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Aufenthaltstitel Antrag und Formular in Österreich: Antragsformular auf dem Schreibtisch
Aufenthaltstitel Antrag und Formular in Österreich 2026: Wo & wie?
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Aufenthaltstitel Antrag und Formular in Österreich 2026: Wo & wie? Aufenthaltstitel Antrag und Formular in Österreich: Wo beantragen? Welches Formular? Welche Unterlagen? Schritt-für-Schritt für Drittstaatsangehörige. Topics: Migration, Aufenthaltstitel.

Aufenthaltstitel Antrag und Formular in Österreich 2026

Wer als Drittstaatsangehöriger nach Österreich einreisen und dort länger als 90 Tage leben möchte, braucht einen Aufenthaltstitel. Bevor Sie den Titel erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und ein Formular ausfüllen. Dieser Leitfaden erklärt, wo Sie das richtige Formular finden, wie Sie es Schritt für Schritt ausfüllen und welche Dokumente Sie zur Antragstellung mitbringen.

Welches Formular brauche ich?

Auf oesterreich.gv.at finden Sie die offiziellen Antragsformulare für alle österreichischen Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltsbewilligung (befristet, zweckgebunden)
  • RWR-Karte (punktbasiertes System für Fachkräfte)
  • RWR-Karte plus (uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang)
  • Blaue Karte EU (Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss)
  • Niederlassungsbewilligung (Daueraufenthalt mit Arbeitsmarktzugang)
  • Daueraufenthalt – EU (langfristige Aufenthaltsberechtigung)

Tipp: Es gibt ein einheitliches Hauptformular für alle Titel, aber je nach Titel werden zusätzliche Felder aktiviert. Die Online-Anleitung auf oesterreich.gv.at erklärt jedes Feld.

Wo beantrage ich den Aufenthaltstitel?

Erstantrag (im Heimatland): Bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes. Für Deutschland, Schweiz und Liechtenstein: keine Antragstellung im Heimatland nötig — direkt in Österreich bei der Bezirkshauptmannschaft.

Folgeantrag oder Verlängerung (in Österreich): Bei der Bezirkshauptmannschaft Ihres Hauptwohnsitzes. In Wien übernimmt das der Magistrat (MA 35).

Welche Dokumente muss ich mitbringen?

Die Bezirkshauptstellung oder Botschaft verlangt für die Antragstellung folgende Dokumente:

DokumentBemerkung
ReisepassGültig ≥ 6 Monate bei Antragstellung
GeburtsurkundeBeglaubigte Übersetzung ins Deutsche
HeiratsurkundeFalls zutreffend
StrafregisterbescheinigungAus dem Heimatland, max. 3 Monate alt
Arbeitsvertrag oder StellenangebotMit Angabe des Gehalts
BildungsnachweiseDiplom, Zeugnisse (beglaubigte Übersetzung)
KrankenversicherungsnachweisÖGK oder private Versicherung
Passfotos2 Stück, biometrisch
AntragsformularVollständig ausgefüllt

Wie fülle ich das Formular aus?

Das PDF-Formular können Sie am Computer ausfüllen oder per Hand. Wir empfehlen die elektronische Variante:

  1. Persönliche Daten: exakt wie im Reisepass (auch Vornamen in lateinischer Schrift).
  2. Aufenthaltszweck: Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium, Forschung.
  3. Beschäftigungsdaten: Arbeitgeber, Position, Brutto-Monatsgehalt.
  4. Unterkunft: Adresse des Hauptwohnsitzes in Österreich.
  5. Finanzielle Mittel: Eigenes Einkommen oder Unterhalt durch Verwandte.
  6. Krankenversicherung: ÖGK oder private Versicherung angeben.
  7. Vorhandene Titel: bisherige Aufenthaltstitel in Österreich oder anderen EU-Staaten.
  8. Unterschriftenfeld: persönliche Unterschrift am Ende.

