Kindergeld beantragen in Österreich: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Familienbeihilfe Kindergeld (Familienbeihilfe) in Österreich beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung über FinanzOnline, Formular Beih100, benötigte Unterlagen, Bearbeitungszeiten und Nachzahlungen. Topics: Alltag, Wirtschaft.
Das Kindergeld (in Österreich offiziell Familienbeihilfe genannt) ist eine monatliche Zahlung des Finanzamts Österreich für alle Familien mit Kindern. In den meisten Fällen — ausser bei Geburten ab Mai 2019 — müssen Sie einen Antrag stellen, um die Leistung zu erhalten. Rund 1,2 Millionen Familien in Österreich beziehen diese Zahlung bereits, aber tausende neue Eltern und Zugewanderte durchlaufen jedes Jahr den Antragsprozess. Dieser Leitfaden erklärt jeden Schritt: vom FinanzOnline-Zugang über das Ausfüllen des Beih100-Formulars bis hin zu Nachzahlungen. Wenn Sie noch nicht mit den Voraussetzungen und Beträgen der Familienbeihilfe vertraut sind, lesen Sie zuerst unseren ausführlichen Ratgeber.
Kindergeld oder Familienbeihilfe — was ist der Unterschied?
In Österreich lautet die offizielle Bezeichnung für die staatliche Familienleistung Familienbeihilfe. Der Begriff Kindergeld ist die umgangssprachliche Bezeichnung aus Deutschland, die aber auch in Österreich häufig in Suchanfragen verwendet wird — gemeint ist dieselbe Leistung. Die Zahlung beträgt zwischen 138,40 Euro (Kinder unter 3 Jahren) und 200,40 Euro (Kinder ab 19 Jahren) pro Monat und Kind. Ausgezahlt wird sie vom Finanzamt Österreich über die Abteilung Familienbeihilfe.
Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Österreich erfolgt der Antrag beim Finanzamt, nicht bei einer separaten Familienkasse. Der gesamte Prozess läuft zentral über das Portal FinanzOnline.
Die Familienbeihilfe ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen angerechnet. Zusätzlich erhalten Sie automatisch den Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro pro Monat und Kind — eine Negativsteuer, die auch bei geringem oder keinem Steuereinkommen voll ausgezahlt wird.
Wie oesterreich.gv.at erklärt, hat jeder Anspruch, dessen Lebensmittelpunkt in Österreich liegt — unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Wer muss einen Antrag stellen — und wer nicht
Seit 1. Mai 2019 gilt in Österreich die Automatik: Bei Geburten in Österreich ist kein separater Antrag nötig — die Familienbeihilfe wird automatisch aufgrund der Daten des Standesamts ausgezahlt.
Einen Antrag müssen Sie selbst stellen in folgenden Fällen:
- Ihr Kind wurde vor dem 1. Mai 2019 geboren
- Sie sind nach Österreich gezogen und haben Kinder
- Ihr Kind wurde im Ausland geboren, Sie leben aber in Österreich
- Sie beantragen die Verlängerung für ein volljähriges Kind (Student/in)
- Sie sind Pflegeelternteil, Vormund oder Grosselternteil, der das Kind betreut
- Sie beantragen die erhöhte Familienbeihilfe wegen Behinderung des Kindes (Formular Beih3)
Laut StartWien können Sie den Antrag rückwirkend für maximal fünf Jahre stellen — selbst wenn Sie die Frist versäumt haben, geht nicht alles Geld verloren.
Schritt für Schritt: Antrag über FinanzOnline (der schnellste Weg)
FinanzOnline ist das Online-Portal der österreichischen Steuerverwaltung. Rund 80 % aller Familienbeihilfe-Anträge werden darüber eingereicht. So funktioniert es:
Schritt 1. FinanzOnline-Zugang besorgen
Sie benötigen eine der folgenden Authentifizierungsmethoden:
- ID Austria (früher Handy-Signatur) — die gängigste Option. Erhältlich bei jedem Meldeamt oder über oesterreich.gv.at.
- FinanzOnline-Passwort — wird vom Finanzamt auf Antrag ausgestellt. Dauert 1–2 Wochen.
Wenn Sie bereits ID Austria oder Handy-Signatur haben, gehen Sie direkt auf finanzonline.bmf.gv.at.
