Krankengeld Österreich: Wann zahlt die Krankenkasse und wie viel Krankengeld in Österreich: ab welchem Tag zahlt die Krankenkasse, wie hoch ist die Leistung, wie wird sie beantragt und wie lange wird sie ausgezahlt. Topics: Alltag, Gesundheit.
Wenn Sie erkranken und länger nicht arbeiten können, endet Ihr Einkommen nicht einfach — zuerst zahlt der Arbeitgeber, dann springt die Krankenversicherung ein. Krankengeld ist die Leistung, die die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) anstelle des entfallenen Arbeitsverdienstes zahlt, sobald der Entgeltfortzahlungszeitraum des Arbeitgebers ausgeschöpft ist.
Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen: ab welchem Tag die Krankenkasse zahlt, wie hoch das Krankengeld in Prozent der Bemessungsgrundlage ausfällt, wie es berechnet wird, wie lange die Zahlung läuft und was Sie tun müssen, um es zu erhalten. Grundlage sind die aktuellen Regeln der ÖGK, Daten der Arbeiterkammer und die offiziellen Erläuterungen des Unternehmensserviceportals. Für die meisten Beschäftigten in Österreich wird dieses Thema früher oder später relevant — es lohnt sich also, das System zu verstehen, bevor man es braucht.
Was ist Krankengeld und wie unterscheidet es sich von der Entgeltfortzahlung
Krankengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Gezahlt wird es nicht vom Unternehmen, sondern von der Krankenkasse — in den meisten Fällen der ÖGK. Die Leistung gleicht einen Teil des entfallenden Arbeitsverdienstes aus, wenn Sie vom Arbeitgeber kein Entgelt mehr erhalten.
Zwei Zeiträume sind zu unterscheiden:
- Entgeltfortzahlung — die Weiterzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber. Sie dauert 6 bis 12 Wochen je nach Dienstzeit: 6 Wochen bei unter 5 Jahren, 8 Wochen bei 5 bis 15 Jahren, 10 Wochen bei 15 bis 25 Jahren, 12 Wochen ab 25 Jahren.
- Krankengeld — die Leistung der Krankenkasse, die einsetzt, nachdem die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist.
Wie das Unternehmensserviceportal erläutert, gebührt Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit als gesetzliche Mindestleistung — tatsächlich fließt es aber erst, wenn der Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber endet.
Es gibt auch einen grundlegenden Unterschied zu den Systemen in Deutschland oder der Schweiz: In Österreich deckt der Arbeitgeber die ersten rund sechs Wochen der Krankheit ab, die Kasse springt also deutlich später ein. Für Beschäftigte ist das bequem — in den ersten Wochen gibt es fast das volle Gehalt statt einer gekürzten Leistung. Genau deshalb überrascht aber der 43. Tag viele Menschen: Das Gehalt wird durch eine berechnete Zahlung der Versicherung ersetzt.
Ab wann zahlt die Krankenkasse: der 4., der 43. und andere Schlüsseldaten
Die Antwort auf die Kernfrage — «ab wann zahlt die Krankenkasse» — hängt von Ihrer Situation ab. Es gibt drei Grundszenarien, die Sie im Voraus kennen sollten.
Der erste Zahlungstag ist der 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Formal gebührt Krankengeld bereits ab dem vierten Tag des Krankenstandes. In der Praxis zahlt jedoch der Arbeitgeber in den ersten 42 Tagen im Rahmen der Entgeltfortzahlung, sodass die Leistung der Kasse in diesem Zeitraum vom Entgelt «aufgesogen» wird.
Der entscheidende Tag ist der 43. Tag. Ab dem 43. Tag steigt das Krankengeld von 50 % auf 60 % der Bemessungsgrundlage. Diese Regel ist in § 141 ASVG verankert und wird von der ÖGK bestätigt. Beschäftigte mit Kindern können ab diesem Tag zusätzlich den Familienzuschlag beantragen.
Ausnahmen vom allgemeinen Ablauf:
- Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber — die Kasse zahlt ihnen ab dem 4. Tag.
- Arbeitslose erhalten Krankengeld ab dem 4. Tag in der Höhe der letzten AMS-Leistung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe).
- Geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung — ab dem 4. Tag zum Pauschalsatz.
Wichtig: Die ersten drei Tage der Krankheit werden von niemandem abgedeckt — weder vom Arbeitgeber noch von der Kasse. In der Praxis übernimmt sie die Entgeltfortzahlung, sodass Beschäftigte selten Geld verlieren. Das Problem entsteht nur bei jenen, deren Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber bereits ausgeschöpft ist: Diese drei Tage fallen dann einfach aus der Zahlung heraus.

Wie hoch ist das Krankengeld: 50 % und 60 % der Bemessungsgrundlage
Die Höhe des Krankengeldes hängt von der Bemessungsgrundlage ab — der Berechnungsbasis, also Ihrem durchschnittlichen Tagesverdienst, aus dem die Leistung ermittelt wird.
Das Zahlungsschema für unselbständig Erwerbstätige:
| Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit | Anteil der Bemessungsgrundlage |
|---|---|
| 4.–42. Tag | 50 % (in der Regel durch Entgeltfortzahlung abgedeckt) |
| Ab dem 43. Tag | 60 % |
Zur Bemessungsgrundlage kommt ein 17 %-Zuschlag hinzu, der die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) berücksichtigt. Das gilt, wenn der Arbeitgeber diese Boni während der Krankheit nicht weiterzahlt.
