Staatsbürgerschaft Österreich: Vollständiger Leitfaden 2026
Staatsbürgerschaft Österreich: Vollständiger Leitfaden 2026 Der umfassende Leitfaden für die österreichische Staatsbürgerschaft 2026: Voraussetzungen, Einbürgerungsverfahren, Kosten, Fristen und häufige Fehler. Praktische Tipps für Einwanderer. Topics: Migration, Staatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft Österreich: Vollständiger Leitfaden 2026
Die österreichische Staatsbürgerschaft gehört zu den strengsten und begehrtesten in Europa. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985) basiert auf dem Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsbürgerschaft und sieht grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung vor. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen den gesamten Prozess 2026 – von den Voraussetzungen über die costs bis hin zu den häufigsten Fehlern, die Sie vermeiden sollten.
Die Grundregel: Österreich verbietet die doppelte Staatsbürgerschaft
Wer sich in Österreich einbürgern lassen will, muss im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern grundsätzlich auf seine bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht verfolgt den Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit (Vermeidung der Staatsbürgerschaft), was bedeutet:
- Bei der Einbürgerung geht die bisherige Staatsbürgerschaft automatisch verloren
- Der österreichische Pass wird erst ausgestellt, wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nachgewiesen ist
- Ein Verstoß gegen dieses Prinzip führt zum automatischen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft (§ 32 StbG)
Ausgenommen von dieser Grundregel sind nur eng definierte Ausnahmen – etwa für EU-Bürger, Kinder aus gemischtnationalen Ehen oder Fälle, in denen der Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft rechtlich unmöglich ist.
Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft Österreich
Die 10-Jahres-Regel und Daueraufenthalt
Die grundlegende Voraussetzung ist ein rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich von mindestens 10 Jahren. Dabei muss der Antragsteller seit mindestens 5 Jahren den Daueraufenthalt – EU besitzen. Bei Ehepartnern und bei nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration kann diese Frist verkürzt werden:
- Verkürzung auf 6 Jahre: Bei Ehegatten und Ehepartnern österreichischer Staatsbürger, wenn eine gemeinsame Haushaltsführung seit mindestens 3 Jahren nachweisbar ist
- Verkürzung auf 6 Jahre: Bei Personen mit besonderer Integration – etwa durch herausragende berufliche Leistungen, dauerhafte integration in die österreichische Gesellschaft oder besonders hohe Integrationsbemühungen
- Keine automatische Verkürzung: Für EU-Bürger gilt die 10-Jahres-Regel – auch sie müssen 5 Jahre Daueraufenthalt nachweisen
Relevante Aufenthaltstitel für die 10-Jahres-Regel:
- Daueraufenthalt – EU
- Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
- Langzeitniederlassungsbewilligung
Einkommensnachweis: Was gilt als “gesicher Lebensunterhalt”?
Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie selbstständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen – ohne Sozialhilfe oder dauernde Unterhaltszahlungen durch Dritte. Als Faustregel gilt:
| Haushaltsform | Mindesteinkommen (netto) 2025/2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Alleinstehende (ab 25 Jahren) | € 1.200,– pro Monat | Erhöht sich je nach Index |
| Alleinstehende mit Partner | € 1.900,– pro Monat | gemeinsam |
| Alleinstehende mit 1 Kind | € | € 1.400,– + € 165,– pro weiteres Kind |
| Alleinstehende mit 2 Kindern | € | € 1.575,– + € 165,– pro weiteres Kind |
Diese Richtsätze werden jährlich angepasst und dienen als Mindestnachweis. Höhere Einkommen werden begünstigend berücksicht.
Nachweisfähige Einkommensquellen:
- Unselbständige Tätigkeit (Angestellte, Arbeiter, Beamte)
- Selbstständige Erwerbstätigkeit
- Pensionen und Renten
- Unterhaltszahlungen von Familienmitgliedern (nur wenn diese selbstständig bleiben)
Was zählt NICHT zum Einkommen:
- Arbeitslosengeld (nicht dauerhaft)
- Sozialhilfe (nicht einmalig)
- Unterhaltszahlungen von Ehepartnern (wenn diese nicht selbstständig bleiben)
- Einmalige Zuwendungen
Deutschkenntnisse: B1 bis B2 – Was bedeutet das?
