Krypto Steuern Österreich: Kompletter Ratgeber 2026 — Steuersätze, Regeln und Fristen
Krypto Steuern Österreich: Kompletter Ratgeber 2026 — Steuersätze, Regeln und Fristen Krypto Steuern Österreich — 27,5 % KESt, DAC8 ab 2026, Altbestand vs Neubestand, Staking, Mining und Steuererklärung. Der vollständige Ratgeber für Anleger. Topics: Alltag, Gehalt & Steuern, Wirtschaft.
Österreich gehört zu den attraktivsten Ländern Europas für Kryptowährungsinvestoren. Mit einem einheitlichen Steuersatz von 27,5 % auf Krypto-Gewinne und der vorteilhaften Krypto-zu-Krypto-Steuerfreiheit hat sich das Land als kryptofreundlicher Standort positioniert. Doch 2026 brachte wesentliche Änderungen: Die DAC8-Richtlinie trat in Kraft und verpflichtet Kryptobörsen, Transaktionsdaten automatisch an die Finanzverwaltung zu melden. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über Krypto Steuern in Österreich wissen müssen — Steuersätze, steuerpflichtige Ereignisse, Ausnahmen und Abgabefristen.
So besteuert Österreich Kryptowährungen: die Steuerreform 2022
Vor der Steuerreform 2022 unterlagen Kryptogewinne in Österreich dem progressiven Einkommensteuertarif (bis zu 55 %), und langfristige Bestände waren nach einem Jahr steuerfrei. Die Reform änderte dies grundlegend für Vermögenswerte, die nach dem 1. März 2021 erworben wurden.
Laut BMF (Bundesministerium für Finanzen) gelten ab dem 1. März 2021 erworbene Kryptowährungen als Kapitalvermögen (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und werden mit einem einheitlichen Satz von 27,5 % besteuert — unabhängig von der Haltedauer.
Altbestand und Neubestand: alte und neue Krypto-Assets
Das wichtigste Konzept bei der Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich ist das Anschaffungsdatum. Das Gesetz teilt Kryptowährungen in zwei Kategorien mit völlig unterschiedlicher Besteuerung.
Altbestand — Kryptowährungen, die bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Diese unterliegen den alten Regeln: Bei Verkauf nach mindestens einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei. Da der Stichtag mehr als fünf Jahre zurückliegt, ist praktisch der gesamte Altbestand heute steuerfrei.
Neubestand — Kryptowährungen, die ab 1. März 2021 angeschafft wurden. Diese unterliegen dem neuen Regime: einheitlicher Steuersatz von 27,5 % auf Gewinne bei Verkauf gegen Euro oder bei Zahlung mit Krypto. Die Haltedauer spielt keine Rolle.
Wenn Sie sowohl alte als auch neue Coins derselben Kryptowährung besitzen, müssen Sie getrennte Aufzeichnungen führen. Wie tradetax.at erklärt, gilt bei Verkauf die FIFO-Methode (First In, First Out), sofern Sie keine andere Zuordnung nachweisen.
Welche Vorgänge lösen die 27,5 % Krypto-Steuer aus?
Krypto Steuern in Österreich werden durch Realisierungsereignisse ausgelöst — nicht durch bloßes Halten oder Kaufen.
Verkauf von Krypto gegen Fiat (EUR, USD) — der häufigste Steuerfall. Sie kaufen Bitcoin um €10.000 und verkaufen um €15.000. Steuer fällt auf den Gewinn von €5.000 zu 27,5 % an (€1.375).
Bezahlung mit Kryptowährungen — gilt als steuerpflichtiger Verkauf. Sie zahlen einen Kaffee mit Bitcoin im Wert von €5, die Sie ursprünglich für €3 gekauft haben. Steuer fällt auf den Gewinn von €2 an.
Tausch in andere Wirtschaftsgüter — Verkauf von Bitcoin gegen Gold, Immobilien, Wertpapiere oder NFTs (außer andere Kryptowährungen). Das ist ein steuerpflichtiger Vorgang zu 27,5 %.
Mining — Mining-Einkünfte werden bei Zufluss mit 27,5 % besteuert. Bei späterem Verkauf wird erneut Steuer auf die Wertsteigerung fällig.
Was ist steuerfrei?
Der größte Vorteil des österreichischen Krypto-Steuersystems: Krypto-zu-Krypto-Tausch ist vollständig steuerfrei. Sie können Bitcoin gegen Ethereum, Ethereum gegen Solana, Solana gegen USDT tauschen — keiner dieser Vorgänge löst eine Steuer aus. Dies wird als Tauschvorteil bezeichnet.
Wie Blockpit ausführt, werden die ursprünglichen Anschaffungskosten einfach auf die neue Kryptowährung übertragen. Die Steuerpflicht wird lediglich aufgeschoben, bis Sie in Fiat-Währung aussteigen.
Halten (HODLing) — bloßes Halten von Kryptowährungen löst keine Steuer aus, selbst wenn der Kurs um 1.000 % gestiegen ist.
