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Erbe in Österreich: juristische Dokumente vor alpiner Bergkulisse

Erbe in Österreich: Gesetze, Pflichtteil, Steuern und Verfahren

Alltag

Erbe in Österreich: Gesetze, Pflichtteil, Steuern und Verfahren Erbe in Österreich: gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Erbschaftssteuer (abgeschafft 2008), Verlassenschaftsverfahren, Grunderwerbsteuer, EU-Erbrechtsverordnung — umfassender Ratgeber 2026. Topics: Alltag, Wirtschaft.

Das Erbe in Österreich unterscheidet sich grundlegend von den Regelungen in vielen anderen Ländern. Seit der Abschaffung der Erbschaftssteuer im August 2008 ist Österreich ein erbschaftssteuerfreies Land. Dennoch gibt es zahlreiche Besonderheiten: den Pflichtteil für nahe Angehörige, das notarielle Verlassenschaftsverfahren und die Grunderwerbsteuer beim Erben von Immobilien.

Dieser Ratgeber erklärt: die gesetzliche Erbfolge, die verschiedenen Formen von Testament und Erbvertrag, die Höhe und Berechnung des Pflichtteils, die anfallenden Steuern und Gebühren, das Verlassenschaftsverfahren Schritt für Schritt, die EU-Erbrechtsverordnung für grenzüberschreitende Erbfälle und praktische Tipps für in Österreich lebende Ausländer. Der Artikel basiert auf dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und der aktuellen Rechtslage 2026.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament

Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das österreichische Recht teilt die Erben in Parentelen (Ordnungen) ein. Jede Parentel erbt nur, wenn keine Angehörigen der vorherigen Parentel vorhanden sind.

Die erste Parentel umfasst die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen. Sie erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder (die Enkel) an seine Stelle.

Die zweite Parentel umfasst die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Sie erben nur, wenn keine Kinder vorhanden sind.

Die dritte Parentel umfasst die Großeltern und deren Nachkommen.

Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt immer, sein Anteil hängt jedoch von der Parentel ab:

  • Mit Kindern: Ehegatte erbt ein Drittel, Kinder erben zwei Drittel.
  • Mit Eltern (keine Kinder): Ehegatte erbt die Hälfte.
  • Mit Großeltern (keine Eltern, keine Kinder): Ehegatte erbt das gesamte Erbe.

Wie die WKO erläutert, wurde das Erbrecht durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 mit Wirkung zum 1. Jänner 2017 reformiert. Die Reform stärkte die Position des überlebenden Ehegatten und führte klarere Regeln für die Berechnung der Erbteile ein.

Testament und Erbvertrag: Die richtige Vorsorge

Das österreichische Recht kennt mehrere Formen der letztwilligen Verfügung:

  • Eigenhändiges Testament — muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Es ist die einfachste und kostenlose Form, erfordert aber strikte Einhaltung der Formvorschriften. Ein maschinell erstelltes Testament ist ungültig.
  • Fremdhändiges Testament — wird von einer anderen Person geschrieben und vom Erblasser in Anwesenheit von drei Zeugen unterschrieben. Aufgrund der aufwändigen Zeugenregelung wird es selten verwendet.
  • Notarielles Testament — wird von einem Notar errichtet. Es bietet höchste Rechtssicherheit und ist schwer anzufechten. Die Kosten liegen zwischen 150 und 500 Euro.

Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem Erben. Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden — Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Erbvertrag erfordert zwingend die Form eines Notariatsakts.

Nach Angaben von oesterreich.gv.at kann der Erblasser auch einen Vollstrecker einsetzen, der die Durchführung der letztwilligen Verfügung überwacht.

Der Pflichtteil: Schutz für nahe Angehörige

Ein zentrales Element des österreichischen Erbrechts ist der Pflichtteil. Er garantiert bestimmten nächsten Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe — unabhängig vom Inhalt des Testaments.

