Unterhalt berechnen in Österreich: Leitfaden 2026
Unterhalt berechnen in Österreich: Leitfaden 2026 Wie berechnet man Kindesunterhalt in Österreich? Prozentmethode, Regelbedarfssätze 2026, Playboygrenze und Steuervorteile — vollständige Anleitung mit Beispielen. Topics: Arbeit, Gehalt & Steuern.
Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich für viele Eltern die Frage, wie sie den Kindesunterhalt berechnen sollen. In Österreich ist das System klar geregelt: Die Gerichte verwenden die Prozentmethode (Prozentsatzmethode), bei der ein bestimmter Prozentsatz des Nettoeinkommens des nicht betreuenden Elternteils als Unterhalt festgesetzt wird. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie den Unterhalt berechnen können, welche Regelbedarfssätze 2026 gelten, wie die Playboygrenze funktioniert und welche Steuervorteile Ihnen zustehen. Alle Beträge sind auf dem Stand von 2026.
Wer ist unterhaltspflichtig in Österreich?
Gemäss §§ 231–234 ABGB sind beide Elternteile verpflichtet, zum Unterhalt ihres Kindes beizutragen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Beitrag durch Naturalunterhalt — tägliche Betreuung, Wohnung, Verpflegung und Kleidung. Der andere Elternteil zahlt Geldunterhalt (Alimente).
Der Unterhaltsanspruch ist ein Recht des Kindes, nicht der Eltern. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist rechtlich unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wurde. Das Gericht prüft stets, ob die Rechte des Kindes gewahrt sind.
Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren, getrennt leben oder sich im Scheidungsverfahren befinden. Auch ein arbeitsloser Elternteil ist nicht automatisch befreit: Nach dem Anspannungsgrundsatz wird der Unterhalt auf Basis des fiktiven Einkommens berechnet, das der Elternteil bei zumutbarer Arbeit erzielen könnte.
Wie oesterreich.gv.at ausführt, werden bei der Berechnung sämtliche Nettoeinkünfte berücksichtigt, einschliesslich des 13. und 14. Monatsgehalts, Überstunden und Zulagen.
Die Prozentmethode: So wird der Kindesunterhalt berechnet
Die österreichischen Gerichte wenden zur Berechnung des Kindesunterhalts überwiegend die Prozentmethode an. Ein bestimmter Prozentsatz des monatlichen Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils wird als Unterhalt festgesetzt. Welcher Prozentsatz gilt, hängt vom Alter des Kindes ab.
Prozentsätze 2026:
| Alter des Kindes | Prozentsatz |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 16 % |
| 6 bis 9 Jahre | 18 % |
| 10 bis 14 Jahre | 20 % |
| ab 15 Jahren | 22 % |
Diese Prozentsätze sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern beruhen auf ständiger Rechtsprechung. In der Praxis werden sie aber fast ausnahmslos angewendet.
Beispiel: Ein Vater verdient € 3.000 netto monatlich, das Kind ist 8 Jahre alt. Der Unterhalt beträgt 18 % von € 3.000 = € 540 monatlich.
Abzüge für weitere Kinder und Angehörige
Hat der Unterhaltspflichtige weitere unterhaltsberechtigte Kinder oder einen einkommenslosen Ehepartner, verringern sich die Basisprozentsätze:
| Situation | Abzug |
|---|---|
| Weiteres Kind unter 10 Jahren | – 1 Prozentpunkt |
| Weiteres Kind über 10 Jahren | – 2 Prozentpunkte |
| Einkommensloser Ehepartner | bis zu –3 Prozentpunkte |
Beispiel mit Abzügen: Ein Mann verdient € 3.500 netto monatlich und hat zwei Kinder (4 und 12 Jahre). Für das 4-jährige Kind: 16 % – 2 % = 14 %. Für das 12-jährige Kind: 20 % – 1 % = 19 %. Gesamt: € 490 + € 665 = € 1.155 monatlich.

Regelbedarfssätze 2026: Die Mindestgrenze
Der Regelbedarf ist der Betrag, den ein Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich durchschnittlich zum Leben braucht. Er bildet die Untergrenze des Kindesunterhalts. Ergibt die Prozentmethode einen niedrigeren Betrag, muss zumindest der Regelbedarf gezahlt werden.
