Deutsche Rente versteuern in Österreich: Komplettguide 2026 Deutsche Rente versteuern in Österreich: DBA, Progressionsvorbehalt, Formular L1i. Vollständiger Leitfaden zur Besteuerung deutscher Renten für Österreich-Residenten 2026. Topics: Arbeit, Gehalt & Steuern.
Wenn Sie eine deutsche Rente beziehen und in Österreich leben, unterliegt die Besteuerung Ihrer deutschen Rente besonderen Regeln. Es hängt von der Rentenart ab: Die gesetzliche Rente wird in Deutschland besteuert, wirkt sich aber über den Progressionsvorbehalt auf Ihren österreichischen Steuersatz aus, während die Betriebsrente in Österreich voll steuerpflichtig ist. Dieser Leitfaden erklärt, wie das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) funktioniert, wie Sie das Formular L1i ausfüllen und welche Absetzbeträge Pensionisten im Jahr 2026 zustehen.
Wie wird die deutsche Rente in Österreich besteuert?
Das Grundprinzip: Die Besteuerung der deutschen Rente in Österreich hängt von der Art der Rentenzahlungen ab. Österreich und Deutschland haben ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Besteuerungsrechte für verschiedene Renteneinkünfte klar verteilt.
Wie oesterreich.gv.at erläutert, muss ausländisches Pensionseinkommen in den Formularen L1i und gegebenenfalls L17 angegeben werden, wenn das Besteuerungsrecht nach dem DBA Österreich zusteht. Verbleibt das Besteuerungsrecht bei Deutschland, wendet das österreichische Finanzamt den Progressionsvorbehalt an.
Es gibt drei Hauptarten deutscher Renten mit jeweils unterschiedlichen steuerlichen Regeln. Laut Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bestimmt die Rentenart, ob die Einkünfte in Österreich steuerfrei oder voll steuerpflichtig sind.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich ist das zentrale Dokument für die Besteuerung der deutschen Rente von in Österreich lebenden Personen. Es legt fest, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf.
Nach dem DBA kommt eines von zwei Verfahren zur Anwendung:
- Freistellung mit Progressionsvorbehalt — die Rente wird nur im Quellenstaat (Deutschland) besteuert, aber bei der Berechnung des Steuersatzes auf das übrige Einkommen in Österreich berücksichtigt.
- Anrechnungsmethode — die Rente wird in beiden Staaten besteuert, aber die in Deutschland gezahlte Steuer wird auf die österreichische Steuer angerechnet.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, schafft das DBA keine neuen Steuerpflichten, sondern verteilt lediglich die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Für die gesetzliche Rente gilt die Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie zahlen in Österreich keine Steuer direkt auf diese Rente, aber ihr Betrag erhöht Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte. Im Jahr 2026 ist diese Regel für alle österreichischen Steuerpflichtigen mit einer deutschen gesetzlichen Rente verpflichtend.
Gesetzliche Rente: Freistellung mit Progressionsvorbehalt
Die gesetzliche Rente — die Standard-Staatsrente aus der Deutschen Rentenversicherung — ist die häufigste Form der deutschen Rente.
Laut Steuerbuch 2026 sind Zahlungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nach dem DBA in Österreich steuerfrei. Österreich berücksichtigt diese Beträge jedoch bei der Berechnung der Steuer auf das übrige in Österreich steuerpflichtige Einkommen (Progressionsvorbehalt). Dies ist zwingend vorgeschrieben.
Der Progressionsvorbehalt in Österreich ist zwingend anzuwenden. Dadurch werden alle deutschen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Gänze in den Steuersatz auf das übrige in Österreich steuerpflichtige Einkommen einbezogen. Somit wird eine Gleichstellung zwischen jenen Steuerpflichtigen geschaffen, die Renteneinkünfte aus dem Ausland beziehen, und jenen, die eine oder mehrere Pensionen von österreichischen Arbeitgebern beziehen.
— Steuerbuch 2026, Bundesministerium für Finanzen
In der Praxis: Wenn Sie eine österreichische Pension von €20.000 pro Jahr und eine deutsche gesetzliche Rente von €15.000 beziehen, wird der Steuersatz auf Basis des Gesamtbetrags von €35.000 ermittelt, die Steuer jedoch nur auf den österreichischen Anteil (€20.000) erhoben. Dadurch ist der effektive Steuersatz auf Ihre österreichische Pension höher, als wenn Sie keine deutsche Rente hätten.
Für die gesetzliche Rente verwenden Sie im Formular L1i die Kennzahl 453 (Einkommen) und 791 (Progressionsvorbehalt) sowie 184 für die Sozialversicherungsbeiträge.
Betriebsrente: Voll steuerpflichtig in Österreich
Die Betriebsrente — eine betriebliche Altersversorgung von einem deutschen Arbeitgeber (z. B. VBL für Angestellte im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes oder eine Direktzusage eines privaten Unternehmens). Für diese Rentenart gelten grundlegend andere Regeln.
Anders als die gesetzliche Rente ist die Betriebsrente aus Deutschland in Österreich voll steuerpflichtig. Das Besteuerungsrecht steht dem Ansässigkeitsstaat Österreich zu. Dies bestätigt ein Beispiel aus dem Steuerbuch 2026: «Eine in Österreich ansässige Person bezieht eine österreichische Pension und zusätzlich eine Betriebsrente aus Deutschland. Nach dem DBA steht Österreich das Besteuerungsrecht für die deutsche Betriebsrente zu. Daher werden sowohl die österreichische Pension als auch die deutsche Betriebsrente in Österreich voll besteuert.»
Wird die Betriebsrente zwölfmal jährlich ausgezahlt (ohne Sonderzahlungen), kann sie im Formular L1i unter Kennzahl 359 eingetragen werden. Sowohl der Rentenbetrag als auch die Sozialversicherungsbeiträge sind anzugeben.

Versorgungsbezüge des öffentlichen Dienstes: Neue Regeln ab Februar 2026
Für Versorgungsbezüge deutscher Beamter und Zusatzversorgungen der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) sowie ähnlicher kirchlicher oder kommunaler Einrichtungen gab es im Jahr 2026 eine wichtige Änderung.
Am 12. und 18. Februar 2026 unterzeichneten Deutschland und Österreich in Berlin und Wien eine Konsultationsvereinbarung zum DBA, die die Auslegung von Artikel 18 zu Renten, Pensionen und ähnlichen Zahlungen klärt. Wie KPMG berichtet, trat die Vereinbarung am 19. Februar 2026 in Kraft und gilt für alle noch offenen Fälle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung.
Diese Vereinbarung hat jahrelange Unsicherheit darüber beseitigt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für Zusatzversorgungen deutscher öffentlicher Bediensteter mit Wohnsitz in Österreich hat. Die Regeln sind nun klar definiert, sodass Pensionisten ihre Steuerpflichten zuverlässig berechnen können.
Formular L1i: Korrekt ausfüllen
Das Formular L1i ist das zentrale Dokument zur Erklärung ausländischer Pensions- und Renteneinkünfte in Österreich. Es wird über FinanzOnline zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung eingereicht.
Wichtige Kennzahlen für Ihre deutsche Rente:
| Rentenart | Kennzahl | Zweck |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | 453 | Steuerfreies Einkommen nach DBA |
| Gesetzliche Rente (Progressionsvorbehalt) | 791 | Betrag für Progressionsberechnung |
| Sozialversicherungsbeiträge | 184 | Berücksichtigte Beiträge |
| Betriebsrente | 359 | Voll steuerpflichtiges Einkommen |
Wichtig: Im Formular müssen Sie Punkt 4.2 ankreuzen und angeben, ob diese Beiträge steuerlich im Ausland hätten abgesetzt werden können. Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, setzen Sie «Ja» — andernfalls «Nein».
Wie TheTax.at betont, müssen österreichische Steuerpflichtige sämtliche ausländischen Einkünfte erklären, selbst wenn sie in Österreich steuerfrei sind (wie die gesetzliche Rente).
Pensionistenabsetzbetrag für 2026
Österreich gewährt einen speziellen Steuerabsetzbetrag für Pensionisten — den Pensionistenabsetzbetrag. Für das Jahr 2026 wurde dieser Betrag inflationsangepasst.
Laut oesterreich.gv.at beträgt der Absetzbetrag €1.020 pro Jahr bei einem Pensionseinkommen bis €21.614. Überschreitet Ihr Pensionseinkommen diese Grenze, vermindert sich der Absetzbetrag und entfällt ab einem Einkommen von €31.494 vollständig.
Ein höherer Pensionistenabsetzbetrag von €1.502 steht Pensionisten mit einem Einkommen bis €24.616 zu, sofern das Einkommen des (Ehe‑)Partners €2.720 nicht übersteigt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Absetzbetrag gilt nur für Einkünfte, die in Österreich tatsächlich steuerpflichtig sind. Da die gesetzliche Rente nach dem DBA steuerfrei ist, berechtigt sie nicht zum Pensionistenabsetzbetrag, wird aber bei den Einkommensgrenzen für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Der Progressionsvorbehalt: Wie die deutsche Rente Ihren Steuersatz erhöht
Der Progressionsvorbehalt kann Ihre endgültige Steuerlast erheblich beeinflussen. Auch wenn Sie die deutsche Rente nicht direkt in Österreich versteuern, erhöht ihr Betrag den Steuersatz auf Ihre österreichischen Einkünfte.
Beispiel aus dem Steuerbuch 2026:
- Österreichische Pension: €25.000 pro Jahr
- Deutsche gesetzliche Rente: €18.000 pro Jahr
- Gesamteinkommen für die Steuersatzberechnung: €43.000
- Der Steuersatz wird nach der Tabelle für €43.000 ermittelt, die Steuer aber nur auf €25.000 erhoben
Dadurch ist der effektive Steuersatz auf Ihre österreichische Pension höher, als wenn Sie nur die österreichische Pension bezögen. Nach Angaben des BMF hat Österreich über 65 aktive Doppelbesteuerungsabkommen, und der Progressionsvorbehalt wird bei allen Abkommen einheitlich angewandt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Steuererklärung einreichen
So erklären Sie Ihre deutsche Rente in Österreich korrekt:
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Bestimmen Sie Ihre Rentenart: gesetzliche Rente, Betriebsrente oder Versorgungsbezüge (VBL/öffentlich-rechtlich).
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Sammeln Sie Unterlagen: jährliche Renteninformation / Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung, Nachweis über gezahlte Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland.
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Melden Sie sich bei FinanzOnline an: Nutzen Sie Ihre Steuernummer oder ID Österreich (verfügbar nach der Anmeldung in Österreich).
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Füllen Sie das Formular L1i aus: Tragen Sie die korrekten Kennzahlen ein. Für die gesetzliche Rente — Kennzahlen 453 und 791, für die Betriebsrente — Kennzahl 359.
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Prüfen Sie den Progressionsvorbehalt: Stellen Sie sicher, dass der Progressionsvorbehalt korrekt berechnet wird. Der Steuersatz basiert auf dem Gesamteinkommen, die Steuer wird jedoch nur auf den steuerpflichtigen Teil erhoben.
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Berücksichtigen Sie Absetzbeträge: Beantragen Sie den Pensionistenabsetzbetrag (bei einem Einkommen bis €31.494).
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Reichen Sie die Erklärung ein: über FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres (bei Selbsterklärung ohne Steuerberater). Für das Steuerjahr 2026 — bis 30. Juni 2027.
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Prüfen Sie den Bescheid: Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Einkommensteuerbescheid. Bei Fehlern können Sie ein Rechtsmittel einlegen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meine deutsche Rente in Österreich versteuern?
Das hängt von der Rentenart ab. Die gesetzliche Rente ist in Österreich nach dem DBA steuerfrei, wird aber beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Betriebsrenten sind in Österreich voll steuerpflichtig.
Wie fülle ich das Formular L1i für die deutsche Rente aus?
Für die gesetzliche Rente verwenden Sie die Kennzahlen 453 (Einkommen) und 791 (Progressionsvorbehalt) sowie 184 für die Sozialversicherungsbeiträge. Für Betriebsrenten verwenden Sie Kennzahl 359. Kreuzen Sie auch Punkt 4.2 zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge im Ausland an.
Was hat sich 2026 bei der Besteuerung deutscher Renten geändert?
Am 19. Februar 2026 trat eine Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich in Kraft, die Artikel 18 des DBA für Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes (VBL und ähnliche Einrichtungen) präzisiert. Der Pensionistenabsetzbetrag wurde um 1,73 % indexiert.
Ist der Progressionsvorbehalt eine zusätzliche Steuer?
Nein, es ist keine zusätzliche Steuer. Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz auf Ihr in Österreich steuerpflichtiges Einkommen, aber die deutsche Rente selbst wird nicht in Österreich besteuert.
Kann ich in Deutschland einbehaltene Steuern zurückfordern?
Ja, wenn Deutschland Quellensteuer auf Einkünfte einbehalten hat, die nach dem DBA nur in Österreich besteuert werden, können Sie einen Rückerstattungsantrag beim deutschen Finanzamt Neubrandenburg (der zuständigen Stelle für Rentner im Ausland) stellen.
Fazit
Die Besteuerung Ihrer deutschen Rente in Österreich erfordert sorgfältige Beachtung der Regeln. Die goldene Regel: Gesetzliche Renten sind steuerfrei, wirken aber auf den Progressionsvorbehalt; Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig.
Die wichtigsten Punkte:
- Bestimmen Sie Ihre Rentenart — davon hängen alle Berechnungen ab
- Füllen Sie das Formular L1i mit den richtigen Kennzahlen aus (453/791/184 für gesetzliche Rente, 359 für Betriebsrente)
- Berücksichtigen Sie den Progressionsvorbehalt: Ihre deutsche Rente erhöht den Steuersatz auf österreichische Einkünfte
- Reichen Sie die Steuererklärung bis zum 30. Juni des Folgejahres ein
- Beantragen Sie den Pensionistenabsetzbetrag (bis zu €1.020 im Jahr 2026)
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