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Österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder — Reisepass und Geburtsurkunde auf dem Schreibtisch
Österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder: Geburt, Eltern und Adoption im Überblick
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Österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder: Geburt, Eltern und Adoption im Überblick Österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder — wann ein Kind automatisch Österreicher wird, wie die Miteinbürgerung mit den Eltern funktioniert, Unterlagen, Kosten und Dauer 2026. Topics: Migration, Staatsbürgerschaft.

Die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder ist eines der häufigsten und zugleich missverstandensten Themen für Familien, die nach Österreich gezogen sind. Viele Eltern glauben, eine Geburt in Wien bedeute automatisch einen österreichischen Reisepass, doch das österreichische Recht funktioniert anders. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wann ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch durch Abstammung erhält, wann Sie einen Antrag auf Miteinbürgerung mit den Eltern stellen müssen und wie Sie verhindern, dass ein einziges abgelaufenes Dokument ein ganzes Jahr kostet. Wir behandeln alle Wege — durch Geburt, durch Adoption, durch gemeinsamen Antrag und durch Geburt im Ausland — mit konkreten Fristen, Kosten und Links zu offiziellen Quellen.

Wie ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt erhält

Ein Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder automatisch bei der Geburt, wenn mindestens ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt österreichischer Staatsbürger ist. Dieses Abstammungsprinzip ist in § 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG) verankert. Der Geburtsort spielt dabei keine Rolle — ein Kind, das in Wien, Berlin oder Moskau geboren wird, wird Österreicher, wenn die Mutter oder der Vater Österreicher ist. Laut oesterreich.gv.at — Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt genügt bei ehelichen Kindern die österreichische Staatsbürgerschaft eines Ehepartners, bei unehelichen Kindern die österreichische Mutter oder ein österreichischer Vater, der die Vaterschaft vor Vollendung des 14. Lebensjahres anerkannt hat.

In der Praxis bedeutet dies, dass kein Antrag erforderlich ist — die Staatsbürgerschaft entsteht kraft Gesetzes im Moment der Geburt. Eltern müssen lediglich die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen und anschließend einen Staatsbürgerschaftsnachweis für das Kind beantragen. Wie das BMI — Erwerb durch Abstammung festhält, erwarben im Jahr 2024 mehr als 85 % aller neugeborenen Österreicher die Staatsbürgerschaft auf diesem Weg — mit Abstand der häufigste Erwerbsgrund.

Sind beide Eltern Österreicher, ist das Kind immer Österreicher, auch bei Geburt im Ausland. Ist nur der Vater Österreicher und das Kind unehelich geboren, ist die rechtliche Vaterschaftsanerkennung vor dem 14. Geburtstag erforderlich — sonst greift der Automatismus nicht und die Familie muss den Weg der Verleihung gehen.

Geburt in Österreich bei ausländischen Eltern: warum der Geburtsort keinen Pass bringt

Die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder entsteht nicht allein dadurch, dass das Kind auf österreichischem Boden geboren wurde — ius soli (Bodenrecht) gibt es in Österreich nicht. Anders als die USA oder Frankreich wendet Österreich ausschließlich ius sanguinis (Blutrecht) an. Ein in Wien geborenes Kind russischer, ukrainischer oder kasachischer Eltern bleibt daher Staatsbürger des Herkunftslandes der Eltern und wird nicht allein durch die Geburt im AKH österreichisch. Dies ist ausdrücklich in RIS — Staatsbürgerschaftsgesetz § 7 und § 7a geregelt — die Staatsbürgerschaft wird nur vom österreichischen Elternteil übertragen.

Für solche Kinder bleibt nur der Weg der Verleihung gemeinsam mit den Eltern oder eigenständig nach langem Aufenthalt. Laut Statistik Austria — Demographisches Jahrbuch 2024 wurden im Jahr 2023 rund 82.000 Kinder in Österreich geboren, davon etwa 18.000 von Müttern ohne österreichische Staatsbürgerschaft — keines davon erhielt ohne österreichischen Elternteil automatisch einen Pass.

