Ausgleichszulage 2027: Wer sie bekommt und was sich ändert
Ausgleichszulage 2027: Wer sie bekommt und was sich ändert Die Ausgleichszulage 2027 steigt um 3,3 Prozent: 1.351,57 € für Alleinstehende, 2.132,24 € für Paare. Alle Voraussetzungen und wer erstmals profitiert. Topics: Nachrichten, Wirtschaft, Politik.
In Österreich gibt es keine gesetzliche Mindestpension — doch der Staat sichert jene ab, deren Pension zu klein ist. Dafür sorgt die Ausgleichszulage, umgangssprachlich oft Mindestpension genannt. Ab 1. Jänner 2027 steigen die Richtsätze um 3,3 Prozent — schneller als die Pensionen selbst (+2,95 Prozent). Dadurch erhalten erstmals auch Pensionisten einen Anspruch, die bisher leer ausgingen. Die neuen Beträge stehen im Budgetbericht der Regierung, während der Staatsfonds von Kanzler Stocker noch reine Planung ist. Wir zeigen die neuen Sätze, die Voraussetzungen und was sich konkret ändert.
Was ist die Ausgleichszulage und wer bekommt sie?
Die Ausgleichszulage ist ein staatlicher Zuschuss, der das Einkommen von Pensionisten auf einen garantierten Mindestbetrag anhebt. Wie das offizielle Portal oesterreich.gv.at erklärt, gibt es in Österreich keine Mindestpension im eigentlichen Sinn. Stattdessen gilt ein Grenzwert — der Richtsatz. Liegt das monatliche Gesamteinkommen darunter, zahlt die Versicherungsanstalt die Differenz dazu.
Für alleinstehende Pensionisten liegt der Richtsatz 2026 bei 1.308,39 Euro monatlich. Für Ehepaare und eingetragene Partner im gemeinsamen Haushalt bei 2.064,12 Euro. Die Leistung wird von der PVA — Pensionsversicherungsanstalt auf Antrag zuerkannt, meist gemeinsam mit der Pension.
Für lange Beitragszahler gibt es zusätzlich den Ausgleichszulagenbonus: Bei 40 Versicherungsjahren kommen bis zu 220 Euro monatlich oben drauf.
Die neuen Richtsätze ab 2027: Tabelle
Ab 1. Jänner 2027 steigen die Richtsätze der Ausgleichszulage um 3,3 Prozent — festgeschrieben im Budgetbericht der Regierung, wie Krone berichtet. Die neuen Werte:
| Wer sie bekommt | 2026 | Ab Jänner 2027 |
|---|---|---|
| Alleinstehende Pensionisten | 1.308,39 € | 1.351,57 € |
| Ehepartner und eingetragene Partner | 2.064,12 € | 2.132,24 € |
Alleinstehende gewinnen 43,18 Euro am Grenzwert, Paare 68,12 Euro. Wer die Zulage bereits bezieht, bekommt den neuen Betrag automatisch mit der jährlichen Pensionsanpassung — ein separater Antrag ist nicht nötig. Neue Anwärter stellen einen normalen Antrag bei der PVA.

Warum mehr Pensionisten profitieren
Der spannende Punkt 2027: Die Zulage wächst schneller als die Pensionen. Pensionen steigen nur um 2,95 Prozent — und nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Die Richtsätze der Ausgleichszulage steigen um 3,3 Prozent. Durch diese Differenz holt der Mindestwert jene Einkommen ein, die knapp über der Grenze liegen.
Laut Berechnungen von Krone fallen alleinstehende Pensionisten erstmals unter den neuen Richtsatz, die jetzt zwischen 1.308,40 und 1.312,83 Euro monatlich bekommen. Ihr Einkommen liegt heute knapp über dem Grenzwert — ab 2027 knapp darunter. Damit entsteht ein Anspruch auf die Zulage. Für Paare gilt dieselbe Logik: Der Richtsatz steigt von 2.064,12 auf 2.132,24 Euro, auch Paaren nähern sich damit der Grenze.
Praktisch heißt das: Wer mit seiner Pension nahe am Richtsatz liegt, sollte Anfang 2027 prüfen, ob ein Anspruch entstanden ist — das gesamte Einkommen zählt, auch Zuverdienst.
Voraussetzungen: Das prüft die PVA
Der Anspruch hängt nicht allein von der Pensionshöhe ab. Die PVA rechnet das gesamte monatliche Einkommen zusammen: Bruttopension, anrechenbares Nettoeinkommen aus Arbeit oder Vermögen sowie zu berücksichtigende Unterhaltsansprüche. Liegt die Summe unter dem Richtsatz und lebt die Person in Österreich, wird die Zulage gewährt. Der Antrag geht an die eigene Pensionsversicherung — bei den meisten an die PVA.
Bezieher der Ausgleichszulage sind außerdem vom ORF-Beitrag und von den Rezeptgebühren befreit. Die Zulage selbst ist steuerfrei. Diese Ersparnisse bringen je nach Fall einige Dutzend Euro zusätzlich pro Monat — die Leistung ist damit mehr wert als ihr Nennbetrag.
Dadurch könnten ab 2027 plötzlich Pensionisten Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben, die jetzt keinen haben.
— Mirjam Hangler, Journalistin bei Krone

