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Kindergeld in Österreich: Familie mit Familienbeihilfe-Dokumenten im gemütlichen Wohnzimmer
Kindergeld in Österreich: Alle Leistungen für Familien 2025/2026
Alltag

Kindergeld in Österreich: Alle Leistungen für Familien 2025/2026 Kindergeld in Österreich: Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Familienbonus Plus. Höhe 2025/2026, Voraussetzungen und Antragstellung. Topics: Alltag, Wirtschaft.

Österreich zählt zu den grosszügigsten Ländern Europas, wenn es um die Unterstützung von Familien mit Kindern geht. Der Staat zahlt Kindergeld (offiziell Familienbeihilfe) für jedes Kind bis zum Abschluss der Ausbildung, dazu kommen Steuerabsetzbeträge, Schulstartgeld und Kinderbetreuungsgeld. Insgesamt gibt Österreich jährlich über €8 Milliarden für Familienleistungen aus, und rund 1,2 Millionen Familien beziehen diese Zahlungen. Dieser Leitfaden gibt einen vollständigen Überblick: welche Kindergeld-Leistungen es gibt, wer Anspruch hat, wie hoch die Beträge 2025/2026 sind und wie man sie beantragt. Falls Sie gerade erst nach Österreich gezogen sind und sich noch nicht angemeldet haben, beginnen Sie mit der Wohnsitzregistrierung (Meldezettel).

Welche Arten von Kindergeld gibt es in Österreich?

Das österreichische System der Familienförderung umfasst mehrere Leistungen. Die wichtigste ist die Familienbeihilfe (monatliches Kindergeld), die automatisch vom Kinderabsetzbetrag (Steuerabsetzbetrag) begleitet wird. Zusätzlich gibt es Schulstartgeld (Einmalzahlung zum Schulanfang), Mehrkindzuschlag (Zuschlag für Mehrkindfamilien), Familienbonus Plus (Steuerbonus) und Kinderbetreuungsgeld (Betreuungsgeld für Eltern bis zu 2–3 Jahren).

Alle diese Leistungen werden über das Finanzamt Österreich und das Portal FinanzOnline abgewickelt. Die meisten sind einkommensunabhängig – sowohl berufstätige als auch arbeitslose Eltern erhalten sie, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Wie oesterreich.gv.at betont, ist die wichtigste Voraussetzung für alle Familienleistungen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie in Österreich liegt.

Familienbeihilfe – die monatliche Kernleistung

Die Familienbeihilfe ist das grundlegende monatliche Kindergeld in Österreich, das für jedes Kind von der Geburt bis zum Ausbildungsabschluss gezahlt wird, längstens bis 24 Jahre (in Einzelfällen bis 25 Jahre). Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird jährlich valorisiert, aber für 2026 wurde die Valorisierung aufgrund des Budgetdefizits ausgesetzt.

Anspruch haben alle Eltern, deren Kinder ständig in Österreich wohnen. Für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel gelten dieselben Bedingungen. Die Beihilfe wird einkommensunabhängig gezahlt – das unterscheidet Österreich von vielen anderen europäischen Ländern. Wie die Arbeiterkammer erklärt, ist die Familienbeihilfe ein gesetzlicher Anspruch jedes Elternteils.

Höhe der Familienbeihilfe 2025/2026

Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der Kinder in der Familie.

Alter des KindesMonatlicher Betrag
Von Geburt bis 3 Jahre€138,40
Von 3 bis 10 Jahre€148,80
Von 10 bis 19 Jahre€171,70
Ab 19 Jahre (Studenten)€200,40

Zusätzlich gibt es die Geschwisterstaffelung – einen Zuschlag für Geschwisterkinder. Für das zweite Kind erhöht sich der Betrag um €7,60 monatlich, für das dritte um €17,80, für das vierte um €27,90 und ab dem fünften Kind um €35,40 pro Monat. Laut Finanz.at werden diese Zuschläge zum Basisbetrag jedes Kindes addiert.

Familie am Küchentisch mit Taschenrechner und Kontoauszügen, Budgetplanung für das Kindergeld

Kinderabsetzbetrag – Steuerabsetzbetrag pro Kind

Zusammen mit der Familienbeihilfe wird automatisch der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt – ein Steuerabsetzbetrag von €70,90 monatlich pro Kind. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich: die Zahlung erfolgt zusammen mit der Familienbeihilfe.