Staking-Prämien — nach den neuen Regeln werden Staking-Belohnungen bei Erhalt nicht besteuert. Sie erhalten einen Anschaffungswert von €0, und die 27,5 % Steuer fällt erst beim Verkauf an.
Mining, Staking, Lending: Besteuerung nach Aktivität
Verschiedene Krypto-Einkunftsarten haben unterschiedliche Steuerbehandlungen.
Mining — wird zweimal besteuert: bei Erhalt der geminten Coins (27,5 %) und bei späterem Verkauf (27,5 % auf die Wertsteigerung). Wenn Sie 1 ETH zu einem Kurs von €1.000 minen, zahlen Sie €275 Steuer. Verkaufen Sie später für €3.000, zahlen Sie 27,5 % auf €2.000 Gewinn (€550).
Staking — die steuerlich günstigste Aktivität. Staking-Prämien sind bei Erhalt steuerfrei (Anschaffungskosten = €0). Die 27,5 % Steuer fällt erst beim Verkauf an. Wenn Sie 100 Token durch Staking erhalten und für €1.000 verkaufen, beträgt die Steuer €275 (27,5 % des gesamten Betrags).
Staking-Prämien werden in Österreich nicht bei Erhalt besteuert, sondern erst beim Verkauf. Das macht Staking zu einer der steuereffizientesten Methoden, Krypto-Einkünfte in Europa zu erzielen.
— Blockpit Krypto-Steuer-Guide
Lending / Liquidity Providing — Zinsen aus Krypto-Verleih und Liquidity-Pool-Belohnungen werden bei Zufluss mit 27,5 % besteuert. Bei späterem Verkauf wird erneut Steuer fällig.
Airdrops, Hard Forks, Bounties — diese haben Anschaffungskosten von €0 bei Erhalt. Die 27,5 % Steuer fällt erst beim Verkauf an. Wenn Sie Token aus einem Airdrop erhalten und für €5.000 verkaufen, beträgt die Steuer €1.375.
Krypto-Derivate (Futures, Optionen) — im Gegensatz zum Spot-Handel unterliegen Derivate dem progressiven Einkommensteuertarif (0 % bis 55 %), nicht dem einheitlichen Satz von 27,5 %.

Steuereinfach: Österreichische Börsen mit automatischem KESt-Abzug
Seit 1. Jänner 2024 gibt es in Österreich “steuereinfache” Kryptoplattformen. Das sind lizenzierte inländische Börsen, die die 27,5 % KESt bei Verkauf automatisch einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dazu gehören Bitpanda, Bybit EU und KuCoin EU.
So funktioniert es:
- Sie kaufen Bitcoin auf Bitpanda für €10.000
- Sie verkaufen für €15.000
- Bitpanda behält automatisch €1.375 (27,5 % von €5.000) ein und führt sie an das Finanzamt ab
- €13.625 werden Ihrem Konto gutgeschrieben
- In den meisten Fällen ist keine Steuererklärung nötig — die Steuer gilt als endgültig beglichen
Wie crypto-tax.at erklärt, gilt das aber nur, wenn Sie ausschließlich auf steuereinfachen Plattformen handeln. Bei Nutzung mehrerer Börsen oder ausländischer Plattformen (Binance, Kraken, Coinbase) müssen Sie selbst eine Steuererklärung einreichen.
DAC8 und neue Meldepflichten ab 2026
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG), das die EU-Richtlinie DAC8 und den OECD-Standard CARF umsetzt. Gemäß EY Austrian Tax News müssen Kryptodienstleister ab 2026 folgende Daten an die Finanzverwaltung melden:
- Identitätsdaten der Kunden (Name, Adresse, Steuernummer, Geburtsdatum)
- Art und Umfang der Transaktionen
- Veräußerungserlöse
- Wallet-Informationen
Die erste Meldung erfolgt bis 31. Juli 2027 für das Kalenderjahr 2026. Die Daten werden automatisch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht.
Was das für Anleger bedeutet: Die “Grauzone” ausländischer Börsen schließt sich. Wie Simplify Tax berichtet, kann das Finanzamt künftig direkt Ihre deklarierten Einkünfte mit den von den Börsen gemeldeten Daten abgleichen. Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Umständen strafmindernd wirken, wie die Kleine Zeitung berichtet. Bei schweren Verstössen droht strafrechtliche Verfolgung — mehr dazu in unserem Artikel über Betrug und Strafen nach StGB in Österreich.
So berechnen Sie Ihre Krypto-Steuer: Durchschnittswertverfahren
Seit 1. Jänner 2023 schreibt Österreich gesetzlich das Durchschnittswertverfahren (Average Cost Basis / ACB) zur Gewinnermittlung vor.
