Familienbeihilfe für Ukrainer in Österreich: Neue Regeln ab Juli 2026
Familienbeihilfe für Ukrainer in Österreich: Neue Regeln ab Juli 2026 Familienbeihilfe für Ukrainer in Österreich: Ministerrat beschließt Neuregelung — Familien in Grundversorgung verlieren Anspruch. Alle Details zu den Änderungen ab Juli 2026. Topics: Nachrichten, Politik, Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat eine Neuregelung der Familienbeihilfe für Ukrainer in Österreich und subsidiär Schutzberechtigte auf den Weg gebracht. Der Ministerrat beschloss am 8. Juli 2026, den Gesetzesentwurf an das Parlament zu schicken — obwohl die Begutachtung noch läuft. Kern der Reform: Familienbeihilfe soll nur noch erhalten, wer nicht in der Grundversorgung ist. Die alte Regelung aus Oktober 2025 ist bereits am 30. Juni 2026 ausgelaufen. Der neue Gesetzesentwurf soll rückwirkend ab 1. Juli gelten. Wir erklären, was sich konkret ändert.
Was die Regierung plant: Ende des Doppelbezugs
Der Ministerrat hat die Neuregelung von Familienleistungen für ukrainische Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte an den Nationalrat weitergeleitet. Wie ORF berichtet, geschah dies trotz laufender Begutachtung, weil die alte Regelung bereits ausgelaufen war. Die Regierungsvorlage sieht vor: Familienbeihilfe gibt es nur, wenn man nicht in der Grundversorgung ist. Bisher reichte es aus, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen — entweder durch eine Beschäftigung oder durch eine Vormerkung beim AMS.
Rund 10.000 Personen sind von der Neuregelung betroffen. Es handelt sich um jene, die beim AMS gemeldet sind, an Schulungen teilnehmen und weiterhin Grundversorgung beziehen. Wie Andreas Achrainer, Chef der Bundesbetreuungsagentur (BBU), im Ö1-Morgenjournal erklärte, sind darunter hauptsächlich alleinerziehende Frauen in Ausbildungsmaßnahmen.
Wir nehmen den Menschen die Möglichkeit, am Arbeitsmarkt anzukommen. Mit diesem Vorhaben setzen wir ein Zeichen, dass uns Integration nichts wert ist. Das geschieht auch noch am Rücken der Ärmsten, der Kinder.
— Andreas Achrainer, Leiter der Bundesbetreuungsagentur (BBU)
Alte Regelung im Juni ausgelaufen
Die bisherige Regelung wurde erst im Oktober 2025 etabliert und galt bis zum 30. Juni 2026. Sie ermöglichte ukrainischen Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten den Bezug von Familienbeihilfe, wenn sie entweder erwerbstätig oder beim AMS vorgemerkt waren. Die neue Regelung ersetzt die Arbeitsmarktverfügbarkeit durch eine strengere Bedingung: den Ausschluss der Grundversorgung.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die Begutachtungsfrist läuft bis 24. Juli 2026. Wie Der Standard berichtet, wird die Novelle frühestens im September von National- und Bundesrat behandelt. Die Regelung soll jedoch rückwirkend ab 1. Juli 2026 gelten. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.
Wen die Änderung betrifft — alle in Grundversorgung
Die Neuregelung gilt nicht nur für Ukrainer, sondern für alle Personen in der Grundversorgung, unabhängig vom Aufenthaltsstatus:
— Ukrainische Vertriebene mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht, die AMS-Leistungen und Grundversorgung beziehen, verlieren die Familienbeihilfe, wenn sie die Grundversorgung nicht beenden. Wer bereits arbeitet — rund 30.000 Personen — behält das Kindergeld. Für sie entfällt die bisherige Befristung.
— Subsidiär Schutzberechtigte fallen ebenfalls unter die neuen Regeln. Beziehen sie Grundversorgung, wird die Familienbeihilfe gestrichen.
Wie Die Presse präzisiert, müssen auch jene, die keine Grundversorgung beziehen, die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen: der Lebensmittelpunkt des Kindes muss in Österreich liegen und ein gemeinsamer Haushalt bestehen.

Positive Aspekte: Kinderbetreuungsgeld und Erwerbstätige
Die Novelle bringt nicht nur Verschärfungen, sondern auch wichtige Verbesserungen:
Für subsidiär Schutzberechtigte wird der Zugang zum Kinderbetreuungsgeld erleichtert. Bisher musste man für den Bezug erwerbstätig sein. Das Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit entfällt für diese Personengruppe. Wie der Kurier berichtet, ist dies eine Anerkennung, dass Kinderbetreuungsgeld nicht vom Beschäftigungsstatus abhängen sollte.