Wichtig zu verstehen: Der Kinderabsetzbetrag ist keine Beihilfe, sondern eine Negativsteuer. Selbst wenn Sie keine oder nur wenig Einkommensteuer zahlen, erhalten Sie diesen Betrag in voller Höhe. Wie auf oesterreich.gv.at erläutert, wird der Absetzbetrag im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Mehrkindzuschlag – Zuschlag für Mehrkindfamilien

Für Familien mit drei oder mehr Kindern gibt es den Mehrkindzuschlag – eine zusätzliche Zahlung von €20 monatlich für jedes Kind ab dem dritten. Voraussetzung: das gesamte Jahreseinkommen der Familie darf einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten (2025: €55.000 Jahreseinkommen).

Der Mehrkindzuschlag muss separat über das Formular Beih100 oder über FinanzOnline beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich zusammen mit der Familienbeihilfe. Laut WKO richtet sich der Zuschlag an Mehrkindfamilien mit mittlerem und niedrigem Einkommen.

Schulstartgeld – Einmalzahlung zum Schulbeginn

Jedes Jahr im September erhalten alle Familienbeihilfe-Bezieher automatisch das Schulstartgeld – eine Einmalzahlung zum Schulbeginn. 2025 betrug es €121,40 für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren. Ein separater Antrag ist nicht nötig – die Zahlung erfolgt automatisch an alle, die für September Familienbeihilfe beziehen.

Das Schulstartgeld ist eine der bequemsten Unterstützungsmassnahmen, da es keinerlei Aktion der Eltern erfordert. Das Geld kommt auf dasselbe Konto, auf das auch die Familienbeihilfe überwiesen wird. Mehr über automatische Zahlungen erfahren Sie in unserem Artikel über den österreichischen One-Stop-Shop.

Familienbonus Plus – Steuerbonus für Familien

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die jährliche Einkommensteuer senkt. Er beträgt €2.000 pro Jahr und Kind (für Kinder über 18 Jahre: €650). Anders als der Kinderabsetzbetrag muss der Familienbonus Plus separat beantragt werden – entweder beim Arbeitgeber (Formular E30) oder im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung.

Den Familienbonus Plus können Sie auch dann erhalten, wenn Sie nicht selbst Familienbeihilfe beziehen, aber anspruchsberechtigt wären (etwa wenn der andere Elternteil die Beihilfe erhält). Wie das Bundeskanzleramt mitteilt, ist dieser Bonus eine der wichtigsten finanziellen Familienförderungen in Österreich.

Kinderbetreuungsgeld – Betreuungsgeld für Eltern

Neben der Familienbeihilfe können Eltern Kinderbetreuungsgeld beziehen – eine Leistung für Eltern, die vorübergehend nicht oder nur teilweise arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Dies ist eine separate Zahlung, die über die Krankenkasse und das AMS abgewickelt wird, nicht über das Finanzamt.

Es gibt mehrere Modelle: 30+6 (Pauschalsatz €14,53 pro Tag für 30 Monate), 20+4 (€20,80/Tag, 20 Monate), 15+3 (€33,88/Tag, 15 Monate) und 12+2 (€50,26/Tag, 12 Monate). Die Wahl des Modells hängt vom Familieneinkommen und den Rückkehrplänen in den Beruf ab. Mehr Details finden Sie in unserem Leitfaden zur Elternzeit in Österreich.

Student am Schreibtisch mit Lehrbüchern und Laptop, Zulassungsbescheid einer österreichischen Universität

Wie beantrage ich Kindergeld in Österreich?

Der Antrag auf Familienbeihilfe und die meisten anderen Familienleistungen erfolgt über FinanzOnline – das Online-Portal der österreichischen Finanzverwaltung. Bei Geburten in Österreich ab 1. Mai 2019 wird die Beihilfe automatisch nach der Geburtsregistrierung ausbezahlt. In allen anderen Fällen (Zuzug aus dem Ausland, Geburten vor diesem Datum) ist ein Antrag erforderlich.

Der Prozess über FinanzOnline umfasst mehrere Schritte:

  1. Registrieren Sie sich bei FinanzOnline – falls Sie noch keinen Zugang haben, beantragen Sie ihn beim Finanzamt (Voraussetzung: Meldezettel)
  2. Rufen Sie den Bereich Familienbeihilfe auf – wählen Sie im Menü «Familienbeihilfe» → «Antrag auf Familienbeihilfe»
  3. Füllen Sie das Formular aus – geben Sie die Daten des Kindes, Ihre IBAN, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel an
  4. Fügen Sie die Unterlagen beiGeburtsurkunde, Meldebestätigung, für Drittstaatsangehörige: Kopie des Aufenthaltstitels

Den Status Ihres Antrags können Sie in FinanzOnline verfolgen: in Bearbeitung, bewilligt oder abgelehnt. Die erste Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen nach der Antragstellung. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber zum Kindergeld-Antrag.

