Bezahlter Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes in Österreich ist eines der meistdiskutierten Themen im österreichischen Arbeitsrecht. Im Jahr 2026 haben die Behörden Details zur Gewährung dieser Urlaubsart präzisiert, und Arbeitgeber passen ihre Richtlinien aktiv an. Wenn Sie planen, in Österreich zu arbeiten, und wissen möchten, wie Sie bezahlten Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes in Österreich beantragen, gibt dieser Artikel umfassende Antworten.
Was bedeutet „bezahlter Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes“?
Laut der offiziellen Ressource Leave (annual leave, parental leave etc.) haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche im Kalenderjahr, wenn ein Kind unter 12 Jahren erkrankt und Pflege benötigt. Diese Regelung ist zusätzlich im Dokument Leave Policy in Austria: Updated for 2025 verankert, wo festgehalten wird, dass „Additional week of paid leave can be granted annually if a child under 12 becomes ill and requires care„.

Wie beantragt man den Urlaub?
Die Prozedur ist ziemlich einfach: Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber über die Krankheit des Kindes und legt ein ärztliches Attest vor. Anschließend wird ein Antrag bei der Personalabteilung gestellt. Dabei garantiert das Gesetz, dass man im Laufe eines Jahres eine zusätzliche Woche bezahlten Urlaubs in Anspruch nehmen kann. Wenn das Kind erneut erkrankt, ist es im selben Jahr nicht möglich, eine zweite zusätzliche Woche zu erhalten.
Wichtig zu wissen ist, dass es neben dieser Woche einen Basisjahresurlaub gibt, der je nach Branche und Arbeitsvertrag zwischen 25 und 30 Arbeitstagen variiert. Einige Arbeitgeber bieten großzügigere Bedingungen, einschließlich flexibler Arbeitszeiten oder der Möglichkeit zur Remote-Arbeit während der Krankheit des Kindes.
Wie hoch ist die Vergütung während dieses Urlaubs?
Laut den Daten von Austria Leave Laws & Holidays erhalten Arbeitnehmer ab dem 43. Krankheitstag 60 % des üblichen Tagesverdienstes. Im Falle des „bezahlten Urlaubs zur Pflege eines kranken Kindes“ bleibt die Zahlung jedoch auf dem Niveau des vollen Gehalts, also 100 % des üblichen Lohns für jeden Urlaubstag.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Der Urlaub wird nur für ein Kind unter 12 Jahren pro Jahr gewährt.
- Eine ärztliche Krankheitsbestätigung ist erforderlich.
- Der Urlaub kann nur innerhalb des laufenden Kalenderjahres genutzt werden.

Vergleich mit anderen EU-Ländern
In Deutschland erlaubt das Gesetz beispielsweise bis zu 10 Tage „Pflegeurlaub“, die Vergütung ist jedoch oft auf 70 % des Gehalts begrenzt. In Frankreich beträgt der entsprechende Urlaub („congé pour enfant malade“) bis zu 3 Tage pro Jahr mit voller Vergütung, und zusätzlicher Urlaub kann in Absprache mit dem Arbeitgeber gewährt werden. Österreich nimmt eine Mittelposition ein und bietet eine volle Woche mit voller Vergütung, was es für Familienarbeitnehmer attraktiv macht.
Wie nehmen Arbeitgeber diese Regelung wahr?
Die meisten großen Unternehmen in Österreich haben den Punkt „bezahlter Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes“ bereits in ihre internen Richtlinien aufgenommen. Dies ist besonders relevant für IT-Unternehmen, wo flexible Arbeitszeiten und Remote-Arbeit es ermöglichen, sich schnell an die Bedürfnisse der Mitarbeiter anzupassen. Einige kleine Unternehmen können finanzielle Schwierigkeiten haben, jedoch erleichtert die staatliche Unterstützung in Form von Subventionen den Prozess.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann man diesen Urlaub nutzen, wenn das Kind bereits zur Schule geht?
Ja. Das Gesetz beschränkt das Schulalter nicht, wichtig ist nur, dass das Kind unter 12 Jahren ist und eine ärztliche Bestätigung vorliegt.
Was tun, wenn das Kind zweimal im selben Jahr erkrankt?
In diesem Fall können Sie nur eine zusätzliche Woche in Anspruch nehmen. Bei wiederholten Fällen wird empfohlen, mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten oder Remote-Arbeit zu besprechen.
Wie wirkt sich der Urlaub auf die Pensionsbeiträge aus?
Da die Vergütung in voller Höhe erfolgt, bleiben die Pensionsbeiträge im üblichen Umfang erhalten, was Ihr zukünftiges Pensionseinkommen nicht schmälert.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet „bezahlter Urlaub“
- Wie beantragt man den Urlaub?
- Wie hoch ist die Vergütung?
- Einschränkungen und Bedingungen
- Vergleich mit anderen EU-Ländern
- Wahrnehmung durch Arbeitgeber
- FAQ zum Urlaub
- Praktische Tipps
- Links zu offiziellen Quellen
- Nützliche Kontakte
Praktische Empfehlungen für berufstätige Eltern
1. Sammeln Sie rechtzeitig ärztliche Atteste – dies beschleunigt den Genehmigungsprozess.
2. Besprechen Sie die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber, bevor die Krankheit eintritt.
3. Bewahren Sie Kopien aller Anträge und Bestätigungen in Ihrem persönlichen Bereich der HR-Plattform auf.
Die Einhaltung dieser einfachen Regeln hilft, Stress zu minimieren und Ihrem Kind die notwendige Pflege zu gewährleisten, ohne finanzielle Einbußen.