Wichtig: Lassen Sie keine Felder leer. Falls etwas nicht zutrifft, schreiben Sie „entfällt” oder „nicht zutreffend”.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nach der persönlichen Antragstellung erhalten Sie eine Antragsbestätigung. Damit dürfen Sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, bis die Entscheidung getroffen ist. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Titel und der Auslastung der Behörde ab:

  • Erstantrag im Heimatland: 2 bis 4 Monate
  • Folgeantrag in Österreich: 4 bis 8 Wochen
  • Verlängerung: 4 bis 12 Wochen

Bei Fragen zum Status Ihres Antrags können Sie sich an die Serviceline der Bezirkshauptmannschaft wenden oder den Antrag über das elektronische Kundenportal Ihres Bundeslandes verfolgen.

Wann brauche ich einen Anwalt?

In folgenden Fällen empfehlen wir anwaltliche Unterstützung:

  • Ablehnung des Erst- oder Verlängerungsantrags
  • Komplexe Familienkonstellationen (binationale Ehe, internationale Kinder)
  • Frühere Visa-Probleme oder Einreiseverbote
  • Unternehmensgründung in Österreich mit eigenem Aufenthaltstitel
  • Asyl- oder subsidiäre Schutzverfahren

Die Arbeiterkammer (AK) bietet kostenlose Erstberatung für Beschäftigte. Auch die Österreichische Integrationsstiftung berät Migrantinnen und Migranten kostenlos.

Verwandte Themen und behördliche Quellen

Verwandte Leitfäden auf how2austria.com

Behördliche Primärquellen

Rechtliche Hinweise

Dieser Leitfaden fasst das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zusammen. Antragsformulare sind nur in deutscher Sprache verfügbar. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von gerichtlich beeideten Übersetzern ausgestellt werden — eine Liste finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz. Für den Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft — dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich das Antragsformular für den Aufenthaltstitel?

Das offizielle Antragsformular steht kostenlos auf oesterreich.gv.at zum Download bereit (PDF). Alternativ erhalten Sie es direkt bei der österreichischen Botschaft im Heimatland oder bei der Bezirkshauptmannschaft in Österreich. Das Formular heißt offiziell 'Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels'.

Welches Formular brauche ich für RWR-Karte, Blaue Karte EU oder Niederlassungsbewilligung?

Es gibt ein einheitliches Antragsformular für alle Aufenthaltstitel. Je nach Titel werden im Formular unterschiedliche Felder ausgefüllt (z.B. Punktebewertung bei RWR-Karte, Nachweis der Hochschulqualifikation bei Blauer Karte EU). Auf oesterreich.gv.at finden Sie das passende Formular mit Erläuterungen.

Kann ich den Antrag online stellen?

Ja, teilweise. Über die Online-Plattform oesterreich.gv.at können Sie einige Anträge vorab elektronisch einreichen. Die persönliche Vorsprache bei der Botschaft oder Bezirkshauptmannschaft bleibt aber in den meisten Fällen Pflicht — wegen biometrischer Daten und Identitätsprüfung.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Bei Erstbeantragung im Heimatland: 2 bis 4 Monate. Nach Einreise in Österreich (Folgeantrag oder Verlängerung): 4 bis 12 Wochen je nach Titel und Auslastung der Behörde.

Was passiert, wenn ich falsche Angaben im Formular mache?

Falsche Angaben können zur Ablehnung des Antrags oder zur Aufhebung des Aufenthaltstitels führen. Bei vorsätzlich falschen Angaben drohen Strafen nach § 117 NAG (Verwaltungsstrafe bis € 5.000) und im Extremfall ein Einreiseverbot nach Österreich.

Muss das Formular in deutscher Sprache ausgefüllt werden?

Ja, das Antragsformular ist auf Deutsch. Begleitende Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterbescheinigung) müssen als beglaubigte Übersetzung beigefügt werden. Übersetzungen dürfen nur von gerichtlich beeideten Übersetzern ausgestellt werden.