Gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich: Geschichte, Rechte und Verfahren
Gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich: Geschichte, Rechte und Verfahren Die gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich ist seit 2019 legal. Erfahren Sie alles zur Geschichte der Eheöffnung, den rechtlichen Grundlagen und dem Ablauf der Heirat. Topics: Alltag, Freizeit & Kultur.
Seit dem 1. Jänner 2019 ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich legal. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob am 4. Dezember 2017 die entsprechenden Verbote auf und machte Österreich zum 15. Land in Europa und zum 24. weltweit, das die Ehe für alle öffnete. Zuvor stand gleichgeschlechtlichen Paaren seit 2010 nur die Eingetragene Partnerschaft offen, die zahlreiche, aber nicht alle Rechte der Ehe umfasste.
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Fakten zur gleichgeschlechtlichen Ehe in Österreich: wie es zur Öffnung kam, welche Rechte und Pflichten mit der Ehe verbunden sind, wie der Ablauf einer Hochzeit aussieht, was gleichgeschlechtliche Paare bei Adoption und Elternschaft beachten müssen und welche steuerlichen Vorteile die Ehe bringt. Zudem werfen wir einen Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz und die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft.
Der Weg zur Eheöffnung: eine kurze Geschichte
Die Entwicklung hin zur gleichgeschlechtlichen Ehe in Österreich war ein schrittweiser Prozess, der sich über fast zwei Jahrzehnte erstreckte. Bereits 2003 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Karner gegen Österreich, dass unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare in bestimmten Bereichen gleichzustellen sind.
Am 1. Jänner 2010 trat schliesslich das Bundesgesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EPG) in Kraft. Es erlaubte gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals, ihre Beziehung offiziell registrieren zu lassen — allerdings mit anderen Rechten als heterosexuelle Ehepaare. So war etwa die Stiefkindadoption zunächst nicht möglich, und es gab über 60 Unterschiede zur traditionellen Ehe, wie etwa den gemeinsamen Familiennamen.
Ein wichtiger Meilenstein folgte 2016, als der Verfassungsgerichtshof die vollständige Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubte. Damit fiel eines der zentralen Argumente für die Trennung von Ehe und Partnerschaft weg. Wie Der Standard berichtete, war dies der Auftakt für die bald darauf folgende vollständige Gleichstellung.
Das wegweisende Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2017
Der entscheidende Durchbruch kam am 4. Dezember 2017. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare als verfassungswidrig und hob sie mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf. Das Gericht stellte fest, dass die Trennung in zwei Rechtsinstitute gegen das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7 Abs. 1 B-VG) verstösst.
In seinem Erkenntnis (G 258/2017) argumentierte der VfGH, dass die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft im Laufe der Zeit immer geringer geworden seien. Der verbleibende Unterschied im Status — «verheiratet» versus «in eingetragener Partnerschaft» — zwinge gleichgeschlechtliche Paare, ihre sexuelle Orientierung auch in Situationen offenzulegen, in denen dies nicht relevant sei. Wie der VfGH auf seiner offiziellen Website festhielt, führe dies zu einem diskriminierenden Effekt.
Österreich war damit das erste Land Europas, dessen Verfassungsgericht die Ehe für alle per Richterspruch öffnete — in allen anderen europäischen Ländern erfolgte die Öffnung durch den Gesetzgeber.
Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstösst damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.
— Verfassungsgerichtshof, Erkenntnis G 258/2017, 4. Dezember 2017
Die erste gleichgeschlechtliche Hochzeit in Österreich
Pünktlich um 00:05 Uhr am 1. Jänner 2019 gaben sich die ersten beiden Frauen in Velden am Wörther See das Jawort — die erste gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich. Das Standesamt hatte extra um Mitternacht geöffnet, um den symbolträchtigen Moment zu ermöglichen.
Bereits in den ersten Tagen nach der Öffnung folgten hunderte Hochzeiten im ganzen Land. In Wien etwa heirateten gleichgeschlechtliche Paare in den Rathäusern der Bezirke, vielerorts mit Regenbogenfahnen geschmückt. Besonders emotional war die Hochzeit von langjährigen Paaren, die teils 20 Jahre oder länger auf diesen Moment gewartet hatten.
Seit 1. August 2019 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten, bei denen ein Partner aus einem Land stammt, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe nicht möglich ist. Diese Regelung wurde nötig, weil das internationale Privatrecht zunächst Unsicherheiten schuf.

Rechte und Pflichten der gleichgeschlechtlichen Ehe
Seit der Öffnung haben gleichgeschlechtliche Ehepaare in Österreich dieselben Rechte und Pflichten wie verschiedengeschlechtliche. Dazu gehören:
- Gemeinsamer Name — Ehepartner können einen gemeinsamen Familiennamen wählen
- Unterhaltspflicht — gegenseitige finanzielle Verantwortung
- Erbrecht — gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten
- Steuerliche Vorteile — Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung und Steuerklassen
- Sozialversicherung — Mitversicherung in der Krankenversicherung
- Pensionsansprüche — Witwen-/Witwerpension und Pensionssplitting
- Aufenthaltsrecht — erleichterter Familiennachzug für ausländische Ehepartner
- Adoptionsrecht — volles Gemeinschaftsadoptionsrecht
Der einzige Unterschied, der praktisch nicht mehr relevant ist: rechtlich wird weiterhin zwischen Ehe (für alle) und Eingetragener Partnerschaft (für alle) unterschieden. Seit 2019 können auch verschiedengeschlechtliche Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, tun dies aber selten.
