Scheidung kosten Österreich: vollständige Kostenaufstellung 2026
Scheidung kosten Österreich: vollständige Kostenaufstellung 2026 Scheidung kosten Österreich: Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Mediation und versteckte Ausgaben. Vergleichen Sie einvernehmliche und strittige Scheidung, inkl. Verfahrenshilfe und Spartipps. Topics: Alltag, .
Die Scheidung in Österreich ist mit Kosten verbunden, deren Höhe stark von der Bereitschaft zur Einigung abhängt. Laut Statistik Austria wurden im Jahr 2024 in Österreich 14 963 Scheidungen gezählt, davon 87,2 % einvernehmliche Scheidungen nach §55a Ehegesetz. Nur 1 678 Verfahren waren strittige Scheidungen.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen: aus welchen Posten sich die Scheidungskosten in Österreich zusammensetzen, wie hoch Gerichtsgebühren und Anwaltskosten im Jahr 2026 sind, wie Sie sparen können und wann der Staat die Kosten übernimmt. Der Artikel stützt sich auf das Gerichtsgebührengesetz (GGG), das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die aktuellen Daten von oesterreich.gv.at.
Gerichtsgebühren: Was das Gericht kostet
Die Gerichtsgebühren (court costs) sind die erste feste Grösse bei jeder Scheidung. Sie richten sich nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) und fallen unabhängig von der Anwaltstätigkeit an.
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind die Gebühren pauschal. Laut oesterreich.gv.at (Stand 2026) zahlen beide Ehegatten gemeinsam:
- €384 — für den Scheidungsantrag
- €384 — zusätzlich für den notwendigen Vergleich in der Verhandlung
- €576 — gegebenenfalls für die Vereinbarung der Eigentumsübertragung an einer unbeweglichen Sache
Ohne Vermögensübertragung betragen die Gerichtskosten somit €768 für beide Partner. Mit Immobilienübertragung steigen sie auf €1 344.
Bei der strittigen Scheidung beträgt die Gebühr für die Klage €312. Hinzu kommen Kosten für weitere Verhandlungen, Sachverständige und Zeugen. Jede zusätzliche Gerichtsverhandlung erhöht die Gesamtsumme.
Das österreichische Recht schreibt keine zwingende anwaltliche Vertretung für die einvernehmliche Scheidung vor dem Bezirksgericht vor. In der Praxis beauftragen die meisten Paare jedoch zumindest einen gemeinsamen Rechtsanwalt. Ohne professionelle Hilfe ist die korrekte Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung kaum möglich — hier liegt das grösste Einsparpotenzial.
— Dr. Martin Preslmayr, Rechtsanwalt für Familienrecht
Anwaltskosten: Wie sich der Honorar berechnet
Die Anwaltskosten sind der variabelste Posten. In Österreich gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), das Mindestsätze vorgibt. Anwälte können jedoch individuelle Honorare vereinbaren.
Für eine einvernehmliche Scheidung kann ein Anwalt beide Ehegatten vertreten (sofern kein Interessenkonflikt besteht). Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- €154,90 — Grundtarif für die Antragserstellung (nach RATG)
- €154,90 — für die erste Verhandlung (1 Stunde)
- €77,90 — für jede weitere Verhandlungsstunde
- +60 % Einheitssatz
- +20 % Umsatzsteuer (MwSt.)
Nach Berechnungen von meinanwalt.at belaufen sich die gesamten Anwaltskosten inklusive Gerichtsgebühren bei einer einfachen Scheidung auf etwa €1 000–1 500. Bei zwei Anwälten verdoppeln sich die Kosten entsprechend.
Bei der strittigen Scheidung steigen die Anwaltshonorare proportional zur Komplexität des Falls. Bei Streitigkeiten über Vermögen, Unterhalt und Obsorge können die Gesamtkosten €5 000–20 000 pro Ehegatte erreichen.
Versteckte Kosten: Was oft übersehen wird
Neben Gericht und Anwalt fallen bei der Scheidung in Österreich weitere Kosten an, die häufig unterschätzt werden:
- Sachverständigengutachten — bei Uneinigkeit über Immobilien- oder Unternehmenswerte bestellt das Gericht einen Experten. Kosten: €500–3 000.
- Mediation — bei Kindern oft empfohlen oder angeordnet. Eine Mediationssitzung kostet €150–300, in der Regel 2–4 Sitzungen.
