Staatsbürgerschaft Österreich für Russen: Einbürgerung, Ehe und Abstammung 2026 Staatsbürgerschaft Österreich für Russen — Leitfaden 2026: 10 Jahre Einbürgerung, 6 Jahre durch Ehe, Abstammung & §58c, Dokumente, Doppelstaatsbürgerschaft, Kosten und Dauer. Topics: Migration, Staatsbürgerschaft.
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen zählt zu den begehrtesten und zugleich strengsten in Europa — 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für die allgemeine Einbürgerung, obligatorischer Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft und eine umfassende Integrationsprüfung. Viele gehen davon aus, dass ein langjähriger Aufenthaltstitel automatisch zum Reisepass führt, doch das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) verlangt den gesonderten Nachweis von Einkommen, Deutschkenntnissen und Unbescholtenheit. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen im Jahr 2026 über drei Wege funktioniert — Einbürgerung, Ehe und Abstammung/Herkunft einschließlich §58c für Nachkommen von NS-Verfolgten — wann Sie beide Pässe behalten dürfen und wie Sie ein verlorenes Jahr wegen einer abgelaufenen Urkunde vermeiden.
Wie Russen die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten: drei Hauptwege 2026
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen steht über drei Hauptwege offen — allgemeine Einbürgerung nach 10 Jahren, begünstigte Einbürgerung durch Ehe nach 6 Jahren und Erwerb durch Abstammung oder als Nachkomme von NS-Verfolgten (§58c StbG). Laut oesterreich.gv.at — Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft verlangen alle drei Wege einen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich sowie eine gültige Meldezettel-Registrierung, doch die Fristen und die Regeln zum Verzicht auf die russische Staatsbürgerschaft unterscheiden sich grundlegend.
In der Praxis erfolgen mehr als 80% der Anträge russischer Staatsangehöriger in Wien über den 10-Jahres-Weg, 12–15% über die Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger und nur 3–5% über Abstammung (österreichischer Elternteil) oder §58c. Laut Statistik Austria — Einbürgerungen 2024 erhielten im Jahr 2024 insgesamt 8.427 Personen die Staatsbürgerschaft, darunter 1.142 Staatsangehörige Russlands, der Ukraine und Belarus zusammen — 23% mehr als 2023.
Die Wahl des Weges hängt von Ihrer Familiengeschichte ab: War mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt österreichischer Staatsbürger, sind Sie automatisch durch Abstammung Österreicher ohne 10-Jahres-Wartezeit; sind Sie mit einem Österreicher verheiratet, verkürzt sich die Frist auf 6 Jahre; andernfalls benötigen Sie 10 Jahre inklusive 5 Jahre Daueraufenthalt – EU. Zum allgemeinen Verfahren siehe unseren ausführlichen Leitfaden zur Staatsbürgerschaft Österreich und zu Aufenthaltstiteln siehe Aufenthaltstitel Österreich: Arten.
Einbürgerung für Russen: 10 Jahre, Daueraufenthalt und Austritt aus dem russischen Pass
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen durch allgemeine Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt, davon mindestens 5 Jahre mit Daueraufenthalt – EU, sowie den obligatorischen Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft vor Ausstellung der Verleihungsurkunde. Dies ist die Kernregel des §10 StbG, bestätigt in RIS — Staatsbürgerschaftsgesetz §10 und erläutert auf BMI — Einbürgerung Voraussetzungen — ohne diese Frist nimmt die Landesregierung Ihren Antrag nicht einmal an.
Für Russen sind drei zusätzliche Bedingungen entscheidend. Erstens Einkommen: Sie müssen Selbsterhaltungsfähigkeit ohne Sozialhilfe nachweisen — der Richtwert für 2026 liegt bei rund €1.200–€1.350 netto monatlich für eine Einzelperson und €1.900–€2.050 für ein Paar, plus €165 pro Kind, wie in den Einkommensrichtwerten auf oesterreich.gv.at — Einkommensnachweis angeführt. Zweitens Deutsch: B1 ohne Hochschulabschluss und B2 mit Abschluss, nachgewiesen durch ein ÖIF- oder Goethe-Zertifikat nicht älter als 2 Jahre. Drittens Unbescholtenheit ohne schwere Verurteilungen und ohne laufende Strafverfahren — geprüft über die Strafregisterbescheinigung.