Österreich verlangt hinreichende Deutschkenntnisse, die in der Regel durch ein anerkanntes Sprachzertifikat oder den Abschluss einer österreichischen Schule nachgewiesen werden müssen. Die Anforderungen variieren je nach Verfahrensweise:
- B2-Niveau (oberes Mittelstufe): Für Personen mit Universitätsabschluss oder vergleichbarer Qualifikation. Dies entspricht dem “Zertifikat Deutsch B2” des Goethe-Instituts.
- B1-Niveau (Mittelstufe): Für Personen ohne Hochschulabschluss. Dies entspricht dem “Zertifikat Deutsch B1” des Goethe-Instituts.
Ausnahmen:
- Personen, die in Österreich eine Schule abgeschlossen haben (Matura, Hauptschulabschluss)
- Personen mit dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die das Sprachenlernen unmöglich machen
Unbescholtenheit: Was bedeutet “keine strafbaren Verurteilungen”?
Sie müssen nicht vorbestraft sein – das heißt, keine Verurteilungen wegen schwerer Verbrechen, die zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe geführt haben oder deren Vollstreckung noch aussteht. Das bedeutet:
- Keine Verurteilungen wegen schwerer Verbrechen mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr
- Keine laufenden Strafverfahren
- Keine ausstehenden Gefängnisstrafen
- Keine Verurteilungen wegen bestimmter Verbrechen (z. B. Menschenhandel, schwere Körperverletzung)
Ausnahmen:
Kleinere Verurteilungen (Geldstrafen, kurze Freiheitsstrafen unter einem Jahr, wegen leichterer Vergehen) führen in der Regel nicht zum Ausschluss, sofern diese nicht besonders schwer wiegen.
Der Einbürgerungsprozess: Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorbereitung und Sammlung der Unterlagen (6–12 Monate vor Antrag)
Erforderliche Dokumente:
- Reisepass oder gültiger Identitätsnachweis (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie, nicht älter als 3 Monate)
- Heiratsurkunde (falls verheiratet, beglaubigte Kopie)
- Aufenthaltsnachweis (Daueraufenthalt – EU oder Niederlassungsbewilligung)
- Einkommensnachweise:
- Arbeitgeberbestätigung
- Letzte 3 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
- Pensionsbescheid (falls Rentner)
- Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
- Sprachzertifikat (B1/B2, nicht älter als 2 Jahre)
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Verzichtserklärung auf die bisherige Staatsbürgerschaft (beglaubigte Kopie)
- Lebenslauf (tabellarischer Überblick über Ausbildung und Berufslaufbahn)
Wichtige Hinweise:
- Alle ausländischen Dokumente müssen beglaubigte Übersetzungen vorliegen (in Deutschland durch einen vereidigten Übersetzer, in Österreich durch den Notar)
- Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als 3–6 Monate sein
- Manche Behörden verlangen auch Führungszeugnisse oder Nachweise über politische Aktivitäten
Schritt 2: Einreichen des Antrags (persönlich bei der zuständigen Behörde)
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden – je nach Wohnsitz:
- Landeshauptmann oder Bezirkshauptmannschaft (auf dem Land)
- Magistratsabteilung (in Städten wie Wien, Graz, Linz)
Einreichungstermine:
- Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 3–6 Monate vor Ablauf des 10-Jahres-Zeitraums einzureichen
- Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12–24 Monate
- Bei Fehlen oder unvollständigen Unterlagen wird der Antrag zurückgestellt oder abgelehnt
Schritt 3: Prüfung und Entscheidung durch die Behörde
Nach Einreichung prüft die Behörde:
- Die Vollständigkeit der Unterlagen
- Die Erfüllung der Voraussetzungen (Aufenthalt, Einkommen, Deutsch, Unbescholtenheit)
- Die Glaubwürdigkeit der Nachweise (Echtheit der Dokumente)
- Die Integration in die österreichische Gesellschaft (Arbeit, Wohnsituation, soziale Bindungen)
Schritt 4: Erlass der Verleihung der Staatsbürgerschaft
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie:
- Einen Schriftlichen Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