Für erwerbstätige Ukrainer wird die Bezugsdauer an den Vertriebenenstatus geknüpft — die bisherige Befristung fällt weg. Solange der vorübergehende Schutz besteht (derzeit bis 4. März 2027 verlängert), kann die Familienbeihilfe bezogen werden.

Warum die Regierung handelt und wer kritisiert
Der Hauptgrund für die Eile ist das Auslaufen der alten Regelung. Ohne rückwirkendes Gesetz wären tausende Familien ohne Zahlungen geblieben. Die Regierung erhofft sich von der Neuregelung einen Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: wer arbeitet und die Grundversorgung verlässt, behält die Familienbeihilfe.
Kritiker — darunter die BBU und NGOs — warnen vor negativen Folgen für die Integration. Viele Flüchtlinge, insbesondere Frauen mit Kindern, besuchen Sprachkurse und Berufsausbildungen. Der Verlust der Familienbeihilfe könnte sie zwingen, die Ausbildung abzubrechen oder einen erheblichen Teil des Familieneinkommens zu verlieren.
Laut Kurier kommen monatlich rund 700 Menschen aus der Ukraine nach Österreich. Sie benötigen Zeit für Spracherwerb und Anerkennung von Qualifikationen — und sind in dieser Phase auf Grundversorgung angewiesen. Bereits früher gab es neue Regeln für ukrainische Flüchtlinge in Österreich, die den Zugang zur Sozialhilfe betrafen.
Was Sie tun sollten, wenn Sie Familienbeihilfe beziehen
Wenn Sie ukrainischer Vertriebener oder subsidiär Schutzberechtigter sind und Familienbeihilfe erhalten, beachten Sie Folgendes:
- Prüfen Sie Ihren Status: Sind Sie erwerbstätig, ändert sich für Sie kaum etwas — Sie behalten die Familienbeihilfe. Sind Sie beim AMS und in Grundversorgung, droht der Wegfall.
- Anträge werden bereits angenommen: Das Finanzamt Österreich bearbeitet Anträge nach den neuen Regeln ab 1. Juli. Stellen Sie den Antrag über FinanzOnline.
- Ausnahmen: Bei erheblicher Behinderung des Kindes bleibt die Familienbeihilfe unabhängig vom Grundversorgungsstatus erhalten.
- Kinderbetreuungsgeld: Für subsidiär Schutzberechtigte entfällt das Erwerbstätigkeitserfordernis — der Bezug wird einfacher.
Eine vollständige Übersicht zu den Familienbeihilfe-Sätzen und Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Familienbeihilfe.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich weiterhin Familienbeihilfe, wenn ich arbeite?
Ja. Sind Sie erwerbstätig und beziehen keine Grundversorgung, bleibt die Familienbeihilfe erhalten. Für erwerbstätige Ukrainer entfällt die bisherige Befristung.
Ich bin subsidiär Schutzberechtigte/r mit Kind — habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Ja. Mit der Novelle entfällt für subsidiär Schutzberechtigte das Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die Abstimmung im Nationalrat und Bundesrat wird frühestens im September 2026 erwartet. Die Regelung soll rückwirkend ab 1. Juli 2026 gelten. Anträge werden bereits entgegengenommen.
Wie viele Menschen verlieren die Familienbeihilfe?
Schätzungen der BBU zufolge rund 10.000 Personen, die beim AMS gemeldet sind und Grundversorgung beziehen — hauptsächlich alleinerziehende Frauen in Ausbildung.
Ausblick: Parlamentarische Behandlung im Herbst
Die Regierung hat den Gesetzesentwurf an das Parlament geschickt, obwohl die Begutachtung noch läuft. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens im Herbst 2026 berücksichtigt. Die endgültige Fassung des Gesetzes könnte daher noch vom aktuellen Entwurf abweichen.
Das Wichtigste: Wer arbeitet, behält die Familienbeihilfe. Wer in der Grundversorgung ist, muss mit dem Wegfall rechnen. Für subsidiär Schutzberechtigte wird der Zugang zum Kinderbetreuungsgeld erleichtert. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über Änderungen im österreichischen Sozialrecht informiert zu bleiben.
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