Die Sätze werden jährlich per 1. Jänner an den Verbraucherpreisindex angepasst. Aktuelle Werte (LG für ZRS Wien, 43 Nc 21/25b):
| Altersstufe | Regelbedarf 2026 |
|---|---|
| 0–2 Jahre | € 360 |
| 3–5 Jahre | € 360 |
| 6–9 Jahre | € 460 |
| 10–14 Jahre | € 560 |
| 15–19 Jahre | € 700 |
| 20–27 Jahre | € 800 |
Der Regelbedarf ist keine feste Unterhaltshöhe, sondern eine Mindestsicherung. Bei höherem Einkommen des Pflichtigen ist auch der höhere Betrag aus der Prozentmethode massgeblich. Bei sehr niedrigem Einkommen muss aber zumindest der Regelbedarf gezahlt werden.
— LG für ZRS Wien, 43 Nc 21/25b
Playboygrenze: Die Obergrenze
Die Playboygrenze (auch Luxusgrenze genannt) verhindert eine übermässige Unterhaltsbelastung bei sehr hohem Einkommen. Dahinter steht die Überlegung, dass eine finanzielle Überversorgung pädagogisch schädlich sein kann.
Playboygrenze 2026:
| Altersstufe | Faktor | Obergrenze |
|---|---|---|
| 0–2 Jahre | 2 × Regelbedarf | € 720 |
| 3–5 Jahre | 2 × Regelbedarf | € 720 |
| 6–9 Jahre | 2 × Regelbedarf | € 920 |
| 10–14 Jahre | 2,5 × Regelbedarf | € 1.400 |
| 15–19 Jahre | 2,5 × Regelbedarf | € 1.750 |
| 20–27 Jahre | 2,5 × Regelbedarf | € 2.000 |
In der Praxis wird die Playboygrenze nur bei Spitzenverdienern relevant. Bei einem 12-jährigen Kind (20 %-Satz) liegt die Grenze von € 1.400 erst bei einem Nettoeinkommen von € 7.000 monatlich.
Bemessungsgrundlage: Was zählt zum Einkommen?
Die korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist der häufigste Streitpunkt bei der Unterhaltsberechnung.
Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Das gesamte Jahresnettoeinkommen geteilt durch 12:
- Grundgehalt
- 13. und 14. Monatsgehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld)
- Überstundenentgelt
- Zulagen und Prämien
- Aufwandsentschädigungen (soweit ihnen kein tatsächlicher Aufwand gegenübersteht)
Bei Selbstständigen: Durchschnittlicher Reingewinn der letzten 3 Jahre. Wichtig: Steuerliche Absetzposten wie AfA und Investitionsfreibeträge mindern zwar die Steuerlast, aber nicht das unterhaltsrelevante Einkommen.
Bei Arbeitslosigkeit: Das Arbeitslosengeld bildet die Bemessungsgrundlage.
Bei Pension: Auch die Pension gilt als Einkommen für die Unterhaltsberechnung.
Laut RIS müssen Gerichte sämtliche Einkommensbestandteile berücksichtigen. Die Verschweigung von Einkommensteilen kann gerichtlich angefochten werden.

Steuerliche Aspekte: Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag
Seit der OGH-Judikaturwende 2019 (4 Ob 150/19s) wird die Familienbeihilfe nicht mehr vom Kindesunterhalt abgezogen. Die steuerliche Entlastung erfolgt über zwei Instrumente:
Familienbonus Plus — senkt die Einkommensteuer direkt:
- Kind bis 18 Jahre: € 2.000 pro Jahr (€ 166,67/Monat)
- Kind ab 18 Jahre: € 700 pro Jahr (€ 58,33/Monat)
- kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden (100/0 oder 50/50)
Unterhaltsabsetzbetrag — für den zahlenden Elternteil:
- erstes Kind: € 38 pro Monat (2026)
- zweites Kind: € 56 pro Monat
- drittes und jedes weitere: € 75 pro Monat
Wie das BMF klarstellt, steht der volle Absetzbetrag nur für jene Monate zu, in denen der Unterhalt vollständig gezahlt wurde.
Sonderfälle: Studium, Sonderbedarf und Doppelresidenz
Unterhalt bei Studium und Lehre
Die Unterhaltspflicht dauert bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit an. Nimmt das Kind nach der Matura ein Studium auf, besteht der Anspruch in der Regel bis zum 25.–28. Lebensjahr. Ab der Volljährigkeit kann das Kind verlangen, dass die Alimente direkt an es selbst ausgezahlt werden.