Schritt 2. Bereich Familienbeihilfe öffnen
Nach dem Einloggen:
- Wählen Sie im linken Menü «Familienbeihilfe»
- Klicken Sie auf «Antrag auf Familienbeihilfe»
- Wählen Sie, ob Sie für sich selbst oder als Organisation antragen
Schritt 3. Persönliche Daten eingeben
Das System übernimmt Ihre Daten aus der Registrierung: Name, Adresse, Steuernummer. Sie müssen folgende Angaben ergänzen:
- IBAN Ihres Kontos für die Auszahlung
- Sozialversicherungsnummer (SV‑Nummer)
- Familienstand und Daten des Ehepartners/der Ehepartnerin
Schritt 4. Angaben zum Kind machen
Für jedes Kind, für das Sie die Beihilfe beantragen, benötigen Sie:
- Vollständigen Namen, Geburtsdatum, SV‑Nummer (bei Geburt in Österreich — automatisch vergeben)
- Staatsbürgerschaft
- Art des Ausweisdokuments (Geburtsurkunde, Reisepass)
- Bei Volljährigkeit des Kindes — Ausbildungsnachweis (Schulbestätigung, Studienbestätigung, Lehrvertrag)
Schritt 5. Prüfen und absenden
Überprüfen Sie alle Angaben, unterschreiben Sie mit Ihrer elektronischen Signatur (ID Austria / Handy-Signatur) und senden Sie den Antrag ab. Sie erhalten eine Bestätigung mit einer Geschäftszahl.
Den Status Ihres Antrags können Sie in FinanzOnline verfolgen: in Bearbeitung, bewilligt oder abgelehnt. Wie Finanz.at berichtet, erfolgt die erste Auszahlung in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen nach Bewilligung.

Papierformular Beih100: Wann und wie ausfüllen
Wenn Sie keinen FinanzOnline-Zugang haben oder lieber in Papierform einreichen, verwenden Sie das Formular Beih100 (Antrag auf Familienbeihilfe). Sie können es auf der BMF-Formularseite herunterladen.
So füllen Sie Beih100 aus
Das Formular besteht aus mehreren Abschnitten:
| Feld | Was eintragen |
|---|---|
| 1.1 Angaben zum Antragsteller | Ihre persönlichen Daten, Steuernummer, SV‑Nummer |
| 1.1.3 Staatsbürgerschaft | Ihre Staatsangehörigkeit. Für Nicht-EU-Bürger: «gültiger Aufenthaltstitel» ankreuzen |
| 1.2 Angaben zum Kind | Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft |
| 1.2.6 Ausbildung | Nur für Kinder ab 18 Jahren — Art der Ausbildungseinrichtung |
| 1.3 Bankverbindung | IBAN für die Auszahlung |
| Unterschrift | Ihre handschriftliche Unterschrift (bei eingescannten Kopien auch digitale Unterschrift möglich) |
Wohin damit?
Senden Sie das ausgefüllte Formular:
- Per Post: Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien
- Persönlich: in jedem Finanzamt am Wohnort
- Per Fax: manche Finanzämter akzeptieren Faxe, der Postweg ist jedoch zuverlässiger
E-Mail wird nicht akzeptiert — aus Datenschutzgründen verarbeitet das Finanzamt keine Anträge per E-Mail.
Der Familienbeihilfe-Antrag ist keine reine Formsache. Fehler beim Ausfüllen können die Auszahlung um Monate verzögern. Prüfen Sie jedes Feld sorgfältig, besonders IBAN und Staatsbürgerschaftsangaben. Für Nicht-EU-Bürger ist die Angabe des gültigen Aufenthaltstitels zwingend erforderlich.
— Dr. Clara Weber, Steuerberaterin, Wirtschaftskammer Wien
Benötigte Unterlagen: Vollständige Checkliste
Bereiten Sie diese Dokumente vor, bevor Sie den Antrag starten:
- Geburtsurkunde des Kindes — bei Geburt in Österreich wird sie automatisch vom Standesamt übermittelt; bei Geburt im Ausland: internationale Geburtsurkunde mit Apostille
- Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers und des Kindes
- Aufenthaltstitel — für Drittstaatsangehörige
- Sozialversicherungsnummer (SV‑Nummer) — auf der e-card zu finden
- Steuernummer — falls vorhanden
- IBAN Ihres österreichischen Bankkontos (Format: ATxx xxxx xxxx xxxx)
- Meldebestätigung — als Nachweis des Wohnsitzes
- Für volljährige Studierende: Ausbildungsnachweis (Schulbestätigung, Studienbestätigung oder Lehrvertrag)
Alle Dokumente von Nicht-EU-Bürgern müssen legalisiert (Apostille) und gegebenenfalls von einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Dies gilt besonders für Geburtsurkunden, die ausserhalb der EU ausgestellt wurden.