- Informationen über die Zeremonie zur Aushändigung der Staatsbürgerschaft (urkundliche Eintragung, eventueller Eid)
- Den Aufforderung zur Verzichtserklärung auf die bisherige Staatsbürgerschaft
Schritt 5: Verzichtserklärung und Aushändigung der Staatsbürgerschaft
Nach Erlass des Bescheids müssen Sie:
- Die Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde einreichen
- Nachweis erbringen, dass Sie die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben haben (durch Eintragung im Heimatland)
- An der Urkundlichen Zeremonie teilnehmen (in Wien oder im Heimatland)
Nach successful Verzicht erhalten Sie:
- Die österreichische Staatsbürgerschaftsurkunde
- Das Recht, einen österreichischen Reisepass zu beantragen
Kosten und Gebühren
Amtliche Gebühren (Stand 2025/2026)
| Gebühr | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Einreichung des Antrags | € 100–150 | Je nach Behörde |
| Verzichtserklärung | € 50–100 | Für den Notar im Heimatland |
| Urkundliche Eintragung | € 30–50 | Für die Zeremonie |
| Reisepass (erstmalig) | € 70–80 | Ohne Express-Zusatzservice |
| Reisepass (Express) | € 100–120 | Mit Express-Zusatzservice |
| Staatsbürgerschaftsurkunde | € 30–50 | Für die Urkunde |
Zusätzliche Kosten (oft unterschätzt)
| Kostenart | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Beglaubigte Übersetzungen | € 20–50 pro Dokument | Durch vereidigten Übersetzer |
| Geburtsurkunde (Neuausstellung) | € 10–20 | Nicht älter als 3 Monate |
| Heiratsurkunde (Neuausstellung) | € 10–20 | Nicht älter als 3 Monate |
| Strafregisterauszug | € 15–20 | Nicht älter als 3 Monate |
| Sprachkurs für Zertifikat | € 300–800 | Für Vorbereitung auf Prüfung |
| Notarter Hilf (falls nötig) | € 50–200/Stunde | Für Anwalt oder Notar |
Gesamtkosten (ohne Anwalt):
In der Regel zwischen € 300–600, je nach Umfang und notwendigen Übersetzungen.
Verkürzte Einbürgerung nach 6 Jahren
Unter bestimmten Umständen kann die 10-Jahres-Frist auf 6 Jahre verkürzt werden:
Voraussetzungen für die 6-Jahres-Verkürzung
-
Ehepartner:
- Verheiratet mit österreichischem Staatsbürger seit mindestens 3 Jahren
- Gemeinsame Haushaltsführung seit 3 Jahren
- Der österreichische Partner muss seit mindestens 5 Jahren österreichischer Staatsbürger sein
-
Besondere Integration:
- Nachweisbare besondere_integration durch:
- Besondere berufliche Qualifikationen oder herausragende berufliche Leistungen
- Dauerhafte_integration in die österreichische Gesellschaft
- Besondere Verdienste um Österreich (in Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Sport)
- Aktive Teilnahme am zivilgesellschaftlichen Leben (Vereine, Freiwilligenarbeit)
- Nachweisbare besondere_integration durch:
-
Familäre Gründe:
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Persönliche Härtefälle (etwa bei schwerer Krankheit)
Wichtig:
Die 6-Jahres-Verkürzung ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung der Behörde.
Doppelte Staatsbürgerschaft: Die seltenen Ausnahmen
Österreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nur in eng begrenzten Ausnahmefällen:
1. EU- und EWR-Bürger
Bürger von EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) können die österreichische Staatsbürgerschaft ohne Verzicht auf ihre bisherige erhalten.
- Anzahl: geschätzt 5.000–10.000 Fälle jährlich
- Voraussetzung: Rechtmäßiger Aufenthalt + Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
2. Kinder aus gemischtnationalen Ehen
Wenn ein Kind von Eltern mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft geboren wird und ein Elternteil Österreicher ist:
- Das Kind erhält automatisch beide Staatsbürgerschaften
- Dies gilt auch, wenn die Mutter Österreicherin und der Vater Nicht-Österreicher ist
- Kein Verzicht erforderlich
Beispiel:
Kind einer österreichischen Mutter und eines russischen Vaters erhält sowohl die österreichische als auch die russische Staatsbürgerserschaft.