Russland gilt nicht als Staat, in dem der Austritt rechtlich unmöglich ist, daher müssen Sie das Austrittsverfahren beim Russischen Konsulat in Wien durchlaufen — Dauer 12–18 Monate, Kosten €60–80 Konsulargebühr plus Übersetzungen. Wie BMEIA — Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft festhält, stellt die Landesregierung ohne Entlassungsurkunde keinen österreichischen Reisepass aus, während die zwischenzeitliche Zusicherung der Verleihung für 2 Jahre gilt, um den Austritt abzuschließen.

Staatsbürgerschaft Österreich für Russen durch Ehe: verkürzte Frist von 6 Jahren
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen durch Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger ist bereits nach 6 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt möglich, sofern die Ehe mindestens 3 Jahre besteht und die Eheleute einen gemeinsamen Haushalt führen. Dieser begünstigte Weg nach §11a StbG wird auf oesterreich.gv.at — Einbürgerung durch Ehe beschrieben: Der österreichische Ehepartner muss zum Zeitpunkt Ihres Antrags mindestens 5 Jahre Staatsbürger sein und Sie müssen rechtmäßig und ohne Unterbrechung in Österreich gelebt haben.
In der Praxis ist dies der schnellste legale Weg für Russen ohne österreichische Wurzeln. Laut BMI — Einbürgerungsstatistik 2024 wurden im Jahr 2024 rund 1.800 Personen auf der verkürzten 6-Jahres-Grundlage (inklusive Ehe und besondere Integration) eingebürgert, davon etwa 22% Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten inklusive Russland. Sie müssen weiterhin B1/B2, Einkommen und Unbescholtenheit nachweisen, verkürzen die Wartezeit aber um 4 Jahre gegenüber dem allgemeinen Weg.
Entscheidend für Russen — auch durch Ehe bleibt der Austritt Pflicht: Österreich macht für Ehepartner aus Nicht-EU/EWR-Staaten keine Ausnahme. Selbst über die Ehe müssen Sie aus der russischen Staatsbürgerschaft austreten, es sei denn, Sie erhalten eine Beibehaltungsgenehmigung wegen unzumutbarer Härte (hohe Gebühren, Verlust von Eigentum, Zerreißen familiärer Bindungen). Die Entscheidung trifft die Landesregierung, wie auf oesterreich.gv.at — Beibehaltung der Staatsbürgerschaft beschrieben. Details zum Behalt eines zweiten Passes siehe Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich: wann erlaubt und zum Ehe-Verfahren siehe Aufenthalt durch Heirat in Österreich.
Staatsbürgerschaft Österreich für Russen durch Abstammung und Herkunft: §58c für Nachkommen NS-Verfolgter
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen durch Abstammung entsteht automatisch, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt österreichischer Staatsbürger war — Prinzip des ius sanguinis (Abstammungsprinzip, §7 StbG). In diesem Fall benötigen Sie keine 10-Jahres-Frist und keinen Verzicht — Sie beantragen lediglich einen Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt oder über die Botschaft, wie auf oesterreich.gv.at — Staatsbürgerschaft durch Abstammung erläutert. Der Geburtsort ist irrelevant — Sie können in Moskau geboren sein, gelten aber als Österreicher von Geburt an, wenn Ihre Mutter Österreicherin war.
Ein eigener und für Russen mit jüdischen oder politischen Wurzeln besonders wichtiger Weg ist §58c StbG für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus. Wurde Ihr Vorfahre (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) vom NS-Regime auf dem Gebiet des heutigen Österreich (einschließlich Anschluss 1938–1945) verfolgt, können Sie die Staatsbürgerschaft ohne Verzicht auf den russischen Pass und ohne Aufenthalt in Österreich erhalten, wie vom BMI — Erwerb nach §58c StbG und im Gesetz auf RIS — StbG §58c festgehalten. Laut BMI — §58c Statistik Dezember 2024 wurden zwischen September 2020 und Dezember 2024 mehr als 25.000 Anträge nach §58c gestellt, über 15.000 bewilligt, ein erheblicher Teil davon von Antragstellern aus USA, Israel, Russland und der Ukraine.