Wie die Arbeiterkammer betont, sollten Sie alle Ausbildungsnachweise gut aufbewahren — ohne sie kann die Zahlung für Studierende ausgesetzt werden.
Kindergeld beantragen nach dem Umzug nach Österreich
Der Umzug nach Österreich mit Kindern ist einer der häufigsten Gründe für einen Antrag auf Familienbeihilfe. Der Prozess für Zugewanderte hat einige Besonderheiten.
Erste Schritte nach dem Umzug
Vor dem Antrag auf Familienbeihilfe müssen Sie:
- Sich anmelden (Meldebestätigung) — innerhalb von 3 Tagen beim Meldeamt
- Krankenversicherung abschliessen — über den Arbeitgeber oder privat
- Ein Bankkonto eröffnen bei einer österreichischen Bank
- ID Austria oder Handy-Signatur besorgen für den FinanzOnline-Zugang
EU/EWR-Bürger
EU/EWR-Staatsangehörige haben unter denselben Bedingungen Anspruch wie Österreicher. Beim Zuzug müssen Sie einen Nachweis über die Beendigung des Kindergeldbezugs im vorherigen Land vorlegen — wenn Sie in Deutschland Kindergeld bezogen haben, müssen Sie dies zuerst abmelden. Österreich und die EU-Länder tauschen Daten über das TRESS-System aus, um Doppelzahlungen zu verhindern.
Wie die WKO empfiehlt, sollten Sie beim Zuzug aus Deutschland besonders sorgfältig den Abschnitt zu früheren Leistungen ausfüllen, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Drittstaatsangehörige
Nicht-EU-Bürger müssen einen gültigen Aufenthaltstitel mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten besitzen. Der Antrag kann sofort nach Erhalt des Aufenthaltstitels gestellt werden. Zusätzlich benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde Ihres Kindes ins Deutsche.

Bearbeitungszeiten und Auszahlungstermine
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die reguläre Bearbeitungszeit für einen Familienbeihilfe-Antrag beträgt 4–8 Wochen. In Spitzenzeiten (September, wenn viele Studierendenanträge eingehen) kann sie auf 12 Wochen ansteigen.
Bei Bewilligung wird die Beihilfe ab dem Monat der Antragstellung gewährt, jedoch frühestens 5 Jahre vor dem Antragsdatum (Grundsatz des retroaktiven Anspruchs). Die erste Auszahlung erfolgt innerhalb von 2–3 Wochen nach Bewilligung.
Auszahlungstermine
Die Familienbeihilfe wird monatlich, spätestens am 8. jedes Monats für den Vormonat ausgezahlt. Fällt der 8. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Zahlung am vorhergehenden Werktag.
Auszahlungstermine 2026 (laut Bundeskanzleramt):
| Für Monat | Auszahlung am |
|---|---|
| August 2026 | 8. September 2026 |
| September 2026 | 8. Oktober 2026 |
| und so weiter — am 8. jedes Monats |
Das Schulstartgeld wird automatisch mit der September-Familienbeihilfe ausgezahlt — 2026 beträgt es 121,40 Euro pro Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren.
Häufige Fehler beim Antrag und wie man sie vermeidet
Fehler im Antrag sind die häufigste Ursache für Verzögerungen. Hier die häufigsten:
Fehler 1: Falscher IBAN
Stellen Sie sicher, dass der IBAN im österreichischen Format (AT + 20 Ziffern) angegeben ist. Selbst ein einziger falscher Buchstabe kann die Auszahlung um 2–4 Wochen verzögern.
Fehler 2: Fehlender Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger
Im Formular Beih100, Punkt 1.1.3 «Staatsbürgerschaft», muss «gültiger Aufenthaltstitel» angekreuzt und die Nummer angegeben werden. Ohne diese Angabe wird der Antrag abgelehnt.