So funktioniert es: Sie kaufen Bitcoin mehrmals zu unterschiedlichen Kursen. Für die Steuerberechnung wird der Durchschnittspreis aller Käufe herangezogen. Beispiel:
- Kauf 1: 0,5 BTC für €10.000 (Kurs pro BTC = €20.000)
- Kauf 2: 0,5 BTC für €15.000 (Kurs pro BTC = €30.000)
- Durchschnittskosten von 1 BTC = (€10.000 + €15.000) / 1 BTC = €25.000
Wenn Sie 0,5 BTC für €20.000 verkaufen, beträgt die Steuer €20.000 - (0,5 × €25.000) = €7.500 × 27,5 % = €2.062,5.
Die Berechnung erfolgt getrennt pro Kryptowährungsart und pro Wallet/Börse.
So geben Sie Ihre Krypto-Steuererklärung ab
Wenn Sie auf ausländischen Börsen handeln oder mehrere Krypto-Einkunftsquellen haben, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Formular: Krypto-Einkünfte werden in der Anlage E1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen) zur Steuererklärung E1 gemeldet.
Fristen für das Steuerjahr 2025:
- Papierform: bis 30. April 2026
- Online (FinanzOnline): bis 30. Juni 2026
- Mit Steuerberater: bis 30. September 2026 (oder 31. März 2027 — mit Anspruchszinsen)
Wichtige Kennzahlen für Kryptowährungen:
| Einkunftsart | Kennzahl (Inland) | Kennzahl (Ausland) |
|---|---|---|
| Lending, Liquidity Providing, Yield Farming | 171 | 172 |
| Mining | 171 | 172 |
| Krypto-Verkauf gegen Euro (außer Krypto-zu-Krypto) | 173 | 174 |
| Verluste aus Krypto-Verkäufen | 175 | 176 |
| Krypto-Derivate | 857 | 857 |
Für die Einreichung über FinanzOnline benötigen Sie möglicherweise einen Erklärungswechsel, wenn Sie bisher keine Kapitaleinkünfte erklärt haben. Dies können Sie in FinanzOnline unter “Erweiterung der Abgabepflicht” beantragen.

Verlustverrechnung
Gute Nachricht: Krypto-Verluste können mit Krypto-Gewinnen verrechnet werden. Wenn Sie €10.000 Gewinn aus Bitcoin-Verkauf und €4.000 Verlust aus Ethereum-Verkauf haben, zahlen Sie nur auf €6.000 Steuer.
Die Verrechnung erfolgt automatisch innerhalb derselben Börse oder Wallet. Für die Verrechnung über mehrere Börsen hinweg ist eine Veranlagung erforderlich.
Laut BMF können Krypto-Verluste auch mit Gewinnen aus anderen Kapitalvermögen — wie Aktienverkäufen, Dividenden oder Anleihen — verrechnet werden.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Krypto-Steuern in Österreich zahlen, wenn ich nicht auf mein Bankkonto auszahle?
Ja, wenn Sie Krypto gegen Euro verkauft oder mit Krypto bezahlt haben. Reines Halten löst keine Steuer aus, aber jede Realisierung von Gewinnen ist steuerpflichtig.
Ist Krypto-zu-Krypto-Handel in Österreich steuerpflichtig?
Nein. Krypto-zu-Krypto-Tausch ist in Österreich vollständig steuerfrei. Die Steuer wird erst beim Umtausch in Fiat-Währung fällig.
Welche Strafen drohen bei Nichtzahlung der Krypto-Steuer?
Seit Inkrafttreten von DAC8 2026 ist das Entdeckungsrisiko massiv gestiegen. Die Strafen reichen von Verwaltungssanktionen bis zur strafrechtlichen Verfolgung bei hohen Beträgen. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann strafmindernd wirken.
Was ist mit ausländischen Börsen wie Binance oder Kraken?
Seit 2026 sind auch diese Börsen zur Meldung verpflichtet. Sie müssen selbst eine Steuererklärung einreichen und alle Einkünfte deklarieren.
Kann ich Software zur automatischen Berechnung nutzen?
Ja. Blockpit, CoinTracking, CryptoTax und Waltio unterstützen das österreichische Steuerrecht inklusive ACB-Verfahren.
Fazit: Was Sie jetzt tun sollten
Krypto Steuern in Österreich sind klar geregelt: einheitlicher Steuersatz von 27,5 % mit großzügiger Krypto-zu-Krypto-Steuerfreiheit. Die wichtigsten Regeln sind leicht zu merken — Krypto gegen Krypto ist steuerfrei, Verkauf gegen Euro ist steuerpflichtig, Staking wird erst beim Verkauf besteuert, Mining bei Erhalt und bei Verkauf.
Ihre Checkliste:
- Trennen Sie Ihre Bestände in Altbestand (vor 28.2.2021, steuerfrei) und Neubestand (ab 1.3.2021, steuerpflichtig)
- Nutzen Sie steuereinfache Börsen (Bitpanda, Bybit EU) für den automatischen KESt-Abzug
- Bei Handel auf ausländischen Börsen: Führen Sie lückenlose Aufzeichnungen mit Blockpit oder vergleichbaren Tools
- Reichen Sie Ihre Steuererklärung bis 30. Juni über FinanzOnline ein
- Ab 2026 macht DAC8 alle Transaktionen transparent — gehen Sie keine Risiken ein
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