3. Verzichtsunmöglichkeit
Wenn der Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft rechtlich unmöglich ist, kann eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden. Dies ist selten und erfordert:
-
Nachweis, dass das Heimatland die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft verweigert
-
Oder dass die Verzichtserklärung unzumutbare Härte bedeutet (exorbitante Gebühren, Gefahr für Leib und Leben)
-
Anzahl: geschätzt 50–100 Fälle jährlich
-
Voraussetzung: Antrag vor der Einbürgerung
4. Humanitäre Gründe
Nachkommen von Personen, die vom nationalsozialistischen Regime verfolgt wurden, können die österreichische Staatsbürgerschaft ohne Verzicht erhalten.
- Anzahl: sehr wenige Fälle (einige pro Jahr)
- Voraussetzung: Nachweis der Verfolgung des Vorfahren
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Zu frühe Antragstellung
Problem:
Viele Antragsteller reichen den Antrag schon nach 9–10 Jahren Aufenthalt ein, ohne abzuwarten, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Lösung:
- Warten, bis Sie mindestens 11–12 Jahre in Österreich gelebt haben
- Sicherstellen, dass Sie 5 Jahre Daueraufenthalt – EU besitzen
- Alle Dokumente (Einkommen, Sprache, Strafregister) vorbereiten
Konsequenz:
Der Antrag wird abgelehnt oder zurückgestellt.
Fehler 2: Unvollständige Einkommensnachweise
Problem:
Antragsteller reichen nur Lohnabrechnungen ein, vergessen aber Nachweise über Bonuszahlungen, Überstundenvergütung oder Zulagen.
Lösung:
- Alle Einkommensquellen nachweisen (Arbeitgeber, Finanzamt, Pensionskasse)
- Letzte 3 aufeinanderfolgenden Monate dokumentieren
- Auch unregelmäßige Einkünfte (Überstunden, Prämien) erklären
Konsequenz:
Der Antrag wird abgelehnt wegen mangelnden Einkommens.
Fehler 3: Veraltete Sprachzertifikate
Problem:
Sprachzertifikate sind älter als 2 Jahre und werden von der Behörde nicht akzeptiert.
Lösung:
- Sprachzertifikate sollten nicht älter als 2 Jahre sein
- Bei Ablauf: Umgehend neu prüfen lassen
- Optional: Parallelkurs an der Volkshochschule besuchen
Konsequenz:
Der Antrag wird zurückgestellt.
Fehler 4: Fehlende Verzichtserklärung
Problem:
Antragsteller vergessen, die Verzichtserklärung fristgerecht einzureichen oder nachzureichen.
Lösung:
- Die Verzichtserklärung muss vor Erlass des Einbürgerungsbescheids eingereicht werden
- Die Verzichtserklärung muss bei der zuständigen Behörde im Heimatland beantragt werden
- Die Eintragung im Heimatland kann 6–12 Monate dauern
Konsequenz:
Die Staatsbürgerschaft wird erst verliehen, wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nachgewiesen ist.
Fehler 5: Politische Aussagen in sozialen Medien
Problem:
Antragsteller posten politische Inhalte auf Facebook/Xing, die von der Behörde als “radikal” eingestuft werden.
Lösung:
- Vorsicht bei politischen Äußerungen in sozialen Medien
- Keine rassistischen, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Inhalte teilen
- Keine negativen Aussagen über Österreich oder seine Institutionen
Konsequenz:
Der Antrag kann wegen mangelnder Integration abgelehnt werden.
Nächste Schritte: Wie starten Sie den Prozess?