- Übersetzungskosten — für fremdsprachige Parteien werden beglaubigte Übersetzungen benötigt. Kosten: €30–50 pro Seite.
- Notariatskosten — für bestimmte Vereinbarungen ist ein Notar erforderlich. Kosten: €100–500.
- Grundbucheintragungsgebühr — bei Immobilienübertragung 1,1 % des Verkehrswerts.
- Kinderbeistand — in strittigen Obsorgeverfahren kann das Gericht einen Kinderbeistand bestellen, was die Kosten erhöht.
Scheidung mit Kindern: Zusätzliche Ausgaben
Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird die Scheidung in Österreich aufwändiger. Laut Statistik waren 2024 17 800 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, darunter 12 522 Minderjährige.
Zusätzliche Kostenfaktoren:
- Pflichtberatung zur Obsorge — das Gericht holt eine Stellungnahme des Jugendamts ein. Diese ist kostenlos, kann das Verfahren aber verlängern.
- Unterhaltsvereinbarung — bei Uneinigkeit über den Kindesunterhalt entscheidet das Gericht. Anwaltskosten steigen.
- Kontaktrecht — bei Streit über das Besuchsrecht kann zusätzliche Mediation nötig werden.
Wichtig: Das Gericht wird die Scheidungsvereinbarung nicht genehmigen, bis die Kindesinteressen ausreichend geklärt sind. Dies kann mehrere Verhandlungstermine erfordern.

Einvernehmliche Scheidung: Die günstigste Variante
Die einvernehmliche Scheidung nach §55a EheG ist die kostengünstigste Form der Ehescheidung in Österreich. Voraussetzungen:
- Die Ehe besteht seit mindestens einem halben Jahr
- Die Ehegatten leben seit mindestens sechs Monaten getrennt (nicht zwingend in verschiedenen Wohnungen)
- Einigung über alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder)
Minimalkosten (beide Partner gemeinsam):
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Gerichtsgebühr (Antrag) | €384 |
| Gerichtsgebühr (Vergleich) | €384 |
| Anwalt (einer für beide) | €1 000–2 000 |
| Gesamt (ca.) | €1 768–2 768 |
Ohne Vermögensübertragung und mit einem gemeinsamen Anwalt kostet die Scheidung rund €1 500–2 500 pro Familie — das ist 3–4 Mal günstiger als eine strittige Scheidung.
Strittige Scheidung: Wenn die Kosten explodieren
Die strittige Scheidung kommt zur Anwendung, wenn sich die Ehegatten nicht einigen können. Das Gericht stellt das Verschulden fest oder erklärt die Ehe für unheilbar zerrüttet.
Beispielhafte Kosten pro Ehegatte:
| Kostenposition | Minimum | Maximum |
|---|---|---|
| Gerichtsgebühr (Klage) | €312 | €312 |
| Anwaltshonorar | €1 500 | €10 000+ |
| Gutachten | €0 | €3 000 |
| Zeugen/Dolmetscher | €0 | €2 000 |
| Gesamt pro Ehegatte | €1 812 | €15 000+ |
Laut Global Law Experts kann eine strittige Scheidung €5 000 bis €20 000+ pro Beteiligtem kosten, besonders bei hohen Vermögenswerten, Unternehmen oder Immobilien.
Ein wichtiger Risikofaktor: Die unterliegende Partei kann zur Tragung der Verfahrenskosten der obsiegenden Partei verurteilt werden.
So sparen Sie bei der Scheidung: Praktische Tipps
Das österreichische Recht bietet mehrere legale Wege, die Scheidungskosten zu reduzieren.
1. Einigen Sie sich mit Ihrem Ehegatten. Je mehr Fragen Sie vor dem Gerichtstermin klären, desto weniger Anwaltsstunden fallen an. Eine schriftliche Vereinbarung zu Unterhalt, Vermögen und Obsorge spart Tausende Euro.
2. Beauftragen Sie einen gemeinsamen Anwalt. Bei der einvernehmlichen Scheidung kann ein Anwalt beide Seiten vertreten. Das ist legal und halbiert die Anwaltskosten.
3. Nutzen Sie Mediation. Ein Mediator hilft, Streitpunkte ohne Gericht zu klären. Kosten: €150–300 pro Sitzung, 2–4 Sitzungen üblich. Deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.
4. Stellen Sie den Antrag selbst. Bei Einigkeit und ohne Kinder können Sie den Scheidungsantrag ohne Anwalt beim Bezirksgericht einbringen. Formulare finden Sie auf oesterreich.gv.at.
5. Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung. Manche Policen decken familienrechtliche Streitigkeiten – allerdings oft mit Ausschluss des Scheidungsverfahrens selbst.
Verfahrenshilfe: Kostenlose Scheidung bei geringem Einkommen
Die Verfahrenshilfe ist ein wichtiges soziales Instrument in Österreich. Berechtigte Personen erhalten:
- Befreiung von Gerichtsgebühren
- Einen staatlich bezahlten Rechtsanwalt
- Befreiung von Kosten für Sachverständige und Zeugen
Anspruch besteht bei geringem Einkommen und fehlenden nennenswerten Vermögenswerten. Der Antrag wird beim zuständigen Bezirksgericht gestellt. Bei späterer Besserung der finanziellen Verhältnisse kann eine Rückzahlung verlangt werden.

Vergleich: Österreich vs. Deutschland vs. Schweiz
| Parameter | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Gerichtsgebühr (einvernehmlich) | €768 | ~€300–600 | CHF 500–1 000 |
| Durchschnittskosten (einvernehmlich) | €1 500–2 500 | €1 200–2 000 | CHF 2 000–4 000 |
| Durchschnittskosten (strittig) | €5 000–20 000 | €4 000–15 000 | CHF 8 000–30 000 |
| Anwaltspflicht | Nein (BZ) | Ja | Ja |
| Mediation | Bei Kindern | Bei Kindern | Bei Kindern |
| Verfahrenshilfe | Ja | Ja (PKH) | Ja (unentgeltliche Rechtspflege) |
Österreich liegt im Mittelfeld: günstiger als die Schweiz, aber teurer als Deutschland. Der grösste Vorteil Österreichs: die Möglichkeit der Scheidung ohne Anwalt bei gegenseitigem Einvernehmen.
Laut Statistik Austria betrug die durchschnittliche Ehedauer bei Scheidung im Jahr 2024 10,5 Jahre. Fast die Hälfte aller Scheidungen (48 %) betraf Ehen unter zehn Jahren. 12,8 % der Paare liessen sich nach 25 Jahren scheiden, darunter 51 Paare nach der Goldenen Hochzeit (50 Jahre).
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich? Bei der einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren 2–4 Monate ab Antragstellung. Eine strittige Scheidung kann 6 Monate bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen? Ja, vor dem Bezirksgericht ist bei der einvernehmlichen Scheidung kein Anwalt zwingend erforderlich. Für die Scheidungsfolgenvereinbarung wird jedoch anwaltlicher Rat empfohlen.
Wer trägt die Kosten der Scheidung? Jeder Ehegatte trägt seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtsgebühren werden geteilt. Bei der strittigen Scheidung kann die unterliegende Partei zur Kostentragung verpflichtet werden.
Was ist der Streitwert und wie beeinflusst er die Kosten? Der Streitwert ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten. Er ist die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren. Ein höherer Streitwert bedeutet höhere Kosten. Der Mindeststreitwert beträgt €3 000.
Beeinflusst die Scheidung meinen Aufenthaltstitel? Ja, insbesondere wenn der Aufenthaltstitel durch die Ehe erworben wurde. Mehr dazu in unserem Artikel zur Eheannullierung in Österreich. Ja, insbesondere wenn der Aufenthaltstitel durch die Ehe erworben wurde. Mehr dazu in unserem Artikel zur Eheannullierung in Österreich.
So planen Sie Ihr Scheidungsbudget
Die Scheidungskosten in Österreich lassen sich mit der richtigen Strategie deutlich reduzieren.
Wichtige Schritte zur Kostenkontrolle:
- Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für die einvernehmliche Scheidung — sie ist 3–4 Mal günstiger
- Versuchen Sie, vor dem Anwaltstermin eine Einigung zu erzielen
- Ziehen Sie Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren in Betracht
- Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Deckung
- Beantragen Sie bei geringem Einkommen Verfahrenshilfe
- Suchen Sie einen Anwalt, der beide Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung vertreten kann
Denken Sie daran: Auch eine teure Scheidung ist günstiger als jahrelange Gerichtsverfahren. Eine Einigung mit dem Ehegatten ist nicht nur menschlich, sondern auch finanziell vernünftig. Für aktuelle Informationen zum Familienrecht in Österreich abonnieren Sie unseren Newsletter.
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