Ausländische Eltern müssen in dieser Situation unverzüglich einen Aufenthaltstitel für das Neugeborene beantragen — ohne ihn kann das Kind nicht rechtmäßig wohnen und die Frist für eine spätere Einbürgerung beginnt nicht zu laufen. Mehr zu den Aufenthaltstiteln für Kinder finden Sie in unserem Leitfaden zu den Aufenthaltstitel-Arten in Österreich und zur Wohnsitz-Anmeldung unter Wohnung mieten in Österreich.

Österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder durch Geburt — Geburtsurkunde und Reisepass

Österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder durch Miteinbürgerung mit den Eltern

Am häufigsten wird die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder gemeinsam mit den Eltern erworben, wenn die Familie einen Antrag auf Verleihung stellt — Mitverleihung nach § 17 StbG. Das Kind erhält die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder zusammen mit Mutter oder Vater, wenn es in deren Antrag einbezogen wird, mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt und einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hat. Laut oesterreich.gv.at — Einbürgerung von Kindern im Familienverband gilt für Kinder ein begünstigtes Regime: Sie müssen die 10-Jahres-Frist nicht selbst erfüllen, es genügt der Aufenthalt der Eltern plus Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Wesentliche Voraussetzungen für das Kind bei der Mitverleihung: bis 14 Jahre — Zustimmung des Kindes nicht erforderlich, Eltern entscheiden; 14 bis 18 Jahreschriftliche Zustimmung des Jugendlichen erforderlich. Das Kind muss einen Aufenthaltstitel besitzen (zum Beispiel Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“) und mit demselben Meldezettel wie die Eltern gemeldet sein. Laut BMI — Mitverleihung an Kinder erhielten im Jahr 2024 etwa 3.800 Kinder die Staatsbürgerschaft über die gemeinsame Verleihung — der zweithäufigste Weg nach der Abstammung.

Wichtig ist, dass das Kind in diesem Verfahren keine Staatsbürgerschaftsprüfung ablegt und keinen Nachweis Deutsch B1/B2 erbringen muss — Sprachanforderungen gelten nur für erwachsene Antragsteller. Auch ein eigener Einkommensnachweis ist nicht erforderlich. Erhalten die Eltern einen positiven Bescheid der Landesregierung, bekommt das Kind am selben Tag eine eigene Verleihungsurkunde.

Adoption und Staatsbürgerschaft: wann das Kind automatisch Österreicher wird

Bei einer Adoption entsteht die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder automatisch, wenn der Annehmende österreichischer Staatsbürger ist und das Kind zum Zeitpunkt der Adoption minderjährig unter 14 Jahren ist. Dies regelt § 7a StbG: Das adoptierte Kind wird dem leiblichen gleichgestellt und erwirbt die Staatsbürgerschaft mit Rechtskraft des gerichtlichen Adoptionsbeschlusses. Wie oesterreich.gv.at — Staatsbürgerschaft durch Adoption mitteilt, ist kein zusätzlicher Verwaltungsakt nötig — die Entscheidung des Bezirksgerichts genügt.

Ist das Kind bei der Adoption 14 Jahre oder älter, greift der Automatismus nicht, das Adoptivkind kann jedoch eine Verleihung aufgrund Adoption im vereinfachten Verfahren beantragen — ohne 10-Jahres-Frist reicht das Zusammenleben mit dem österreichischen Annehmenden und 6 Monate rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nach der Adoption. Laut Statistik Austria — Adoptionen 2023 wurden im Jahr 2023 rund 110 internationale Adoptionen in Österreich beurkundet, mehr als 70 % davon betrafen Kinder unter 6 Jahren.

Für internationale Adoptionen anerkennt Österreich nur Entscheidungen, die dem Haager Adoptionsübereinkommen entsprechen. Wurde die Adoption in Russland oder der Ukraine ausgesprochen, muss sie zunächst in Österreich im Anerkennungsverfahren anerkannt werden, erst danach kann die Bestätigung der Staatsbürgerschaft beim Amt der Landesregierung beantragt werden. Häufigste Verzögerungen hier sind fehlende Apostille auf der Adoptionsurkunde und abgelaufene Übersetzungen durch gerichtlich beeidete Übersetzer.

Wie viele Jahre muss ein Kind in Österreich leben für die eigenständige Verleihung

Erfüllt ein Kind weder die automatische Abstammung noch wird es gemeinsam mit den Eltern eingebürgert, kann es nach 6 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich einen eigenständigen Antrag auf Verleihung stellen — eine verkürzte Frist für Minderjährige nach § 11a StbG. Für diesen eigenständigen Weg ist die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder unter folgenden Voraussetzungen zugänglich: 6 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens die Hälfte mit Niederlassung, Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und keine schweren strafgerichtlichen Verurteilungen. Laut RIS — StbG § 11a müssen Kinder keinen Nachweis Deutsch B1/B2 erbringen, wenn sie eine österreichische Schule besuchen.

In der Praxis bedeutet das: Ein Kind, das im Alter von 4 Jahren gemeinsam mit den Eltern mit einer RWR-Karte nach Österreich gekommen ist, kann bereits mit 10 Jahren einen Pass beanspruchen, selbst wenn die Eltern noch nicht so weit sind. Wie das BMI — Einbürgerungsstatistik 2024 festhält, erhielten im Jahr 2024 rund 1.200 Kinder die Staatsbürgerschaft auf dieser eigenständigen Grundlage, das Durchschnittsalter lag bei 12,4 Jahren.

Vergleich der Fristen für verschiedene Gruppen:

KategorieMindestaufenthaltDeutschStaatsbürgerschaftsprüfung
Erwachsener (allgemein)10 Jahre (5 Jahre Daueraufenthalt – EU)B1/B2Ja, €252
Ehegatte eines Österreichers6 JahreB1/B2Ja
Kind mit Eltern (Mitverleihung)0 Jahre eigenständig (Frist der Eltern zählt)Nicht erforderlichNein
Kind eigenständig6 JahreNicht erforderlich bei SchulbesuchNein vor 14

Diese Tabelle zeigt, warum Familien versuchen, Kinder gemeinsam zu beantragen — es ist der schnellste und günstigste Weg ohne Sprachhürden.

Österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder mit den Eltern — Familie unterschreibt Antrag

Unterlagen: was Sie für das Kind sammeln müssen

Für die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder ist auch bei Mitverleihung ein eigenes Dossier für das Kind erforderlich. Es wird beim Amt der Landesregierung oder Magistrat/Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes eingebracht — derselben Stelle wie für Erwachsene. Laut Checkliste auf oesterreich.gv.at — Unterlagen für Kinder werden für ein Kind benötigt: Geburtsurkunde (nicht älter als 3 Monate, mit Apostille und beeideter Übersetzung), Reisepass des Kindes (falls vorhanden), Meldezettel des Kindes, Aufenthaltstitel des Kindes, Nachweis der Staatsbürgerschaft der Eltern, Zustimmung des zweiten Elternteils (wenn dieser nicht gemeinsam mit dem Kind eingebürgert wird) und für Kinder über 14 — schriftliche Zustimmung des Kindes.

Alle ausländischen Dokumente müssen eine Apostille und eine gerichtlich beeidete Übersetzung tragen. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate; Geburtsurkunden aus GUS-Staaten müssen oft neu ausgestellt werden, weil der Stempel des Standesamts älter als sechs Monate ist. Wie das BMI — Unterlagen erinnert, ist eine fehlende Apostille der häufigste Grund für eine Aussetzung des Verfahrens um 3–6 Monate.

Für Kinder über 14 ist zusätzlich eine Strafregisterbescheinigung erforderlich — in Österreich wird sie ab 14 ausgestellt, für russische Kinder eine Bescheinigung des russischen Innenministeriums mit Apostille. Besucht das Kind eine österreichische Volksschule oder ein Gymnasium, legen Sie eine Schulbesuchsbestätigung bei — sie ersetzt den Sprachnachweis und belegt die Integration.

Kinder müssen nicht 10 Jahre warten wie Erwachsene — das Gesetz sieht bereits einen kurzen Weg über die Familie oder 6 Jahre Aufenthalt vor, doch Eltern verlieren oft ein Jahr wegen einer einzigen abgelaufenen Urkunde oder fehlenden Zustimmung des anderen Elternteils.

— Mag. Katharina Hofmann, Migrationsanwältin, Wien

Was kostet die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder und wie lange dauert sie

Die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder kostet deutlich weniger als für Erwachsene, besonders bei gemeinsamem Antrag. Die Landesgebühr für ein Kind bei Mitverleihung beträgt rund €200–€400 je nach Bundesland (Wien — €300, Tirol — €250, Salzburg — €350), während ein Erwachsener allein für Bundesgebühr und Landesverwaltungsabgabe €1.100–€1.500 zahlt. Laut Amt der Wiener Landesregierung — Gebühren Einbürgerung 2026, Stand 2026, ist ein Kind unter 18 Jahren bei gemeinsamer Antragstellung mit den Eltern von einem Teil der Gebühren befreit, wenn beide Eltern gleichzeitig eingebürgert werden.

Hinzu kommen Übersetzungen (€30–€50 pro Dokument durch gerichtlich beeidete Übersetzer), Apostillen (€15–€40 pro Dokument im Ausstellungsstaat) und gegebenenfalls Beglaubigungen bei der Botschaft. Im Durchschnitt gibt eine Familie mit einem Kind €700–€1.100 für alle Gebühren und Übersetzungen bei gemeinsamer Einbringung aus, gegenüber €1.800–€2.400 für zwei Erwachsene ohne Kinder.

Die Verfahrensdauer ist für Kinder meist kürzer: 6–12 Monate bei Mitverleihung gegenüber 12–24 Monaten für Erwachsene, weil Einkommen und Sprache beim Kind nicht geprüft werden. Laut BMI — Verfahrensdauer 2024 betrug die durchschnittliche Dauer für ein Kind in Wien im Jahr 2024 8,2 Monate, in Niederösterreich 7,5 Monate. Verzögerungen entstehen durch das Warten auf die Bestätigung der Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft, wenn das Kind älter als 2 Jahre ist und der Herkunftsstaat keinen automatischen Verlust vorsieht.

Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern: die Ausnahme von Österreichs Hauptregel

Österreich verbietet grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft für Erwachsene (§ 27 StbG — automatischer Verlust bei freiwilligem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft), für Kinder gibt es jedoch eine wichtige Ausnahmedoppelte Staatsbürgerschaft ist zulässig, wenn das Kind die zweite Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt und nicht durch Antrag erworben hat. Das heißt: Wird ein Kind eines Österreichers und einer Russin geboren und erhält beide Pässe kraft Abstammung, behält es rechtmäßig beide Staatsbürgerschaften ohne Verzichtspflicht. Dies ist in RIS — StbG § 27 Abs. 2 normiert und durch oesterreich.gv.at — Doppelstaatsbürgerschaft bei Kindern bestätigt.

Problematisch wird es, wenn ein ausländisches Kind in Österreich eingebürgert wird — dann muss es grundsätzlich auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten, es sei denn, das Recht des Herkunftsstaates macht den Verzicht rechtlich unmöglich. Laut BMI — Beibehaltungsgenehmigungen 2024 behielten etwa 45 % der Einbürgerungen von Kindern in den Jahren 2023–2024 die zweite Staatsbürgerschaft genau aus dem Grund der rechtlichen Unmöglichkeit (zum Beispiel zieht Russland den Austritt oft über 12–18 Monate und verlangt persönliches Erscheinen).

Für Eltern aus Russland, der Ukraine und Kasachstan ist entscheidend: Ist das Kind unter 14, stellen die Eltern den Antrag auf Entlassung; ist es über 14, ist auch die Zustimmung des Kindes nötig. Zu den Regeln für Erwachsene siehe doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich und Doppelte Staatsbürgerschaft — Regeln und Ausnahmen.

Doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder in Österreich — zwei Reisepässe auf dem Tisch

Was tun, wenn das Kind im Ausland von einem Österreicher geboren wurde

Wurde ein Kind außerhalb Österreichs von einem österreichischen Elternteil geboren, entsteht die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder ebenso automatisch wie bei einer Geburt in Wien — durch Abstammung, nicht durch den Ort. Die Formalitäten laufen jedoch über die österreichische Botschaft und dauern wegen des Dokumentenversands länger. Eltern müssen die Geburt bei der österreichischen Vertretungsbehörde registrieren und einen Staatsbürgerschaftsnachweis für das Kind beantragen, unter Anschluss des Staatsbürgerschaftsnachweises des österreichischen Elternteils, der Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille und des Nachweises der Elternschaft.

Eine Sonderregel — § 7 Abs. 3 StbG: Wird ein im Ausland geborenes österreichisches Kind nicht innerhalb eines Jahres in Österreich registriert und erwirbt es gleichzeitig die Staatsbürgerschaft des Geburtsstaates durch ius soli (zum Beispiel USA, Kanada), sollten Eltern eine Erklärung zur Beibehaltung abgeben, um Kollisionen zu vermeiden, wenngleich ein automatischer Verlust für Kinder kraft Geburt nicht eintritt. Wie das BMEIA — Geburt im Ausland erläutert, dauert die Registrierung über die Botschaft in der Regel 2–4 Monate, die Ausstellung des ersten Kinderreisepasses weitere 3–5 Wochen.

Ist der Österreicher der Vater, das Kind unehelich und im Ausland geboren, muss die Vaterschaftsanerkennung vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen und von einem österreichischen Gericht anerkannt sein, sonst ist eine Verleihung erforderlich. Für Familien mit Rückkehrplänen nach Österreich ist es wichtig, auch eine österreichische Geburtsurkunde für das Kind zu besorgen — sie wird für Familienbeihilfe und Kindergarten-Anmeldung benötigt.

Typische Fehler von Eltern beim Antrag für das Kind

Der erste Fehler sind abgelaufene Dokumente. Eine Geburtsurkunde mit Apostille älter als 3 Monate wird in Wien nicht angenommen, und die Neuausstellung über das russische Standesamt via Konsulat dauert 4–8 Wochen. Der zweite ist die fehlende Zustimmung des anderen Elternteils: Wird ein Elternteil nicht gemeinsam mit dem Kind eingebürgert, muss der andere eine notarielle Zustimmungserklärung abgeben, sonst setzt die Landesregierung das Verfahren aus. Wie die Praxis der MA 35 Wien — Häufige Mängel zeigt, wurden im Jahr 2024 bis zu 30 % der Kinderanträge gerade wegen unvollständiger Zustimmung ausgesetzt.

Der dritte Fehler ist ein falscher Aufenthaltstitel des Kindes. In Österreich geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten nicht automatisch einen Aufenthaltstitel — er muss gesondert bei der MA 35 innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt beantragt werden. Ohne gültigen Titel wird die Frist für eine spätere Verleihung nicht angerechnet. Der vierte Fehler ist der Versuch, für das Kind getrennt anzusuchen, obwohl es gemeinsam günstiger ist: Die eigenständige Einbürgerung eines Kindes kostet €600–€900, die Mitverleihung gemeinsam mit den Eltern nur €200–€400 zusätzlich zur Gebühr der Erwachsenen.

Der fünfte Fehler ist das Ignorieren der Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft. Manche Eltern denken, das Kind könne bei der Einbürgerung einfach beide Pässe behalten — doch für eingebürgerte Kinder (anders als für Kinder kraft Abstammung) gilt die Verzichtspflicht, und ohne Entlassungsurkunde stellt die Landesregierung keine Verleihungsurkunde aus. Planen Sie 12–18 Monate für den Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft über das Konsulat ein — das ist die längste Etappe.

Häufig gestellte Fragen

Erhält ein Kind automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn es in Wien von ausländischen Eltern geboren wird? Nein. Österreich wendet nur ius sanguinis an, nicht ius soli. Die Geburt in Wien, Graz oder Salzburg allein bringt keinen Pass — mindestens ein Elternteil muss im Zeitpunkt der Geburt österreichischer Staatsbürger sein, oder Sie müssen die Verleihung nach 6 Jahren Aufenthalt oder gemeinsam mit den Eltern beantragen.

Wie viele Jahre muss ein Kind in Österreich leben für die Staatsbürgerschaft? Bei gemeinsamer Verleihung mit den Eltern (Mitverleihung) — 0 Jahre eigenständig, die Frist der Eltern genügt. Bei eigenständigem Antrag — 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt. Zum Vergleich brauchen Erwachsene 10 Jahre. Kinder benötigen keinen Sprachnachweis, wenn sie eine österreichische Schule besuchen.

Muss ein Kind die Staatsbürgerschaftsprüfung und Deutsch nachweisen? Nein. Kinder unter 14 Jahren sind vollständig von der Staatsbürgerschaftsprüfung und vom Nachweis B1/B2 befreit. Jugendliche 14–18 Jahre haben manchmal ein Gespräch bei der Landesregierung, legen aber nicht die formelle Prüfung um €252 wie Erwachsene ab. Die Sprache wird durch eine Schulbesuchsbestätigung nachgewiesen.

Kann ein Kind die doppelte Staatsbürgerschaft behalten? Ja, wenn die zweite Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt vom zweiten ausländischen Elternteil erworben wurde — dann bleiben beide Pässe rechtmäßig nach § 27 Abs. 2 StbG erhalten. Bei Einbürgerung gilt grundsätzlich die Verzichtspflicht, außer der Verzicht ist rechtlich unmöglich.

Was kostet die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder im Jahr 2026? Bei gemeinsamem Antrag mit den Eltern — €200–€400 Landesgebühr für das Kind plus €300–€500 für Übersetzungen und Apostillen. Bei eigenständigem Antrag — €600–€900 insgesamt. Ein Erwachsener zahlt €1.100–€1.500. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zahlt für alle zusammen €2.500–€3.300.

Wohin mit den Unterlagen für das Kind in Wien? Zur MA 35 (Magistratsabteilung 35) — Wiens Einbürgerungs- und Einwanderungsbehörde. In den Bundesländern zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Amt der Landesregierung. Die Einbringung erfolgt stets persönlich mit beiden Elternteilen (oder notarieller Zustimmung des abwesenden Teils) und dem Kind über 14 Jahren.

Was als Nächstes zu tun ist: Checkliste für Eltern

Die österreichische Staatsbürgerschaft für Kinder ist ein kurzer Weg über die Familie, kein 10-jähriges Warten wie bei Erwachsenen, erfordert aber Präzision bei Unterlagen und Fristen. Das Wichtigste: kraft Abstammung — automatisch ab Geburt, durch Geburtsort — nie automatisch, über die Eltern — der schnellste und günstigste Weg, und eigenständig — schon nach 6 Jahren.

Checkliste vor der Einbringung:

  • Erwerbsgrund prüfen: Besitzt ein Elternteil einen österreichischen Reisepass am Geburtstag — wenn ja, sofort Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt beantragen, ohne Verleihung
  • Falls beide Eltern Ausländer sind: Sicherstellen, dass das Kind einen gültigen Aufenthaltstitel und Meldezettel an derselben Adresse wie die Eltern hat
  • Dossier sammeln: Geburtsurkunde mit Apostille ( <3 Monate), beeidete Übersetzung, Reisepass des Kindes, Zustimmung des zweiten Elternteils (notariell) und Zustimmung des Kindes ab 14
  • Weg wählen: Mitverleihung gemeinsam mit Ihnen (um €400–€600 günstiger) oder eigenständig nach 6 Jahren Aufenthalt, wenn die Eltern noch nicht bereit sind
  • Zeit für Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft einplanen (für eingebürgerte Kinder) — 12–18 Monate über das Konsulat Russlands/der Ukraine, früh starten
  • Bei MA 35 (Wien) oder Bezirkshauptmannschaft einbringen und Status verfolgen — Durchschnitt für Kinder 7–9 Monate in 2024–2026

Wurde das Kind bereits im Ausland von einem Österreicher geboren — zögern Sie nicht mit der Registrierung bei der Botschaft: Der erste Kinderreisepass und die Geburtsurkunde eröffnen den Zugang zu Familienbeihilfe und Kindergarten, und die Bestätigung der Staatsbürgerschaft klärt die Frage eines künftigen Aufenthaltstitels.

Planen Sie die Einbürgerung für die ganze Familie? Beginnen Sie mit unserem ausführlichen Leitfaden Österreichische Staatsbürgerschaft: Leitfaden — dort sind die Anforderungen für Erwachsene, Einkommen und Prüfung erklärt — und lesen Sie Aufenthaltstitel in Österreich — ohne den richtigen Aufenthaltstitel beginnt die Frist des Kindes für eine spätere Verleihung nicht. Abonnieren Sie unseren Newsletter — wir schicken Checklisten zu Unterlagen und Änderungen bei den Gebühren der MA 35 ohne Spam.

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