Gebühren-Schock bei Gericht: Justitia greift uns ins Börserl
Gebühren-Schock bei Gericht: Justitia greift uns ins Börserl Gerichtskosten in Österreich explodieren: Nach 23 % plus 2025 droht am 1. August der nächste Schock. Alle Infos zu Verfahren, Scheidung und was Sie jetzt tun können. Topics: Nachrichten, Wirtschaft.
Wer in Österreich sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Nach einer Rekord-Erhöhung um 23 Prozent am 1. April 2025 droht bereits der nächste Schlag: Zum 1. August 2026 werden die Gerichtsgebühren erneut automatisch angehoben – um rund sechs Prozent. Betroffen sind Zivilverfahren, Scheidungen und selbst einfache Kopien. Die Österreichische Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) schlägt Alarm und fordert einen politischen Gebührenstopp. Dieser Artikel zeigt, was genau teurer wird, warum Österreich Europameister beim Abkassieren ist und wie Sie sich schützen können.
Der nächste Gebühren-Schock kommt am 1. August
Das Justizministerium hat keine Wahl: Die Anpassung der Gerichtsgebühren erfolgt automatisch, sobald der Verbraucherpreisindex (VPI) um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Referenzmonat der letzten Anpassung gestiegen ist. Da der VPI seit November 2024 um fast sechs Prozent zugelegt hat, tritt die Erhöhung per Verordnung der Justizministerin am 1. August 2026 in Kraft. Wie Krone.at unter Berufung auf das Justizressort berichtet, hat die Ministerin dabei keinerlei Ermessensspielraum – die Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Betroffen sind sämtliche Gerichtsgebühren für Zivilverfahren, Familienverfahren, Firmenbuchangelegenheiten und außerstreitige Verfahren. Die konkreten neuen Tarife werden auf oesterreich.gv.at und im Gerichtsgebührengesetz (GGG) auf ris.bka.gv.at veröffentlicht.
Schon die letzte Erhöhung war eine Rekord-Explosion
Die bevorstehende Anhebung ist bereits die zweite binnen 16 Monaten. Am 1. April 2025 waren die Gerichtsgebühren um durchschnittlich 23 Prozent gestiegen – die grösste Erhöhung seit Jahrzehnten, nachdem die Gebühren zuvor drei Jahre lang eingefroren waren. Wie Der Standard analysierte, war dieser Schritt eine der ersten Amtshandlungen von Justizministerin Anna Sporrer.
Rechnet man beide Erhöhungen zusammen, steigen die Gerichtskosten innerhalb eines Jahres um fast ein Drittel. Besonders hart trifft es jene, die bereits 2025 ein Verfahren begonnen haben – sie müssen die gestiegenen Gebühren für weitere Instanzen oder Vergleiche nachzahlen.
Wir sind seit Jahren Europameister bei Gerichtsgebühren. Österreich ist das einzige Land, in dem die Justiz mehr Geld einnimmt, als sie überhaupt kostet.
— Armenak Utudijan, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)

Was konkret teurer wird — Verfahren, Scheidungen, Kopien
Die Erhöhung betrifft ein breites Spektrum an Gebühren. Besonders deutlich wird der Kostenanstieg in folgenden Bereichen:
Zivilverfahren: Für eine Klage mit einem Streitwert von 3.500 Euro fallen über alle drei Instanzen hinweg Gerichtsgebühren von über 2.200 Euro an – das sind knapp zwei Drittel des Streitwerts. Die Berechnung richtet sich nach den Tarifposten des GGG, die nach Streitwert gestaffelt sind. Eine Übersicht der aktuellen Sätze findet sich auf prozesskosten.at.
Scheidungen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG beträgt die Pauschalgebühr aktuell rund 312 Euro für den Antrag plus weitere 312 Euro für den Scheidungsvergleich. Kommt eine Liegenschaftsübertragung hinzu, fallen zusätzlich 465 Euro an. Für eine strittige Scheidung (Klage) werden 410 Euro fällig – mit der August-Erhöhung steigen alle diese Beträge um rund sechs Prozent. Wer eine detaillierte Aufstellung der Kosten benötigt, findet sie auf oesterreich.gv.at.
Kopien und Auskünfte: Selbst einfache Leistungen wie die Beglaubigung von Kopien oder Grundbuchauszüge werden teurer. Die Gebühren für Amtshandlungen ausserhalb von Gerichtsverfahren steigen ebenfalls indexbedingt.
Österreich — Europameister bei Gerichtsgebühren
Österreich nimmt im europäischen Vergleich eine traurige Spitzenposition ein: Nirgendwo sonst sind die Gerichtskosten im Verhältnis zum Streitwert so hoch. Bereits 2024 zeigte eine Studie, dass Österreich das einzige EU-Land ist, in dem die Justiz mehr Einnahmen durch Gebühren erzielt, als sie für ihren Betrieb ausgibt. Die Kammerumlagen (Pflichtbeiträge an die Wirtschaftskammer) und die hohen Gerichtsgebühren belasten Bürger und Unternehmen doppelt. Wie die WKO in ihrem Bericht zur Justizfinanzierung feststellt, decken die Gebühren nicht nur die Kosten der Gerichte, sondern generieren einen Überschuss für den Staatshaushalt – eine versteckte Steuer, wie Kritiker anmerken.