Verfahren: Wie heiraten gleichgeschlechtliche Paare in Österreich?
Der Ablauf einer Hochzeit unterscheidet sich nicht von dem anderer Paare. Beide Partner müssen volljährig sein (18 Jahre, mit Zustimmung der Eltern ab 16). Es gibt keine Beschränkungen bezüglich Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit — auch ausländische Paare können in Österreich heiraten.
Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
- Anmeldung zur Eheschliessung — Beim zuständigen Standesamt (jedes Standesamt in Österreich ist zuständig). Die Anmeldung sollte sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen, da die Ehefähigkeitsprüfung maximal sechs Monate gültig ist.
- Dokumente einreichen — Personalausweise oder Reisepässe, Geburtsurkunden, bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls eine Ehefähigkeitsbescheinigung.
- Ehefähigkeitsprüfung — Das Standesamt prüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen. Diese Prüfung dauert in Grossstädten zwei bis sechs Wochen.
- Trauung — Die standesamtliche Trauung findet am gewünschten Termin statt. In Österreich sind keine Aufgebote (Verkündungen) mehr erforderlich.
- Heiratsurkunde — Nach der Trauung wird die Heiratsurkunde ausgestellt. Ein Auszug aus dem Zentralen Personenstandsregister kann auch online mit ID Austria abgerufen werden.
Wie das Portal oesterreich.gv.at informiert, können gleichgeschlechtliche Paare auch dann in Österreich heiraten, wenn einer der Partner aus einem Land stammt, das die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt.
Gleichgeschlechtliche Ehe und Adoption
Das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare besteht in Österreich seit 2016, als der Verfassungsgerichtshof die entsprechende Gesetzeslage als verfassungswidrig aufhob. Seither können gleichgeschlechtliche Ehepaare:
- Gemeinsam adoptieren — ein Kind von Anfang an als Paar adoptieren
- Stiefkindadoption — das leibliche Kind des Partners adoptieren
- Pflegeeltern werden — als Pflegefamilie ein Kind aufnehmen
In der Praxis ist die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich möglich und wird von den Kinder- und Jugendhilfeträgern der Bundesländer durchgeführt. Wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt der Prüfung. Die Vorurteile aufgrund der sexuellen Orientierung sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.
Co-Mutterschaft und Elternschaft
Ein besonders wichtiger Bereich für lesbische Paare ist die Co-Mutterschaft. Seit einer richtungsweisenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 30. Juni 2022 gelten für die Feststellung der Elternschaft gleichgeschlechtlicher Partner nicht strengere Voraussetzungen als für verschiedengeschlechtliche Partner. Konkret bedeutet dies: Wenn ein verheiratetes lesbisches Paar ein Kind bekommt, wird die Ehepartnerin der Mutter automatisch als rechtliche Elternteil anerkannt — analog zur Vaterschaftsvermutung bei heterosexuellen Ehepaaren.
Wie EAPIL berichtete, wies der VfGH damit die Einwände der Bundesregierung zurück, die eine ungleiche Behandlung für gerechtfertigt hielt. Diese Entscheidung war ein weiterer wichtiger Schritt zur vollständigen Gleichstellung.
Für mann-männliche Paare bleibt die Leihmutterschaft in Österreich verboten, ebenso wie für heterosexuelle Paare. Der Weg zur Elternschaft führt hier über Adoption oder Pflegschaft.
Eingetragene Partnerschaft vs. Ehe: was ist der Unterschied?
Seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und der Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare (beides seit 1. Jänner 2019) stehen beiden Paartypen beide Rechtsinstitute offen. In der Praxis zeigt sich ein klares Bild:
- Gleichgeschlechtliche Paare bevorzugen mehrheitlich die Ehe
- Verschiedengeschlechtliche Paare wählen selten die eingetragene Partnerschaft
Laut Statistik Austria schlossen in den fünf Jahren von 2019 bis 2023 insgesamt 1.712 Männerpaare und 2.105 Frauenpaare eine Ehe. Im Jahr 2022 waren von den 47.482 Eheschliessungen 791 gleichgeschlechtlich. Die Zahl der Eheschliessungen gleichgeschlechtlicher Paare ist seit 2019 kontinuierlich gestiegen.
Die Eingetragene Partnerschaft bietet faktisch dieselben Rechte wie die Ehe, mit einer Ausnahme: Der Statusunterschied bleibt bestehen — «verheiratet» vs. «in eingetragener Partnerschaft». Für viele Paare ist daher die Ehe die bevorzugte Wahl.