Fehler 3: Unvollständige Kindesdaten
Für im Ausland geborene Kinder benötigen Sie eine Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Fehler 4: Abgelaufener Ausbildungsnachweis
Für volljährige Studierende muss die Ausbildungsbestätigung aktuell sein (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung). Bei abgelaufenem Nachweis wird die Zahlung ausgesetzt.
Fehler 5: Doppelbezug beim Zuzug aus der EU
Wenn Sie in einem anderen EU-Land Kindergeld bezogen haben, müssen Sie dies vor dem Antrag in Österreich abmelden. Ein Verstoss kann zur Rückforderung der Überzahlung führen.

Antrag für ukrainische Flüchtlinge und andere Vertriebene
Für ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutz (§ 62 AsylG 2005) gelten Sonderregelungen. Der Familienbeihilfe-Antrag wird beim Finanzamt Österreich nach dem Standardverfahren gestellt, jedoch mit vereinfachtem Statusnachweis.
Seit 2023 haben Ukrainer mit Vertriebenenstatus Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das Kind in Österreich lebt und eine Schule oder einen Kindergarten besucht. Der Statusnachweis ist die Bescheinigung über den Vertriebenenstatus vom Meldeamt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über die neuen Familienbeihilfe-Regelungen für Ukrainer.
Was tun nach der Bewilligung?
Nach der Bewilligung Ihres Antrags sollten Sie einige Schritte beachten:
- Erste Zahlung prüfen — kontrollieren Sie, ob der Betrag Ihren Erwartungen entspricht (basierend auf Alter des Kindes und allfälligen Zuschlägen)
- Mehrkindzuschlag beantragen — bei drei oder mehr Kindern besteht Anspruch auf 24,40 Euro pro Kind (jährlich zu erneuern)
- Familienbonus Plus einrichten — Steuerabsetzbetrag bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Kind über den Arbeitgeber (Formular E30)
- Ausbildungsnachweise aktuell halten — für Studierende jährlich erneuern
- Kontoänderungen melden — bei Umzug oder Bankwechsel das Finanzamt informieren
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unseren Artikeln zu Steuervorteilen für Verheiratete, zur Unterhaltsberechnung in Österreich und zur Elternzeit in Österreich, die oft mit dem Familienbeihilfe-Antrag einhergeht.
Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld-Antrag
Kann ich den Antrag vor der Geburt stellen?
Nein, der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Bei Geburten ab Mai 2019 ist kein Antrag nötig — die Zahlung erfolgt automatisch.
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Bei Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats Beschwerde einzulegen. Meistens liegt die Ablehnung an unvollständigen Unterlagen — reichen Sie die fehlenden Dokumente einfach nach.
Wie kann ich den Antragsstatus prüfen?
Verfolgen Sie den Status über FinanzOnline unter «Familienbeihilfe» → «Aktuelle Anträge». Sie können auch das Finanzamt Österreich unter 050 233 777 (Hotline Familienbeihilfe) anrufen.
Kann ich Kindergeld erhalten, wenn das Kind nicht in Österreich lebt?
Die Beihilfe wird nur für Kinder gezahlt, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Ausnahmen sind kurzfristige Auslandsaufenthalte (bis 6 Monate) oder Studium an einer EU/EWR-Hochschule — in letzterem Fall kann die Zahlung fortgesetzt werden, wenn der Lebensmittelpunkt der Familie in Österreich bleibt.
Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?
Für Kinder unter 18 Jahren — nein, ein Antrag gilt für den gesamten Zeitraum. Für volljährige Studierende muss die Zahlung jährlich mit aktuellem Ausbildungsnachweis verlängert werden. Der Mehrkindzuschlag ist ebenfalls jährlich zu beantragen.
Kindergeld beantragen in Österreich — Kurz-Checkliste
Die Beantragung der Familienbeihilfe erfordert Sorgfalt, ist aber mit der richtigen Vorgehensweise unkompliziert:
- Prüfen Sie, ob Sie einen Antrag brauchen: Geburten vor Mai 2019, Zuzug aus dem Ausland und Verlängerungen für Studierende erfordern einen manuellen Antrag
- Wählen Sie die Methode: FinanzOnline (schneller und bequemer) oder Papierformular Beih100 (per Post)
- Bereiten Sie die Unterlagen vor: Geburtsurkunde, Reisepass, Aufenthaltstitel (falls zutreffend), IBAN, SV‑Nummer
- Alles doppelt prüfen: besonders IBAN, Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger und Ausbildungsnachweis für Studierende
- Status verfolgen: über FinanzOnline oder telefonisch unter 050 233 777
- Zusätzliche Leistungen beantragen: Mehrkindzuschlag (ab 3 Kindern) und Familienbonus Plus
Verschieben Sie den Antrag nicht — die Beihilfe kann rückwirkend für bis zu fünf Jahre gezahlt werden, aber je früher Sie den Antrag stellen, desto eher beginnen die Zahlungen. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über Änderungen bei den österreichischen Familienleistungen informiert zu bleiben.