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Kinder (einschließlich adoptierter Kinder) — jedes Kind hat Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils.
  • Ehegatte oder eingetragener Partner — Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Eltern — nur wenn keine Kinder und kein Ehegatte vorhanden sind.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn ein Kind gesetzlich 50 % erben würde, beträgt sein Pflichtteil 25 % des Nachlasses.

Wichtig: Der Pflichtteil ist in Geld zu leisten, nicht in Sachwerten. Die im Testament bedachten Erben müssen den Pflichtteil innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers auszahlen. Wie erbrechtsinfo.at erklärt, fallen bei Verspätung Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr an.

Die Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten ist nur in Ausnahmefällen möglich — bei einer schweren Straftat gegen den Erblasser, bei Vernachlässigung im hilflosen Zustand oder ähnlichem schwerwiegenden Fehlverhalten. Die Gründe müssen nachgewiesen werden.

Berechnung des Pflichtteils: juristische Unterlagen und Rechner auf einem Schreibtisch

Erbschaftssteuer in Österreich: Was wirklich zu zahlen ist

Die gute Nachricht: Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich mit 1. August 2008 abgeschafft. Wer Geld, Wertpapiere oder bewegliches Vermögen erbt, zahlt darauf keine Steuer.

Wie oesterreich.gv.at bestätigt, werden in Österreich weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer erhoben. Damit ist Österreich eines der wenigen Länder Europas ohne Erbschaftssteuer.

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:

  • Grunderwerbsteuer (GrESt) — fällt beim Erben von Immobilien an. Der Stufentarif beträgt: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, 3,5 % für darüber hinausgehende Beträge. Berechnungsgrundlage ist der Grundstückswert, der oft unter dem Verkehrswert liegt.
  • Grundbucheintragungsgebühr — 1,1 % des Grundstückswerts.
  • Immobilienertragsteuer (ImmoESt) — 30 % — fällt nur beim späteren Verkauf der geerbten Immobilie an. Der Erbe übernimmt die Anschaffungskosten des Erblassers.

Laut Brandauer Rechtsanwälte wird in der Politik immer wieder über eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer diskutiert. Die SPÖ schlug eine Besteuerung von Erbschaften über 1 Million Euro mit progressiven Sätzen bis zu 50 % vor — verabschiedet wurde das Gesetz bisher nicht.

Das Verlassenschaftsverfahren: Schritt für Schritt

Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Verfahren zur Abwicklung eines Erbfalls in Österreich. Es wird vom Bezirksgericht geleitet und von einem Notar als Gerichtskommissär durchgeführt.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Todesfallmeldung — Krankenhaus, Bestattungsinstitut oder Angehörige melden den Todesfall dem Gericht. Das Gericht bestellt einen Notar.
  2. Vermögenserhebung — der Notar ermittelt die Aktiva und Passiva des Verstorbenen: Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schulden.
  3. Testamentssuche und -kundmachung — der Notar prüft, ob ein Testament vorliegt. Ist dies der Fall, wird es in Anwesenheit der Erben eröffnet.
  4. Ermittlung der Erben — der Notar stellt den Kreis der gesetzlichen und testamentarischen Erben fest.
  5. Annahme oder Ausschlagung — die Erben entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  6. Einantwortung — das Gericht erlässt den Einantwortungsbeschluss, der das Eigentum formell auf die Erben überträgt.

Wie die WKO feststellt, dauert das Verfahren in der Regel drei bis zwölf Monate — abhängig von der Komplexität des Nachlasses und allfälligen Streitigkeiten zwischen den Erben.

Das Verlassenschaftsverfahren ist in Österreich auch dann zwingend vorgeschrieben, wenn ein Testament vorhanden ist. Das Gericht überwacht jeden Schritt, um die Rechte aller Erben und Gläubiger zu schützen.

— Mag. Sabine Huber, Rechtsanwältin für Erbrecht, Wien

Ausschlagung der Erbschaft: So verzichten Sie

Die Annahme einer Erbschaft ist ein Recht, keine Pflicht. Erben können die Erbschaft durch Ausschlagung (auch Erbschaftsentschlagung genannt) ablehnen.

Die Ausschlagung muss in Notariatsaktform oder zu Gerichtsprotokoll innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Todesfalls und des Erbrechts erklärt werden. Sie kann vorbehaltlos oder zugunsten einer bestimmten Person erfolgen.

Wann eine Ausschlagung sinnvoll ist:

  • Der Nachlass ist überschuldet — die Schulden übersteigen das Vermögen.
  • Der Erbe möchte die mit dem Erbe verbundenen Verpflichtungen und Kosten vermeiden.
  • Die Ausschlagung ermöglicht den Übergang des Erbteils auf eine andere Person ohne steuerliche Folgen.

Ein Erbschaftsverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung zu Lebzeiten des Erblassers, durch die eine Person auf ihr künftiges Erbrecht verzichtet. Dieses Instrument wird häufig in der Steuer- und Nachlassplanung eingesetzt.

Grenzüberschreitende Erbfälle: EU-Erbrechtsverordnung

Für in Österreich lebende Ausländer ist die internationale Dimension des Erbrechts besonders wichtig. Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (Brüssel IV, Verordnung (EU) Nr. 650/2012), die bestimmt, welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen anzuwenden ist.

Grundregel: Es gilt das Recht des Landes, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft. Lebt eine Person in Österreich, unterliegt ihr Erbe dem österreichischen Recht, selbst wenn sie US-Amerikaner oder Russe ist.

Der Erblasser kann jedoch das Recht seines Heimatlandes wählen (Rechtswahl) — allerdings nur in einem Testament oder Erbvertrag. Ein französischer Staatsbürger in Österreich kann beispielsweise bestimmen, dass französisches Erbrecht auf seinen Nachlass anzuwenden ist.

Die EU-Erbrechtsverordnung regelt ausschließlich das Erbrecht, nicht die Steuerfragen. Die Besteuerung von Erbschaften bestimmt sich nach dem nationalen Steuerrecht jedes Landes.

Wie oesterreich.gv.at erläutert, können für Drittstaatsangehörige abweichende Regeln gelten — eine frühzeitige Beratung durch einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Notar wird empfohlen.

Kosten des Verlassenschaftsverfahrens

Obwohl keine Erbschaftssteuer anfällt, entstehen bei der Abwicklung eines Erbfalls in Österreich folgende Kosten:

KostenartUngefähre Höhe
Notariatskosten (Gerichtskommissär)0,5–2 % des Nachlasswerts
Grunderwerbsteuer (GrESt)0,5–3,5 % gestaffelt
Grundbucheintragungsgebühr1,1 % des Grundstückswerts
Beglaubigte Übersetzungen50–150 € pro Dokument
Apostille und Legalisation20–80 € pro Dokument
Rechtsanwalt (bei Streitigkeiten)ab 250 €/Stunde

Laut WKO richten sich die Notariatskosten nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz. Der genaue Betrag hängt vom Wert des Nachlasses und der Komplexität des Verfahrens ab.

Für Erben mit Wohnsitz im Ausland kommen Kosten für die Legalisation von Urkunden hinzu: beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, notarielle Beglaubigung und Apostille. Hinzu kommen gegebenenfalls Portokosten für den internationalen Versand von Originaldokumenten sowie Gebühren für konsularische Beglaubigungen, sofern das Herkunftsland nicht der Haager Apostille-Konvention von 1961 beigetreten ist.

Besonderheiten für Ausländer in Österreich

Für in Österreich lebende Ausländer ergeben sich beim Erbe mehrere Besonderheiten:

  • Auslandsvermögen — Immobilien oder Bankkonten im Heimatland unterliegen dem Recht des jeweiligen Landes (lex rei sitae).
  • Doppelbesteuerungsrisiko — einige Länder (USA, Deutschland) besteuern ihre Bürger auf weltweite Erbschaften. Österreichische Steuerabkommen schützen nicht immer vor Doppelbesteuerung.
  • Urkunden aus Drittstaaten — Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden benötigen eine beglaubigte deutsche Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille.
  • Devisenkontrollen — größere Geldbeträge, die aus Österreich ins Ausland transferiert werden, können AML-Prüfungen (Geldwäschebekämpfung) auslösen.