Sonderbedarf
Aussergewöhnliche Kosten — wie Zahnspange, Brille, besondere medizinische Behandlungen — können als Sonderbedarf geltend gemacht werden. Voraussetzung: Der laufende Unterhalt übersteigt den Regelbedarf nicht wesentlich.
Doppelresidenz (Wechselmodell)
Bei annähernd gleicher Betreuung (50:50) kommt es auf den Einkommensvergleich an. Nach der Leitentscheidung OGH 1 Ob 158/15i:
- bei etwa gleichem Einkommen (Unterschied bis ⅓): kein Geldunterhalt
- bei grösseren Differenzen: Differenzunterhalt durch den besserverdienenden Elternteil
Wie beantragt man eine Unterhaltsneuberechnung?
Der Kindesunterhalt wird nicht ein für alle Mal festgesetzt. Änderungen der Lebensumstände — Alter des Kindes, Einkommen, Regelbedarf — können eine Neubemessung rechtfertigen.
Gründe für eine Neubemessung:
- Kind wird älter (Prozentsatz steigt)
- Regelbedarfssätze wurden angehoben
- Einkommen hat sich wesentlich geändert
- neue Unterhaltspflichten sind entstanden oder weggefallen
Den Antrag stellen Sie beim Bezirksgericht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes. Sie können auch den Kinder- und Jugendhilfeträger bevollmächtigen.
Wie Brandauer Rechtsanwälte berichtet, werden Unterhaltsverpflichtungen in der Praxis oft jahrelang nicht angepasst. Allein durch die altersbedingten Prozentsatzsteigerungen und die jährliche Indexierung kann der Unterhalt um € 100–200 pro Monat steigen.

Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil nicht zahlt
Kommt der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann beim Bezirksgericht ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Der Staat zahlt die Alimente vor (maximal in Höhe der Regelbedarfssätze).
Voraussetzungen:
- vollstreckbarer Unterhaltstitel (Gerichtsurteil oder Vergleich)
- Kind unter 18 Jahren
- Antrag beim Bezirksgericht
Fixe Vorschussbeträge (wenn Unterhalt noch nicht festgesetzt):
- 0–5 Jahre: € 300 monatlich
- 6–13 Jahre: € 428 monatlich
- ab 14 Jahren: € 556 monatlich
Nach Bewilligung wird die Kinder- und Jugendhilfe automatisch gesetzlicher Vertreter des Kindes in allen Unterhaltsangelegenheiten.
Häufig gestellte Fragen
Kann man auf Kindesunterhalt verzichten?
Nein. Der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil. Ein Verzicht ist unwirksam, auch wenn er in einer Scheidungsfolgenvereinbarung steht.
Wie wirkt sich ein eigenes Einkommen des Kindes aus?
Bei regelmässigem Einkommen (z. B. Lehrlingsentschädigung) kann der Unterhalt reduziert werden. Kurzfristige Ferialjobs ändern nichts am Anspruch.
Beeinflusst eine Wiederheirat den Kindesunterhalt?
Nein. Die Unterhaltspflicht besteht bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, unabhängig vom Familienstand der Eltern.
Wie oft sollte der Unterhalt überprüft werden?
Alle 1–2 Jahre. Der Prozentsatz steigt mit jedem Alterswechsel, und die Regelbedarfssätze werden jährlich angepasst.
Unterhalt berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
So können Sie den Kindesunterhalt in Österreich selbst berechnen:
- Ermitteln Sie das monatliche Nettoeinkommen (inklusive 13./14. Gehalt, Überstunden, Zulagen)
- Wählen Sie den Prozentsatz nach Alter des Kindes (16 % / 18 % / 20 % / 22 %)
- Ziehen Sie Abzüge für weitere Kinder und Angehörige ab
- Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Regelbedarf — ist der Prozentbetrag niedriger, zahlen Sie den Regelbedarf
- Prüfen Sie die Playboygrenze — ist der Betrag höher, gilt die Obergrenze
- Nutzen Sie Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag bei der Steuererklärung
Fazit: Der Kindesunterhalt in Österreich ist dynamisch. Behalten Sie die Regelbedarfssätze, die Altersschritte Ihres Kindes und Ihr Einkommen im Blick. Bei wesentlichen Änderungen beantragen Sie eine Neubemessung.
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