Für Russen ist dies oft der einzige Weg, beide Pässe legal zu behalten: §58c erlaubt ausdrücklich die Doppelstaatsbürgerschaft, anders als die gewöhnliche Einbürgerung. Sie müssen die Verfolgung des Vorfahren (Deportation, Ausbürgerung, Flucht, Berufsverbot) mit Archivbestätigungen des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes oder der Israelitischen Kultusgemeinde Wien belegen. Bearbeitungsdauer 12–24 Monate, Gebühr €0 (befreit), Übersetzungen und Archivanfragen kosten jedoch €300–€600.
Doppelstaatsbürgerschaft Österreich für Russen: wann Sie den russischen Pass behalten dürfen
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen erfordert grundsätzlich den Verzicht auf den russischen Pass — Österreich folgt dem Prinzip der Vermeidung der Mehrstaatigkeit (§§27–32 StbG). Ohne Beibehaltungsgenehmigung müssen Sie aus der russischen Staatsbürgerschaft austreten, sonst geht die österreichische automatisch nach §32 StbG verloren, wie auf oesterreich.gv.at — Verlust der Staatsbürgerschaft festgehalten.
Für Russen ist das Behalten beider Pässe in drei Fällen möglich. Erstens — Geburt: Ein Kind eines Österreichers und einer Russin erhält beide Staatsbürgerschaften automatisch und behält sie lebenslang (§27 Abs.2 StbG). Zweitens — §58c: Nachkommen NS-Verfolgter erhalten den österreichischen Pass ohne Verzicht. Drittens — Beibehaltungsgenehmigung wegen unzumutbarer Härte: Sie müssen nachweisen, dass der Austritt mit hohen Gebühren (€3.000–€5.000 in Einzelfällen), Verlust von Agrarland-Eigentum, Unmöglichkeit des Besuchs betagter Eltern 4–6-mal pro Jahr oder Risiko der Staatenlosigkeit für Familienmitglieder verbunden ist. Die Entscheidung trifft die Landesregierung, wie auf oesterreich.gv.at — Beibehaltung der Staatsbürgerschaft beschrieben.
In der Praxis werden Russen auf Basis „unzumutbarer Härte“ selten bewilligt — Russland lässt den Austritt formal zu, daher benötigen Sie ein gesiegeltes Konsulatsschreiben, einen Auszug aus dem russischen Staatsbürgerschaftsgesetz mit beglaubigter Übersetzung sowie Eigentums- und Familiennachweise. Laut Praxis in Wien, zitiert vom Der Standard — Doppelpass-Debatte, beruhen 60–70% der Ablehnungen bei Beibehaltung auf unvollständigen Unterlagen, nicht auf fehlendem Grund. Wenn das Behalten des russischen Passes kritisch ist, holen Sie vorab eine Beratung bei einem Fremdenrecht-Anwalt für €150–€200 — das spart €400–€600 für einen Neuantrag. Ausführliche Analyse siehe Doppelstaatsbürgerschaft — Regeln und Ausnahmen und Staatsbürgerschaft für Kinder.
Welche Dokumente benötigen Russen für die Staatsbürgerschaft Österreich 2026
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen erfordert ein vollständiges Paket von 8–10 Dokumenten, wobei alle russischen Dokumente mit Apostille und gerichtlich beeideter Übersetzung ins Deutsche versehen sein müssen, wie vom BMI — Unterlagen für die Einbürgerung verlangt. Das Paket wird persönlich bei der MA 35 (Wien) oder der Bezirkshauptmannschaft / Amt der Landesregierung (Bundesländer) mit persönlicher Vorsprache und Biometrie eingereicht.
Basis-Checkliste für einen erwachsenen Russen: russischer Reisepass (gültig, mindestens 6 Monate), Geburtsurkunde (nicht älter als 3 Monate, mit Apostille), Heirats-/Scheidungsurkunde (falls zutreffend), Daueraufenthalt – EU oder Niederlassungsbewilligung, Meldezettel und ZMR-Auszug (Zentraler Melderegister-Auszug), Einkommensnachweis für 36 Monate (Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Sozialversicherungsdatenauszug), B1/B2-Sprachzertifikat (nicht älter als 2 Jahre), Strafregisterbescheinigung (aus Österreich und Russland mit Apostille), Lebenslauf und Verzichtserklärung (oder Antrag auf Beibehaltung, falls Erhalt beantragt wird).