Es wird dringend empfohlen, ein Testament nach österreichischem Recht zu errichten — das vereinfacht das Verfahren für Ihre Erben erheblich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ansässigkeit der Erben aus steuerrechtlicher Sicht. Ist der Erbe in einem Land ansässig, das Erbschaftssteuer erhebt (z. B. Deutschland oder die USA), schützt das österreichische Steuerbefreiungssystem ihn nicht — die Steuer wird nach dem Recht seines Wohnsitzlandes fällig. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für internationales Steuerrecht dringend zu empfehlen.

Mehr zur Legalisation von Dokumenten finden Sie in unserem Leitfaden zur Dokumentenlegalisation in Österreich. Wenn Sie planen, eine Immobilie zu vererben, lesen Sie auch unsere Übersicht zu Wohnungspreisen und Mieten in Österreich. Für ein besseres Verständnis der finanziellen Verpflichtungen in Österreich kann auch der Artikel über Unterhaltszahlungen in Österreich hilfreich sein.

Testament als ausländischer Staatsbürger

Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger in Österreich leben, gibt es bei der Testamentserrichtung einige Besonderheiten zu beachten.

Erstens: Nach der EU-Erbrechtsverordnung unterliegt Ihr Erbe österreichischem Recht, wenn Österreich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist — unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

Zweitens: Sie können in Ihrem Testament die Rechtsordnung Ihres Heimatlandes wählen. Das Testament muss ausdrücklich erklären: „Für die Rechtsnachfolge von Todes wegen soll das Recht von [Land] gelten.” Ohne eine solche Klausel gilt österreichisches Recht.

Drittens: Wenn Sie Immobilien in zwei Ländern besitzen, unterliegt jede Immobilie dem Recht des Landes, in dem sie liegt.

Praktische Empfehlung: Errichten Sie ein notarielles Testament in deutscher Sprache. Das minimiert Übersetzungsprobleme und sichert die rechtliche Gültigkeit. Die Kosten beim Notar betragen je nach Komplexität 150 bis 500 Euro.

Unternehmensnachfolge und Familienvermögen

Die Vererbung eines Unternehmens (Unternehmensnachfolge) folgt denselben erbrechtlichen Regeln wie sonstiges Vermögen, hat aber einige Besonderheiten. Bei Personengesellschaften müssen die übrigen Gesellschafter dem Eintritt eines Erben zustimmen. Ohne Zustimmung erhält der Erbe lediglich eine Abfindung in Höhe des Anteilswerts.

Bei Einzelunternehmen kann der Erbe den Betrieb fortführen, muss dies jedoch beim Firmenbuch anmelden. Für die Fortführung gelten die gleichen gewerberechtlichen Voraussetzungen wie für den ursprünglichen Inhaber.

Gemeinschaftskonten werden nach dem Tod eines Kontoinhabers in der Regel bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Eine Ausnahme bilden Oder-Konten mit Überlebensklausel, die automatisch auf den überlebenden Kontoinhaber übergehen.

Lebensversicherungen sind ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung. Ist ein Bezugsberechtigter benannt, fällt die Versicherungssumme nicht in den Nachlass, sondern geht direkt an die begünstigte Person — außerhalb des Verlassenschaftsverfahrens. Das macht Lebensversicherungen zu einem beliebten Instrument der steueroptimierten Nachlassplanung in Österreich.

Schenkung zu Lebzeiten als Alternative

Da in Österreich seit 2008 auch keine Schenkungssteuer mehr anfällt, werden Schenkungen zu Lebzeiten häufig als steuerschonendes Instrument der Vermögensübertragung genutzt. Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten kann die spätere Erbquote für die vorgesehenen Erben deutlich erhöhen.