Verwandte Themen und behördliche Quellen
Verwandte Leitfäden auf how2austria.com
- Staatsbürgerschaft Österreich: Vollständiger Leitfaden 2026 — Familienbeihilfe ist eine der ersten Leistungen, die Sie nach Erhalt der Staatsbürgerschaft voll ausschöpfen können.
- Aufenthaltstitel Österreich: Arten, Voraussetzungen und Antrag — für Nicht-EU-Bürger ist ein gültiger Aufenthaltstitel Voraussetzung für den Familienbeihilfe-Bezug.
- Wohnung mieten in Österreich — Meldezettel als Wohnsitznachweis ist für die Familienbeihilfe erforderlich.
Behördliche Primärquellen
Die folgenden österreichischen Behörden sind die allein rechtsverbindlichen Quellen für die Familienbeihilfe. Konsultieren Sie sie zusätzlich zu diesem Leitfaden:
- Familienbeihilfe — oesterreich.gv.at — offizielles Service-Portal der Republik Österreich.
- FinanzOnline — Bundesministerium für Finanzen (BMF) — Online-Portal für Antragstellung und Status-Verfolgung.
- Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) — RIS — gesetzliche Grundlage der Familienbeihilfe.
- Familienbeihilfe — Finanzamt Österreich — Übersicht zu Anträgen, Sätzen und Auszahlung.
- Mehrkindzuschlag — oesterreich.gv.at — Zuschlag ab 3 Kindern.
- Familienbeihilfe für Flüchtlinge — oesterreich.gv.at — Sonderregelung für Vertriebene.
Rechtliche Hinweise
Dieser Leitfaden fasst die Rechtslage nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) zusammen, einschließlich der Anpassungen 2024–2026. Für die Einzelfallberatung wenden Sie sich an die Hotline Familienbeihilfe (050 233 777) oder das zuständige Finanzamt — dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich in Österreich Kindergeld beantragen oder bekomme ich es automatisch?
Für Geburten ab Mai 2019 wird die Familienbeihilfe in Österreich automatisch ausgezahlt. Für alle früheren Geburten, Zuzug aus dem Ausland, Verlängerungen für volljährige Studierende und Mehrkindzuschlag müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Welches Formular brauche ich für die Familienbeihilfe?
Das Standardformular heißt Beih100 (Antrag auf Familienbeihilfe). Sie können es wahlweise digital über FinanzOnline oder als Papierformular beim Finanzamt einreichen. Für Studierende ab 18 Jahren ist zusätzlich das Formular Beih121 (Verlängerung) erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Bei Online-Antrag über FinanzOnline erhalten Sie den Bescheid meist innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Papier-Anträge dauern 8 bis 12 Wochen. Die erste Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Antragsmonat, sobald der Bescheid vorliegt.
Kann ich Familienbeihilfe rückwirkend erhalten?
Ja, die Familienbeihilfe wird rückwirkend für bis zu 5 Jahre ausgezahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Zeitraum erfüllt waren. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, um die Höchstmenge zu erhalten.
Bekomme ich Familienbeihilfe, wenn mein Kind im Ausland lebt?
Die Beihilfe ist grundsätzlich an den Hauptwohnsitz des Kindes in Österreich gebunden. Ausnahmen gelten für kurzfristige Auslandsaufenthalte bis 6 Monate und für volljährige Kinder, die an einer EU/EWR-Hochschule studieren — vorausgesetzt der Lebensmittelpunkt der Familie bleibt in Österreich.
Was ist der Unterschied zwischen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag?
Die Familienbeihilfe (€ 138,40–€ 200,40 pro Monat) ist eine direkte staatliche Transferleistung. Der Kinderabsetzbetrag (€ 70,90 pro Monat) ist eine Negativsteuer, die automatisch mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, auch wenn Sie keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen.