Sprachkurs von der Steuer absetzen in Österreich: So geht's Kann ich einen Sprachkurs von der Steuer absetzen? ✓ Werbungskosten oder Sonderausgaben ✓ Deutschkurs als Werbungskosten ✓ Arbeitnehmerveranlagung ✓ Alle Regeln und Tipps. Topics: Arbeit, Gehalt & Steuern.
Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, haben Sie wahrscheinlich schon einen Sprachkurs besucht — vom Deutsch für Anfänger bis zum B2-Zertifikat. Doch können Sie die Kosten für diesen Kurs von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet: Ja — unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sprachkurs von der Steuer absetzen in Österreich funktioniert, welche Ausgaben abzugsfähig sind, was der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist und wie Sie die Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Werbungskosten: Das wichtigste Konzept für Arbeitnehmer
Das österreichische Steuerrecht erlaubt Arbeitnehmern, Werbungskosten abzuziehen — Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Dazu zählen Reisekosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und, entscheidend für Zugewanderte, Sprachkurse. Laut dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) sind Sprachkurskosten abzugsfähig, wenn die Sprache im Beruf benötigt wird.
Wie das BMF im ABC der Werbungskosten klarstellt: Als Fremdsprache gilt jede von der Muttersprache verschiedene Sprache, gegebenenfalls auch Deutsch. Die Hauptbedingung: Die Sprache muss im Job benötigt werden.
Ohne berufliche Verbindung bleiben Sprachkurse private Lebensführung und sind nicht abzugsfähig. Die entscheidende Frage bei der Steuererklärung ist daher der Nachweis, dass Deutsch für Ihre konkrete Position erforderlich ist. Gilt das auch für eine Sprachreise? Grundsätzlich wendet das Finanzamt dieselben Regeln an: Auch Intensivkurse im Ausland oder Sprachreisen können als Werbungskosten abzugsfähig sein, solange die berufliche Veranlassung nachweisbar ist — etwa wenn der Arbeitgeber den Auslandsaufenthalt oder die Sprache für die Position verlangt. Die reinen Reise- und Unterkunftskosten werden dabei strenger geprüft als die Kursgebühr selbst; ohne klaren Berufsbezug bleibt auch die Sprachreise nicht abzugsfähig.
Wann ein Deutschkurs als Werbungskosten gilt
Die Kosten für einen Deutschkurs werden als Werbungskosten anerkannt, wenn Ihr Arbeitgeber Deutschkenntnisse für die Ausübung Ihrer Tätigkeit voraussetzt. Konkrete Beispiele:
- Sie arbeiten in einem österreichischen Unternehmen mit deutschsprachiger Dokumentation, Besprechungen und Kundenkontakt
- Ihre Position erfordert Kommunikation auf Deutsch: Sekretär/in, Kellner/in, Verwaltung, Krankenpfleger/in, Verkäufer/in
- Für den beruflichen Aufstieg in Ihrer Branche ist ein B1-, B2- oder C1-Zertifikat erforderlich
- Der Arbeitgeber bestätigt schriftlich, dass Deutschkenntnisse notwendig sind (stärkstes Argument)
Wenn Sie in einem englischsprachigen IT-Unternehmen arbeiten und Deutsch für Ihre täglichen Aufgaben nicht benötigt wird, kann das Finanzamt den Abzug ablehnen. Wie die Arbeiterkammer Oberösterreich jedoch betont, können selbst Anfängerkurse als beruflich veranlasst anerkannt werden, wenn Sie die berufliche Notwendigkeit nachweisen.
Gemäß § 16 EStG sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildung als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie unmittelbar mit der aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
— Bundesministerium für Finanzen, ABC der Werbungskosten

Deutsch als Fremdsprache — Die offizielle Position des Finanzamts
Die wichtigste Tatsache für Zugewanderte: Das österreichische Finanzamt erkennt Deutsch als Fremdsprache für Nicht-Muttersprachler an. Dies ist in den offiziellen BMF-Richtlinien (Einkommensteuerrichtlinien) festgeschrieben.
So funktioniert das in der Praxis: Sie sind aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich gekommen und arbeiten in Wien als Ingenieur/in, Buchhalter/in oder im Gesundheitswesen. Sie besuchen Kurse von A1 bis B1. Das Finanzamt behandelt diese Ausgaben als Werbungskosten, weil Sie ohne Deutsch Ihre beruflichen Aufgaben nicht erfüllen können.
Eine wichtige Klarstellung der Arbeiterkammer Wien: Selbst wenn Sie bei null angefangen haben (A1), können diese Kosten geltend gemacht werden — vorausgesetzt, die Sprache wird für die Arbeit benötigt. Früher lehnte das Finanzamt den Abzug für Anfängerkurse oft ab, aber ein Grundsatzurteil des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) aus dem Jahr 2007 änderte diese Rechtsprechung.
Wie Die Presse berichtete, stellte das Urteil klar: Das Finanzamt darf den Abzug nicht allein wegen des niedrigen Sprachniveaus verweigern. Wenn Ihr Job Deutsch erfordert, sind A1-Kurse genauso beruflich veranlasst wie C1-Kurse.
Werbungskosten vs Sonderausgaben: Der entscheidende Unterschied
Das Verständnis dieser beiden Abzugsarten ist für Ihre Steueroptimierung wesentlich:
| Kriterium | Werbungskosten | Sonderausgaben |
|---|---|---|
| Berufsbezug | Muss direkt bestehen | Nicht erforderlich |
| Abzugsgrenze | Unbegrenzt (vollständiger Betrag) | Maximal € 6.000 pro Jahr |
| Für wen | Arbeitnehmer | Studenten, Erstausbildung |
| Selbststudium | Ja | Nein (nur akkreditierte Kurse) |
| Nachweis | Berufliche Veranlassung | Erstausbildungsstatus |
Wenn Sie bereits berufstätig sind und der Deutschkurs mit Ihrer Arbeit zusammenhängt — geltend machen über Werbungskosten. Wenn Sie erst eine Ausbildung absolvieren — über Sonderausgaben.
Abzugsbetrag: Werbungskosten sind unbegrenzt — Sie ziehen die vollen Kurskosten ab. Zuzüglich Fachliteratur, Fahrtkosten, Nächtigungskosten. Sonderausgaben hingegen sind auf € 6.000 pro Jahr begrenzt und gelten nur für bestimmte Bildungsformen.
Wie viel Sie sparen können: Konkrete Beispiele
Rechnen wir mit einem konkreten Beispiel. Sie besuchen einen Deutschkurs beim BFI Wien oder der VHS für € 1.200 pro Semester (ca. 4 Monate, 2× pro Woche). Bei einem Steuersatz von 36,5 % (Durchschnittssteuersatz bei ~€ 40.000 Jahreseinkommen) ergibt sich:
- € 1.200 × 36,5 % = € 438 Rückerstattung
Doch das ist nur der Kurs selbst. Zusätzlich können Sie geltend machen:
- Fachliteratur: Lehrbücher, Arbeitshefte — weitere € 50–150
- Fahrtkosten zur Schule: € 0,42/km bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder € 0,50/km mit dem Auto
- Nächtigungskosten (bei auswärtigem Kurs)
- Prüfungsgebühren: ÖIF-Test, ÖSD, Goethe — € 150 bis € 250
Die jährliche Ersparnis kann € 500–800 erreichen, abhängig vom Kursumfang und Ihrem Steuersatz. Laut dem offiziellen AK Oberösterreich-Ratgeber zu Bildungskosten sind nachgewiesene Ausgaben für Aus- und Fortbildung vollständig als Werbungskosten abzugsfähig.

Welche Ausgaben genau abgedeckt sind
Nicht alle Sprachlernkosten sind gleichermaßen abzugsfähig. Hier eine detaillierte Übersicht:
Abzugsfähig (Werbungskosten):
- Kursgebühren (Semestergebühr, Kurskosten)
- Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung (bis € 0,50/km mit dem PKW)
- Nächtigungskosten bei auswärtiger Kursteilnahme
- Online-Kurse von akkreditierten Anbietern
- Nachhilfe von lizenzierten Anbietern
Nicht abzugsfähig:
- Kurse ohne beruflichen Bezug (rein private Weiterbildung)
- Reise- und Nächtigungskosten bei Auslandskursen (außer Kursgebühr)
- Sprachapps (Duolingo, Babbel) ohne Akkreditierung
- Private, nicht lizenzierte Nachhilfe
Spezialfall — Auslandskurse. Wenn Sie für einen Intensivkurs nach Deutschland reisen, können Sie die Kursgebühr absetzen, nicht aber Flug, Unterkunft oder Verpflegung. Das Finanzamt betrachtet diese als private Lebensführung, sofern die Reise nicht ausschließlich beruflich veranlasst war.
Was tun, wenn der Kurs nicht beruflich bedingt ist?
Wenn Sie die berufliche Notwendigkeit von Deutsch nicht nachweisen können, gibt es einen zweiten Weg — Sonderausgaben. Diese Option eignet sich für Personen, die in Österreich noch nicht arbeiten, sondern studieren oder sich umschulen lassen.
Wichtige Grenzen der Sonderausgaben:
- Maximal € 6.000 pro Jahr
- Nur für Erstausbildung oder Umschulung
- Bestätigung der Bildungseinrichtung erforderlich
- Bei Einkünften über € 60.000 pro Jahr sinkt der Abzug
Beispiel: Sie sind mit einem Studentenvisum nach Österreich gekommen und studieren an der Universität Wien, während Sie einen Deutschkurs am universitären Sprachenzentrum besuchen. Die Sprachkurskosten können Sie als Sonderausgaben geltend machen.
Anders als Werbungskosten benötigen Sonderausgaben keinen Berufsbezug, bringen aber einen geringeren Steuervorteil und sind begrenzt. Weitere Informationen zu Steuerabzügen finden Sie in unserem Leitfaden zu Steuervorteilen für Familien.
Integrationskurse: Ein Sonderfall
Eine separate Kategorie bilden die Integrationskurse, die für bestimmte Migrantengruppen verpflichtend sind. Wenn die Behörden eine Integrationsvereinbarung verfügt haben und Sie die Kosten selbst getragen haben, können diese als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden — eine eigene Abzugskategorie.
Laut oesterreich.gv.at verpflichtet die Integrationsvereinbarung bestimmte Zuwanderergruppen, Deutschkurse bis zum Niveau A2 (Modul 1) und B1 (Modul 2) innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Jedes Modul kostet etwa € 750–1.200. Wenn Sie diese Kurse selbst bezahlt haben, können Sie sie als außergewöhnliche Belastung ohne Begrenzung absetzen.
Praxistipp: Bewahren Sie alle Zahlungsbelege für Integrationskurse und die behördliche Verfügung auf. Dies sind die beiden wichtigsten Dokumente für Ihre Steuererklärung.
Wie Sie die Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen
Die Einreichung der Sprachkurskosten erfolgt über die Arbeitnehmerveranlagung (jährlicher Steuerausgleich). Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Melden Sie sich bei FinanzOnline an — dem Portal des österreichischen Finanzamts. Falls Sie noch kein Konto haben, registrieren Sie sich mit ID Austria oder Bürgerkarte
- Wählen Sie den Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung)
- Suchen Sie den Bereich Werbungskosten — Kennzahl 452 im Formular L1
- Tragen Sie die Kurskosten ein — im Feld für Fortbildungskosten / Ausbildungskosten
- Laden Sie Belege hoch — Vertrag mit der Sprachschule, Zahlungsbestätigungen, Arbeitgeberbestätigung über die Notwendigkeit von Deutsch
- Senden Sie die Erklärung ab — die Bearbeitung dauert 4 bis 12 Wochen
Wichtig: Heben Sie alle Unterlagen mindestens 7 Jahre auf — das Finanzamt kann sie innerhalb dieses Zeitraums anfordern. Wenn Sie bereits Erfahrung mit Steuererklärungen haben, lesen Sie die aktuellen FinanzOnline-Änderungen für 2026.
Die meisten Sprachschulen stellen auf Anfrage eine Bestätigung über die bezahlten Kursgebühren aus. Einrichtungen wie VHS oder BFI fügen diese in der Regel dem Vertrag bei.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Deutschkurs absetzen, wenn ich in einem englischsprachigen IT-Unternehmen arbeite? Wenn Ihre Position keine Deutschkenntnisse erfordert, wird das Finanzamt den Abzug wahrscheinlich ablehnen. Falls Sie jedoch einen Wechsel zu einer deutschsprachigen Position planen, können Sie die berufliche Veranlassung argumentieren. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Deutschkenntnisse für Ihre Karriereentwicklung förderlich sind.
Brauche ich Deutsch für die österreichische Staatsbürgerschaft? Ja, für die Einbürgerung ist der Nachweis des Niveaus B1 (in manchen Bundesländern B2) erforderlich. Kurskosten, die auf dieses Zertifikat hinführen, können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn Sie bereits berufstätig sind. Mehr dazu in unserem Staatsbürgerschafts-Leitfaden.
Kann ich die Kosten für einen Online-Deutschkurs absetzen? Ja, wenn der Online-Kurs von einer akkreditierten Einrichtung angeboten wird (z. B. ÖSD, Goethe-Institut, VHS online). Einfache Apps oder private Nachhilfe ohne Lizenz sind nicht abzugsfähig.
Was ist, wenn ich den Kurs bezahlt, aber nicht abgeschlossen habe? Das beeinträchtigt Ihr Abzugsrecht nicht. Sie haben eine Dienstleistung bezahlt — Sie können diese absetzen. Das Finanzamt verlangt keinen Nachweis über eine bestandene Prüfung.
Funktioniert der Abzug auch für Pensionisten? Ja, wenn der Pensionist noch berufstätig ist oder sich umschulen lässt. Für nicht berufstätige Pensionisten ist der Abzug nicht möglich. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Besteuerung von Pensionen in Österreich.
Zusammenfassung: So sparen Sie bei Deutschkursen
Einen Sprachkurs von der Steuer absetzen in Österreich ist eine reale Möglichkeit, € 400 bis € 800 pro Jahr zu sparen — aber nur bei korrekter Beantragung. Hier ist Ihre Checkliste:
- ✅ Berufliche Notwendigkeit von Deutsch nachweisen (Arbeitgeberbestätigung)
- ✅ Werbungskosten statt Sonderausgaben wählen — das bringt mehr
- ✅ Alle Belege aufbewahren: Vertrag, Zahlung, Prüfungsgebühren
- ✅ Zusatzkosten nicht vergessen: Fahrtkosten, Fachliteratur
- ✅ Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline bis Mai des Folgejahres einreichen
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