Kindergeld für Ausländer und Neuzugewanderte

Der Anspruch auf Kindergeld in Österreich hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab – die entscheidende Voraussetzung ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie und der ständige Aufenthalt des Kindes in Österreich. EU/EWR-Bürger erhalten die Leistung zu denselben Bedingungen wie Österreicher. Drittstaatsangehörige benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel.

Ein wichtiger Hinweis für Zugezogene aus Deutschland: Deutsches Kindergeld und österreichische Familienbeihilfe können nicht gleichzeitig bezogen werden. Die EU-Länder tauschen Daten über das System TRESS aus. Wenn Sie in Deutschland Kindergeld bezogen haben, müssen Sie dies vor dem Umzug nach Österreich abmelden. Wie Der Standard berichtet, sind Doppelzahlungen durch EU-Recht ausgeschlossen.

Für ukrainische Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte gelten seit Juli 2026 Sonderregelungen, die wir in einem eigenen Artikel ausführlich behandeln.

Auszahlungstermine der Familienbeihilfe 2026

Die Familienbeihilfe wird monatlich gezahlt, in der Regel Mitte des Monats. Das genaue Datum hängt vom Wochentag und Feiertagen ab. Üblich ist die Zahlung zwischen dem 10. und 20. jedes Monats für den laufenden Monat.

Laut Finanz.at werden die genauen Termine auf der offiziellen Website des Bundeskanzleramts veröffentlicht. Bei einem Kontowechsel müssen Sie das Finanzamt umgehend informieren – andernfalls kann sich die Zahlung um mehrere Wochen verzögern.

Die Summe des Kindergelds, das eine Familie über die Jahre der Kindererziehung erhält, beläuft sich auf Zehntausende Euro. Die Familienbeihilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch jedes in Österreich lebenden Elternteils. Es ist wichtig, alle zustehenden Leistungen sofort zu beantragen – viele können maximal fünf Jahre rückwirkend ausgezahlt werden.

— Expertin für Familienrecht, Wirtschaftskammer Österreich

Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld in Österreich

Wird die Familienbeihilfe nach der Geburt automatisch ausgezahlt?

Ja, für Kinder, die ab 1. Mai 2019 in Österreich geboren wurden, wird die Familienbeihilfe automatisch nach der Registrierung der Geburt beim Standesamt ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Bei Geburten vor diesem Datum oder bei Zuzug aus dem Ausland muss ein Antrag über FinanzOnline oder das Formular Beih100 gestellt werden.

Können Ausländer Kindergeld in Österreich erhalten?

Ja, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel haben denselben Anspruch. Die Hauptbedingung: Das Kind muss ständig in Österreich wohnen und der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie muss in Österreich liegen.

Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

Die Familienbeihilfe wird bis zum 24. Lebensjahr (in Einzelfällen bis 25. Lebensjahr) gezahlt, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist. Beginnt das Kind vor Abschluss der Ausbildung zu arbeiten, entfällt die Beihilfe, sobald das Jahreseinkommen €15.000 übersteigt.

Welche Unterlagen werden für den Kindergeld-Antrag benötigt?

Für den Antrag benötigen Sie: die Geburtsurkunde des Kindes, Ihren Meldezettel, Ihre IBAN, für Drittstaatsangehörige eine Kopie des Aufenthaltstitels und für Studenten über 18 Jahren die Studienbestätigung.

Kindergeld in Österreich beantragen – Kurzleitfaden

Das Kindergeld (Familienbeihilfe) ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern in Österreich. So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch – Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich, Kind wohnt bei Ihnen
  • Stellen Sie den Antrag über FinanzOnline – oder nutzen Sie das Papierformular Beih100
  • Geben Sie Ihre IBAN korrekt an – damit die Zahlungen pünktlich eingehen
  • Beantragen Sie den Familienbonus Plus – beim Arbeitgeber (Formular E30) oder in der Arbeitnehmerveranlagung, das bringt bis zu €2.000 pro Jahr und Kind
  • Achten Sie auf die Auszahlungstermine – bei Kontowechsel sofort das Finanzamt informieren
  • Reichen Sie jährlich die Studienbestätigung ein – für Studenten über 18 Jahren, sonst kann die Zahlung eingestellt werden

Wenn Sie die Familienbeihilfe noch nicht beantragt haben, nutzen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung. Und um keine neuen Artikel über das Leben in Österreich zu verpassen, abonnieren Sie unseren Newsletter.

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