Anwaltskammer fordert politischen Gebührenstopp
Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Armenak Utudijan, appelliert an die Politik, endlich die Reissleine zu ziehen. In einer Stellungnahme gegenüber Krone.at warnte er: „Die bevorstehende Erhöhung bedeutet eine massive Einschränkung im Zugang zum Recht für die Bevölkerung.“ Utudijan fordert einen gesetzlichen Gebührenstopp – andernfalls schaffe sich die Justiz nach und nach selbst ab.
Unterstützung kommt von mehreren Seiten: Auch die Richtervereinigung und die Staatsanwaltschaft beklagen seit Jahren die personelle Unterbesetzung der Gerichte bei gleichzeitig steigenden Einnahmen. Die Politik, so der Vorwurf, nutze die Justiz als versteckte Einnahmequelle statt in ihre Modernisierung zu investieren.

Was können Bürger und Unternehmen tun?
Trotz der steigenden Kosten gibt es Wege, die finanzielle Belastung zu reduzieren:
Verfahrenshilfe beantragen: Wer nur über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen verfügt, kann beim Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Diese befreit von Gerichtsgebühren und kann eine untentgeltliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt umfassen. Die Voraussetzungen werden auf oesterreich.gv.at detailliert erläutert.
Aussergerichtliche Einigung: Mediation und Schlichtungsverfahren sind oft deutlich günstiger als ein Gerichtsprozess. Viele Konflikte lassen sich ohne Anrufung des Gerichts lösen.
Rechtsschutzversicherung: Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise übernehmen. Der Abschluss lohnt sich vor allem vor einem geplanten Verfahren.
Vorab informieren: Nutzen Sie den Prozesskostenrechner auf prozesskosten.at, um die zu erwartenden Gebühren für Ihr Verfahren abzuschätzen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und unnötige Prozesse zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit Scheidungen empfiehlt sich auch der umfassende Ratgeber zu Scheidungskosten in Österreich, der eine detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen bietet.
Häufig gestellte Fragen
Wann genau steigen die Gerichtsgebühren? Die nächste Erhöhung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie erfolgt automatisch aufgrund der gesetzlichen Valorisierung, sobald der VPI um mehr als fünf Prozent gestiegen ist.
Wie hoch ist die Erhöhung konkret? Die Gebühren steigen um rund sechs Prozent. In Kombination mit der 23-Prozent-Erhöhung vom April 2025 ergibt sich binnen eines Jahres ein Gesamtanstieg von fast einem Drittel.
Sind auch Scheidungen betroffen? Ja. Sowohl die Pauschalgebühren für einvernehmliche Scheidungen als auch die Gerichtsgebühren für strittige Scheidungen werden indexbedingt angehoben.
Kann ich mich von den Gebühren befreien lassen? Ja. Bei geringem Einkommen und Vermögen können Sie Verfahrenshilfe beantragen. Diese befreit von Gerichtsgebühren und ermöglicht unter Umständen eine kostenlose anwaltliche Vertretung.
Zugang zum Recht darf kein Luxus sein
Die steigenden Gerichtskosten in Österreich sind mehr als eine budgetäre Fussnote – sie gefährden einen Kern der Rechtsstaatlichkeit: den Zugang zur Justiz für alle Bevölkerungsschichten. Die Politik ist gefordert, den automatischen Gebührenautomatismus zu überprüfen und die Justiz ausreichend aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Bis dahin bleibt Bürgern und Unternehmen nur, die vorhandenen Entlastungsmöglichkeiten wie Verfahrenshilfe und aussergerichtliche Streitbeilegung zu nutzen. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine wichtigen Änderungen im österreichischen Justizsystem zu verpassen.
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