Allerdings ist die Pflichtteilsergänzung zu beachten: Hat der Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tod größere Schenkungen gemacht, werden diese Werte dem Nachlass für die Pflichtteilsberechnung wieder hinzugerechnet. Bei Schenkungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, reduziert sich der Wert um 30 % pro Jahr — Schenkungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, bleiben gänzlich unberücksichtigt.

Steuerlich gilt: Bei Schenkungen von Immobilien fällt Grunderwerbsteuer nach dem gleichen Stufentarif an wie bei Erbschaften. Schenkungen über 50.000 € innerhalb von fünf Jahren an dieselbe Person müssen gemäß § 121a BAO dem Finanzamt gemeldet werden.

Wie Brandauer Rechtsanwälte betont, sollte die Entscheidung zwischen Schenkung und Vererbung sowohl erbrechtlich als auch steuerrechtlich geprüft werden.

Notariatskanzlei in Wien: Dokumente auf dem Schreibtisch mit Alpenblick

Häufig gestellte Fragen

Fällt in Österreich Erbschaftssteuer an?

Nein. Die Erbschaftssteuer wurde mit 1. August 2008 abgeschafft. Beim Erben von Immobilien fällt allerdings Grunderwerbsteuer (0,5–3,5 % gestaffelt) sowie die Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %) an.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Kinder (auch adoptierte Kinder), der Ehegatte oder eingetragene Partner sowie — wenn keine Kinder und kein Ehegatte vorhanden sind — die Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld zu leisten.

Wie schlage ich eine Erbschaft in Österreich aus?

Die Ausschlagung muss in Notariatsaktform oder zu Gerichtsprotokoll innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Erbfalls erklärt werden. Sie kann vorbehaltlos oder zugunsten einer bestimmten Person erfolgen.

Welches Recht gilt, wenn ich ausländischer Staatsbürger bin?

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts. Leben Sie in Österreich, unterliegt Ihr Erbe österreichischem Recht. Sie können in Ihrem Testament die Rechtsordnung Ihres Heimatlandes wählen.

Wie lange dauert das Verlassenschaftsverfahren?

In der Regel drei bis zwölf Monate. Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses, allfälligen Streitigkeiten zwischen den Erben und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Das Wichtigste zum Erbe in Österreich

Das österreichische Erbrecht hat mehrere Besonderheiten, die jeder kennen sollte, der in diesem Land lebt:

  • Keine Erbschaftssteuer — seit 2008 abgeschafft. Ein großer Vorteil gegenüber Deutschland, Frankreich oder den USA.
  • Pflichtteil schützt die Familie — nahe Angehörige erhalten mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
  • Verlassenschaftsverfahren ist Pflicht — das gerichtliche Verfahren ist für jeden Erbfall vorgeschrieben, unabhängig von der Höhe des Nachlasses.
  • Grenzüberschreitende Aspekte sind komplex — bei Vermögen in mehreren Ländern sollte ein Testament nach österreichischem Recht errichtet werden.
  • Ausländische Urkunden brauchen Legalisation — beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille sind erforderlich.

Für weitere Informationen zum Leben in Österreich abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir veröffentlichen regelmäßig Artikel zu rechtlichen und alltäglichen Themen für die internationale Gemeinschaft in Österreich.

Zusätzlich empfiehlt es sich, frühzeitig einen auf Erbrecht spezialisierten Notar oder Rechtsanwalt zu konsultieren — insbesondere wenn Vermögen in mehreren Ländern vorhanden ist oder besondere Familienverhältnisse bestehen. Eine gute Vorbereitung kann Ihren Erben später viel Zeit, Geld und Ärger ersparen.

Lesen Sie auch unseren umfassenden Leitfaden zu Aufenthaltstiteln in Österreich.

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