Staatsfonds: der Plan des Kanzlers, der noch nicht spruchreif ist
Parallel läuft die langfristige Debatte. Kanzler Christian Stocker (ÖVP) hat einen Staatsfonds zur Absicherung der Pensionszahlungen ins Spiel gebracht, wie Krone berichtet. Die Idee: Der Fonds sammelt Kapital und dient als Puffer für das Pensionssystem, wenn die Alterung der Bevölkerung den Budgetdruck erhöht.
Doch der Fonds ist noch lange nicht spruchreif. Es gibt weder ein Gesetz noch einen Zeitplan noch geklärte Finanzierungsquellen. Für Pensionisten heißt das: Die einzige feste und garantierte Änderung am Horizont ist die Erhöhung der Ausgleichszulagen-Richtsätze ab Jänner 2027. Die größeren Pensionsreformen — wir haben sie in unserem Überblick über das österreichische Pensionsmodell beleuchtet — bleiben Streitthema.

Häufig gestellte Fragen
Was ist die Ausgleichszulage ganz einfach erklärt? Ein staatlicher Zuschuss, der das Einkommen von Pensionisten auf einen garantierten Mindestbetrag anhebt. Mindestpensionen gibt es in Österreich nicht — nur einen Richtsatz, dessen Differenz der Staat bezahlt.
Wie viel wird ab 2027 gezahlt? Für Alleinstehende bis zu 1.351,57 Euro monatlich, für Ehe- und eingetragene Partner bis zu 2.132,24 Euro. Die Richtsätze steigen um 3,3 Prozent ab 1. Jänner 2027.
Muss man die Zulage beantragen? Ja, sie wird auf Antrag bei der eigenen Pensionsversicherung zuerkannt — meist gemeinsam mit der Pension. Wer die Ausgleichszulage bereits bezieht, bekommt die Neuberechnung automatisch mit der jährlichen Anpassung.
Welche Vergünstigungen gibt es dazu? Befreiung vom ORF-Beitrag und von den Rezeptgebühren. Die Zulage selbst ist steuerfrei und hebt andere Leistungen nicht auf — zum Beispiel die 13. und 14. Pension.
Was jetzt zu tun ist
Die Lage im Überblick:
- Die Richtsätze der Ausgleichszulage steigen ab 1. Jänner 2027 um 3,3 Prozent: Alleinstehende bis 1.351,57 Euro, Paare bis 2.132,24 Euro.
- Alleinstehende mit 1.308,40–1.312,83 Euro Pension erhalten erstmals einen Anspruch — im Jänner durchblicken lassen, wie hoch die eigene Zahlung ist.
- Wer jetzt schon unter dem Richtsatz liegt, stellt den Antrag bei der PVA — kein Grund zu warten.
- Der Staatsfonds des Kanzlers bleibt Planung: Verlässlich sind nur die beschlossenen Richtsätze.
Nicht verwechseln mit der Mindestsicherung — das ist ein eigenes System, erklärt in unserem Guide zur Mindestsicherung. Änderungen bei anderen Sozialleistungen — etwa der Pflegegeld-Erhöhung 2027 — verfolgen Sie am besten direkt auf der Seite. Damit Sie keine Erhöhung verpassen: Abonnieren Sie unseren Newsletter — wir erklären österreichische Leistungen einfach und rechtzeitig.
Bleib auf dem Laufenden mit Österreich-News
Die wichtigsten Themen der Woche — Nachrichten, Ratgeber und Einblicke zum Leben in Österreich. Jeden Sonntag in deinem Postfach.