Der häufigste Grund für die Aussetzung russischer Verfahren sind abgelaufene Urkunden: Russische Geburtsurkunden und Strafregisterauszüge älter als 3–6 Monate werden in Wien nicht akzeptiert, die Neuausstellung über das russische Konsulat dauert wegen Warteschlangen 4–8 Wochen. Wie die Praxis der MA 35 Wien — Häufige Mängel zeigt, wurden bis zu 30% der Anträge im Jahr 2024 wegen fehlender Apostille oder abgelaufener Übersetzung ausgesetzt. Fertigen Sie 2–3 Kopien jedes Dokuments an — Originale werden nicht immer retourniert, eine erneute Apostille aus Russland kostet €15–40 pro Dokument plus Versand.

Was kostet und wie lange dauert die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen 2026
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen kostet €1.100 bis €1.500 allein an staatlichen Gebühren (Bundesgebühr + Landesverwaltungsabgabe) pro Erwachsenem, plus €300–€600 für Übersetzungen, Apostillen und Bescheinigungen — insgesamt €1.500–€2.100 ohne Anwalt und bis zu €3.000 mit Begleitung. Laut Wien.gv.at — Gebühren Einbürgerung 2026 verlangt Wien rund €1.300 pro Erwachsenem und €300–400 pro Kind im gemeinsamen Antrag, Tirol €1.100, Salzburg €1.450 — je nach Bundesland.
Die Dauer für Russen beträgt 12–24 Monate von der Einreichung bis zum Bescheid plus 12–18 Monate für den Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft — insgesamt 2–3,5 Jahre. Laut BMI — Verfahrensdauer 2024 betrug die durchschnittliche Dauer eines Erwachsenenverfahrens in Wien im Jahr 2024 14,5 Monate, in Niederösterreich 11,2 Monate, wobei russische Fälle mit Austrittserfordernis 4–6 Monate länger auf die Entlassungsurkunde aus dem Konsulat warten.
Vergleich Kosten und Dauer für russische Wege:
| Weg für Russen | Landesgebühr (Erwachsener) | Dauer bis Bescheid | Austritt aus RU-Staatsbürgerschaft | Gesamtzyklus |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Einbürgerung (10 Jahre) | €1.100–1.500 | 12–24 Mo. | Ja, 12–18 Mo. | 2–3,5 Jahre |
| Ehe mit Österreicher (6 Jahre) | €1.100–1.500 | 10–18 Mo. | Ja, 12–18 Mo. | 1,8–3 Jahre |
| Durch Abstammung (Elternteil Österreicher) | €0–200 | 2–4 Mo. | Nein | 2–4 Mo. |
| Via §58c (Nachkommen Verfolgter) | €0 | 12–24 Mo. | Nein, Doppel erlaubt | 12–24 Mo. |
Bei Familienanträgen kostet ein Kind via Mitverleihung (§17 StbG, Miterstreckung) €200–400 Aufschlag, ohne Prüfung und Sprachnachweis. Für Kinder siehe Staatsbürgerschaft für Kinder und zur Prüfung siehe Staatsbürgerschaftsprüfung Österreich 2026.
Für Russen ist die größte Hürde nicht die 10-Jahres-Wartezeit, sondern die gleichzeitigen Anforderungen an Einkommen, Sprache und Austritt, die sich leicht um 18 Monate wegen einer einzigen abgelaufenen Konsulatsurkunde verlängern.
— Mag. Katharina Hofmann, Migrationsanwältin, Wien
Staatsbürgerschaft Österreich für Kinder von Russen: Kind gemeinsam mit Eltern einbürgern
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen mit Kindern erfolgt meist via Mitverleihung — gemeinsame Verleihung nach §17 StbG, bei der das Kind den Reisepass gemeinsam mit dem Elternteil ohne eigene 10-Jahres-Frist erhält. Laut oesterreich.gv.at — Einbürgerung von Kindern im Familienverband muss das Kind mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt leben, einen Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungsbewilligung oder Familienangehöriger) besitzen und am selben Meldezettel wie die Eltern gemeldet sein.
Für russische Kinder gilt ein begünstigtes Regime: Bis 14 Jahre ist keine Zustimmung des Kindes erforderlich, nur die der Eltern; 14–18 Jahre erfordert schriftliche Zustimmung des Jugendlichen; Staatsbürgerschaftsprüfung (€252) und B1/B2 entfallen, wenn das Kind eine österreichische Volksschule oder Gymnasium besucht — eine Schulbesuchsbestätigung reicht. Laut BMI — Mitverleihung an Kinder 2024 erhielten rund 3.800 Kinder im Jahr 2024 die Staatsbürgerschaft via gemeinsame Verleihung — der zweithäufigste Weg nach Abstammung.
Wurde ein Kind in Österreich von russischen Eltern geboren, gibt es keine automatische Staatsbürgerschaft — Österreich wendet ausschließlich ius sanguinis (Abstammungsprinzip), nicht ius soli (Bodenrecht) an, wie in RIS — StbG §7 festgehalten. Der einzige Weg ist Mitverleihung oder eigenständige Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt. Im Ausland geborene Kinder eines Österreichers werden über die österreichische Botschaft in 2–4 Monaten registriert — Details unter Doppelstaatsbürgerschaft für Kinder.
Typische Fehler von Russen beim Antrag auf die Staatsbürgerschaft Österreich
Erster Fehler von Russen — Antrag vor Erfüllung der 10-Jahres-Frist oder ohne 5 Jahre Daueraufenthalt – EU: Die Landesregierung weist solche Anträge ohne Rückerstattung der €100–150 Antragsgebühr ab. Zweiter — unvollständiger Einkommensnachweis: Nur regelmäßiges Einkommen für 36 aufeinanderfolgende Monate zählt — Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid und Sozialversicherung, während Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Einmalzahlungen nicht zählen, wie das BMI — Einkommensnachweis betont.
Dritter — abgelaufenes Sprachzertifikat: Zertifikate älter als 2 Jahre werden nicht akzeptiert, die Wiederholung von B1/B2 erfordert 3–6 Monate Vorbereitung und €300–800 für einen Kurs. Vierter — fehlende Apostille auf russischen Dokumenten: Eine russische Geburtsurkunde ohne Apostille und beglaubigte Übersetzung wird in Wien nicht akzeptiert, die Neubeschaffung über das Konsulat dauert 4–8 Wochen. Fünfter — parallele Einreichung von Beibehaltungsgenehmigung und Staatsbürgerschaft: Die Beibehaltungsgenehmigung muss vor dem Staatsbürgerschaftsantrag vorliegen, sonst führt der Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft ohne Genehmigung zum automatischen Verlust nach §32 StbG.
Ein weiterer häufiger Fehler sind politische Posts in sozialen Medien: Behörden prüfen öffentliche Profile, radikale Äußerungen können als mangelnde Integration gewertet werden, ebenso wie lange Abwesenheiten aus Österreich von mehr als 6 Monaten am Stück, die den Aufenthaltszeitraum unterbrechen. Planen Sie Abwesenheiten im Voraus und halten Sie Ihren Meldezettel lückenlos — selbst 2 Wochen ohne Meldung können in manchen Bundesländern einen Teil der Frist zurücksetzen.

Häufig gestellte Fragen
Können Russen die österreichische Staatsbürgerschaft ohne Verzicht auf den russischen Pass erhalten? Grundsätzlich nein. Österreich verlangt den Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung. Beide Pässe behalten können nur durch Geburt von einem Österreicher, via §58c für Nachkommen NS-Verfolgter oder durch eine Beibehaltungsgenehmigung wegen unzumutbarer Härte — letzterer Weg ist für Russen schwierig, da Russland den Austritt formal ermöglicht.
Wie viele Jahre müssen Russen in Österreich für die Staatsbürgerschaft leben? 10 Jahre rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt, davon 5 Jahre mit Daueraufenthalt – EU — allgemeiner Weg. Durch Ehe mit einem Österreicher — 6 Jahre bei mindestens 3 Jahren Ehe und gemeinsamem Haushalt. Durch Abstammung von einem österreichischen Elternteil — 0 Jahre, Staatsbürgerschaft entsteht automatisch ab Geburt. Ein Kind kann eigenständig nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden.
Ist eine Staatsbürgerschaftsprüfung und Deutsch erforderlich? Ja. Erwachsene legen die Staatsbürgerschaftsprüfung für €252 ab und weisen B1 (ohne Studium) oder B2 (mit Studium) nicht älter als 2 Jahre nach. Kinder unter 14 sind vollständig befreit, Jugendliche 14–18 haben ein Gespräch statt Test, Sprache wird durch eine Schulbesuchsbestätigung einer österreichischen Schule ersetzt.
Was kostet die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen 2026? €1.100–€1.500 Landesgebühr pro Erwachsenem plus €300–600 für Übersetzungen und Apostillen — €1.500–€2.100 ohne Anwalt. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zahlt €2.500–€3.300 im gemeinsamen Antrag. Anwaltsbegleitung kostet zusätzlich €1.000–€2.500. Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft kostet weitere €60–80 Konsulargebühr.
Wo reichen Russen in Wien die Dokumente ein? Bei der MA 35 (Magistratsabteilung 35) — Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsabteilung Wiens, persönlich nach Termin. In den Bundesländern — bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Amt der Landesregierung am Hauptwohnsitz. Einreichung frühestens 12 Monate vor Erfüllung der 10-Jahres-Frist möglich, Bescheid ergeht aber erst nach vollständiger Erfüllung.
Kann man nach einer Ablehnung erneut beantragen? Ja. Das österreichische Recht kennt kein Neuantragsverbot — sobald Sie den Grund (Sprache, Einkommen, Frist) behoben haben, können Sie erneut einreichen und die Gebühr neu entrichten. Gegen einen negativen Bescheid haben Sie 4 Wochen für eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
Was als Nächstes zu tun ist: Checkliste für Russen
Die Staatsbürgerschaft Österreich für Russen ist ein 10-Jahres-Marathon, kein Sprint, doch mit präziser Dokumenten- und Zeitplanung lassen sich zusätzliche 12–18 Monate Wartezeit für den Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft vermeiden. Wichtigste Erkenntnisse: 10 Jahre mit Daueraufenthalt – EU ist die Basis, Ehe verkürzt auf 6 Jahre, Herkunft nach §58c ermöglicht Doppel ohne Verzicht und Geburt von einem Österreicher ist automatisch ohne Wartezeit.
Checkliste vor der Einreichung:
- Prüfen Sie Ihre Grundlage: Haben Sie einen österreichischen Elternteil oder einen NS-verfolgten Vorfahren nach §58c — falls ja, gehen Sie den Weg ohne Verzicht und ohne 10 Jahre
- Falls allgemeiner Weg — sichern Sie 10 Jahre Aufenthalt und 5 Jahre Daueraufenthalt – EU, halten Sie den Meldezettel ohne Lücken über 6 Monate
- Weisen Sie Einkommen für 36 Monate nach (€1.200–€1.350 Single / €1.900–€2.050 Familie) und erwerben Sie B1/B2 nicht älter als 2 Jahre
- Sammeln Sie das Paket mit Apostillen (<3 Monate) und beglaubigten Übersetzungen, fertigen Sie 2–3 Kopien an, besorgen Sie Strafregisterbescheinigung aus Österreich und Russland
- Klären Sie die Pass-Frage frühzeitig: Starten Sie den Austritt über das Konsulat 12–18 Monate vor dem erwarteten Bescheid oder beantragen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung vor dem Staatsbürgerschaftsantrag
- Reichen Sie bei der MA 35 (Wien) oder Bezirkshauptmannschaft ein und kalkulieren Sie 12–24 Monate Wartezeit plus Austritt — Gesamtzyklus 2–3,5 Jahre
Planen Sie eine Familien-Einbürgerung? Beginnen Sie mit unserem Leitfaden Staatsbürgerschaft Österreich: ausführlicher Leitfaden zu Erwachsenen-Anforderungen und Prüfung und lesen Sie Staatsbürgerschaftsprüfung Österreich 2026 — ohne B1/B2 und den Test für €252 wird Ihr Antrag nicht angenommen. Abonnieren Sie unseren Newsletter — wir senden Dokumenten-Checklisten und MA-35-Gebührenupdates ohne Spam.
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