Gleichgeschlechtliche Ehe und Aufenthaltsrecht für ausländische Partner
Ein besonders wichtiger Vorteil der gleichgeschlechtlichen Ehe ist das erleichterte Aufenthaltsrecht für ausländische Ehepartner. Ist ein Partner österreichischer Staatsbürger oder besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel, erhält der ausländische Ehepartner einen Aufenthaltstitel «Familienangehöriger» gemäss § 47 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).
Dies ist besonders relevant für binationale gleichgeschlechtliche Paare, bei denen ein Partner aus einem Land stammt, das gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht legalisiert hat. Dank der österreichischen Regelung seit August 2019 können diese Paare dennoch in Österreich heiraten und ein gemeinsames Leben aufbauen. Das österreichische Aufenthaltsrecht erkennt die gleichgeschlechtliche Ehe in vollem Umfang an.
Steuerliche Vorteile der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Die Eheschliessung bringt für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich erhebliche steuerliche Vorteile. Wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare können sie:
- Gemeinsame Veranlagung wählen — bei unterschiedlichen Einkommen kann dies zu einer niedrigeren Steuerlast führen
- Steuerklassen nutzen — insbesondere vorteilhaft für Familien mit Kindern
- Erbschafts- und Schenkungssteuer — Ehepartner sind von der Schenkungssteuer befreit
- Unterhaltsleistungen steuerlich absetzen
Der Familienbonus Plus und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten stehen ebenfalls gleichgestellt zur Verfügung. Wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) betont, sind die steuerlichen Regelungen für alle Ehepaare identisch, unabhängig von der sexuellen Orientierung.
Gesellschaftliche Akzeptanz und Statistiken
Die gesellschaftliche Akzeptanz der gleichgeschlechtlichen Ehe in Österreich ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Laut Umfragen befürworten über 70 % der Österreicher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (Stand 2025). Besonders in grossen Städten wie Wien, Graz, Linz und Salzburg ist die Akzeptanz hoch, während sie in ländlichen Regionen etwas geringer ausfällt.
Österreich liegt mit rund 8.000 gleichgeschlechtlichen Paaren, die ihre Beziehung durch Ehe oder Eingetragene Partnerschaft rechtlich abgesichert haben (Stand Ende 2023), im europäischen Durchschnitt. Ein interessante Beobachtung: Wie das Zentrum QWIEN in einer Studie für das Bundesministerium für Justiz feststellte, überwiegen weibliche Paare sowohl bei Eheschliessungen als auch bei Eingetragenen Partnerschaften — ein international zu beobachtender Trend.
Das jährliche Vienna Pride Festival und die Regenbogenparade in Wien ziehen Zehntausende Besucher an und zeigen die wachsende Sichtbarkeit und Akzeptanz der LGBTQ+-Community in Österreich. Am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft und im Alltag werden gleichgeschlechtliche Paare heute weitgehend selbstverständlich akzeptiert.
Häufig gestellte Fragen
Seit wann ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich legal?
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist seit dem 1. Jänner 2019 in Österreich legal. Der Verfassungsgerichtshof hob das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 auf.
Können ausländische gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten?
Ja. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Seit August 2019 können gleichgeschlechtliche Paare auch dann in Österreich heiraten, wenn einer der Partner aus einem Land stammt, das die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt.
Haben gleichgeschlechtliche Ehepaare dieselben Rechte wie heterosexuelle?
Ja. Seit der Eheöffnung haben gleichgeschlechtliche Ehepaare in Österreich dieselben Rechte und Pflichten wie verschiedengeschlechtliche Paare, einschliesslich Adoptionsrecht, Steuervorteilen, Erbrecht und Aufenthaltsrecht für ausländische Partner.
Was ist der Unterschied zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe?
Rechtlich sind beide Institute nahezu identisch, seit 2019 auch für beide Paartypen offen. Der Hauptunterschied liegt im Status: Wer heiratet, wird als «verheiratet» geführt, wer eine Eingetragene Partnerschaft eingeht, als «in eingetragener Partnerschaft». Gleichgeschlechtliche Paare bevorzugen heute mehrheitlich die Ehe.
Ausblick: Die Zukunft der gleichgeschlechtlichen Ehe in Österreich
Österreich hat mit der Öffnung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2019 einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Gleichstellung gemacht. Seither hat der Verfassungsgerichtshof die Gleichstellung in mehreren Entscheidungen weiter vertieft, zuletzt 2022 zur Co-Mutterschaft. Dennoch gibt es weiterhin Handlungsbedarf:
- Die rechtliche Anerkennung im Ausland ist nicht immer gewährleistet — insbesondere in Ländern, die gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennen
- Das Verbot der Leihmutterschaft betrifft gleichgeschlechtliche Paare stärker
- Die gesellschaftliche Akzeptanz ist in ländlichen Regionen noch ausbaufähig
Für gleichgeschlechtliche Paare, die in Österreich heiraten möchten, ist der Prozess heute jedoch klar und diskriminierungsfrei. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über aktuelle Entwicklungen zum Thema Gleichstellung in Österreich informiert zu bleiben.
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