1. Vorbereitungsphase (6–12 Monate vor Ablauf der 10-Jahres-Frist)
- Dokumente sammeln: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Aufenthaltsnachweise
- Sprachzertifikat: B1/B2-Zertifikat beim Goethe-Institut oder Volkshochschule
- Einkommensnachweise: 3 letzte Lohnabrechnungen, Steuerbescheide sammeln
- Strafregisterauszug: Bei der Bezirshauptmannschaft beantragen (online möglich)
- Reisepass: Gültigen Reisepass sichern (mindestens 6 Monate gültig)
2. Antragstellung (frühestens 12 Monate vor Ablauf der 10-Jahres-Frist)
- Terminvereinbaren: Bei der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat)
- Antrag ausfüllen: Formular für “Verleihung der Staatsbürgerschaft” beantragen
- Unterlagen einreichen: Alle Dokumente im Original + beglaubigte Übersetzungen
- Gebühr entrichten: Die Amtsgebühr entrichten (in der Regel € 100–150)
- Empfangsbestätigung warten: In der Regel 2–4 Wochen
3. Bearbeitung und Entscheidung
- [] Prüfung abwarten: Die Behörde prüft Ihre Unterlagen (12–24 Monate)
- [] Eventuelle Nachweise: Die Behörde kann zusätzliche Nachweise anfordern
- Bescheid erhalten: Schriftlichen Bescheid über Verleihung oder Ablehnung
- [] Bei Ablehnung: Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen (innerhalb 4 Wochen)
4. Verzichtserklärung und Zeremonie
- Verzichtserklärung einreichen: Bei der zuständigen Behörde
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft: Im Heimatland nachweisen
- Urkundenfeier: Teilnahme an der urkundlichen Zeremonie
- Staatsbürgerschaftsurkunde erhalten: Persönlich abholen
- Reisepass beantragen: Bei der Passbehörde
Wichtige Ressourcen und offizielle Informationen
Offizielle Behörden
- Migration.gv.at – Bundesministerium für Inneres (BMI)
- Oesterreich.gv.at – Offizielles Österreich-Portal
- BMEIA – Außenministerium (für im Ausland lebende Österreicher)
Nützliche Services
- Work in Austria – Offizielle Beratungsstelle für Fachkräfte
- Arbeiterkammer – Kostenlose Rechtsberatung für Arbeitnehmer
- Wirtschaftskammer – Beratung für Selbstständige
Zusammenfassung
Die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten ist ein langer Prozess, der mindestens 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt erfordert. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- 10 Jahre Aufenthalt (davon 5 Jahre Daueraufenthalt – EU)
- Sicherer Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe
- Deutschkenntnisse auf B1/B2-Niveau
- Unbescholtenheit (keine schweren Verbrechen)
- Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft (mit wenigen Ausnahmen)
Der gesamte Prozess dauert in der Regel 12–24 Monate von Antrag bis Entscheidung. Die Kosten betragen ohne Anwalt € 300–600 für Gebühren plus Übersetzungen.
Der wichtigste Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung – idealerweise 2–3 Jahre vor Ablauf der 10-Jahres-Frist. Ein erfahrener Einwanderungsanwalt kann den Prozess erheblich erleichtern, ist aber nicht zwingend erforderlich.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange muss man in Österreich leben, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Grundsätzlich 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt, davon mindestens 5 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter. Bei Ehepartnern oder nachhaltiger Integration kann die Frist auf 6 Jahre verkürzt werden.
Kann man die österreichische Staatsbürgerschaft behalten und gleichzeitig die bisherige behalten?
Grundsätzlich nein. Österreich verbietet die doppelte Staatsbürgerschaft. Wer eingebürgert wird, muss auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Ausnahmen gelten nur für EU-Bürger, bestimmte humanitäre Fälle und wenn der Verzicht rechtlich unmöglich ist.
Wie hoch sind die Kosten für die Einbürgerung?
Die Gebühren variieren je nach Verfahrensweise. Im Durchschnitt betragen die amtlichen Gebühren zwischen 100 € und 300 € für die Einreichung des Antrags, zuzüglich Kosten für required Dokumente (Übersetzungen, Beglaubigungen). Die Verzichtserklärung auf die bisherige Staatsbürgerschaft kostet ca. 50-100 €.
Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich?
Es wird Deutsch auf Niveau B1 bis B2 verlangt (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Dies muss durch ein anerkanntes Sprachzertifikat oder den Abschluss einer österreichischen Schulbildung nachgewiesen werden.
Können auch Kinder die Staatsbürgerschaft erhalten?
Ja, Kinder erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt österreichischer Staatsbürger ist. Für Kinder aus gemischtnationalen Ehen gibt es besondere Regelungen.
Was passiert bei Ablehnung des Antrags?
Bei Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid kann binnen 4 Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. In schweren Fällen ist eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof möglich.
Gibt es eine schnelle Einbürgerung für besonders qualifizierte Personen?
Eine 'Schnell Einbürgerung' für besonders qualifizierte Einwanderer existiert in Österreich nicht. Es gibt jedoch Erleichterungen bei der Fristverkürzung (6 Jahre statt 10) für Personen mit herausragenden_integration, die durch besondere Verdienste oder dauerhafte integration aufweisen.