Das Krankengeld ist teilweise steuerpflichtig: Die ersten 30 € pro Tag sind steuerfrei, darüber hinaus werden 20 % Lohnsteuer einbehalten. Wichtig: Wer Krankengeld bezieht, muss verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung machen — Über- oder Unterzahlungen werden bei der Neuberechnung ausgeglichen.
Besonders erwähnt sei der Familienzuschlag. Ab dem 43. Tag können ihn jene beanspruchen, die Angehörige ohne eigenes Einkommen haben: Kinder, ein Ehepartner, der finanziell von Ihnen abhängt. Der Antrag geht an die ÖGK, der Zuschlag wird zum Hauptkrankengeld addiert. Viele Familien wissen davon schlicht nichts und verlieren monatlich mehrere hundert Euro.
So wird die Bemessungsgrundlage berechnet
Bemessungsgrundlage ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt jenes Kalendermonats, der vor dem Ende des vollen Entgeltanspruches gebührte. Vereinfacht gesagt — Ihr letztes volles Monatseinkommen vor der Erkrankung.
Wichtige Details zur Berechnung:
- Berücksichtigt wird nur das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt — der Teil, der mit Beiträgen belastet war.
- Es gibt eine Höchstbeitragsgrundlage. Im Jahr 2026 beträgt sie 6.930 € pro Monat. Einkommen darüber wird nicht eingerechnet.
- Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) werden als 17 %-Zuschlag berücksichtigt, sofern Sie sie während der Krankheit nicht zur Gänze weitererhalten.
- Seit 2025 ist die Valorisierung der Leistung abgeschafft — das Krankengeld wird nicht mehr jährlich angepasst wie noch 2023–2024. Auch der Beitrag der Arbeiterkammer weist auf diese Änderung hin.
Beispiel. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € beträgt die Bemessungsgrundlage 3.000 € × 1,17 = 3.510 € (falls das 13./14. Gehalt nicht weitergezahlt wird). Die Tagesbasis ist 3.510 € / 30 = 117 €. Ab dem 43. Tag ergibt sich ein Krankengeld von 117 € × 60 % ≈ 70,20 € pro Tag vor Steuern. Über vier Wochen kommen so rund 1.966 € zusammen — deutlich weniger als Ihr Gehalt, ein finanzielles Polster für lange Krankheit ist also sinnvoll.
Ein praktischer Tipp: Bewahren Sie Lohnzettel und Einkommensbestätigungen auf. Rechnet die Kasse die Bemessungsgrundlage falsch — das passiert vor allem nach einem Jobwechsel oder bei ungewöhnlichen Verträgen —, sind genau diese Unterlagen der Schlüssel, um die Entscheidung anzufechten.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt: 26, 52 oder 78 Wochen
Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Versicherungsgeschichte ab.
- 26 Wochen — die Grunddauer für einen Versicherungsfall.
- 52 Wochen — wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Erkrankung mindestens sechs Monate krankenversichert waren (das gilt für die meisten Beschäftigten).
- Bis zu 78 Wochen — in Ausnahmefällen, wenn der Ärztliche Dienst der Kasse bestätigt, dass die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit in diesem Zeitraum zu erwarten ist. Die Begutachtung erfolgt in der 40. bis 44. Woche des Bezuges.
Wie die AMS anmerkt, betreffen die Grenzen die Leistung, nicht den Krankenstand selbst: Der Krankenstand kann so lange dauern wie die Krankheit, nur die Zahlung der Kasse hat eine Höchstdauer.
Erkranken Sie erneut an derselben Krankheit, werden frühere Bezugszeiten angerechnet — der Zeitraum beginnt nicht neu. Nach der Genesung und Arbeitsaufnahme wird das Recht auf neue 26/52 Wochen wieder aufgebaut.
Die praktische Konsequenz: Wenn Sie lange krank waren und die Kasse Ihnen bereits fast die volle Bezugsdauer gezahlt hat, sprechen Sie vor einem erneuten Krankenstand aus demselben Grund mit Ärztin und ÖGK. Manchmal ist es klüger, auf die vollständige Genesung zu warten, statt die Restdauer mit einem kurzen Rückfall zu «verbrennen».

Wer hat Anspruch auf Krankengeld
Anspruch haben alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die konkreten Personengruppen:
- Unselbständig Erwerbstätige (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge) — die Hauptgruppe.
- Freie Dienstnehmer — dienstnehmerähnliche Vertragsverhältnisse.
- Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe — sie erhalten die Leistung in Höhe der letzten AMS-Zahlung.
- Geringfügig Beschäftigte mit freiwilliger Selbstversicherung (§ 19a ASVG) — zum Pauschalsatz.
Keinen Anspruch haben:
- Pensionistinnen und Pensionisten — für sie gibt es ein eigenes System.
- Mitversicherte Angehörige — Familienmitglieder, die über einen erwerbstätigen Verwandten mitversichert sind.
- Geringfügig Beschäftigte ohne freiwillige Selbstversicherung.
Manche Personengruppen können Krankengeld mit anderen Sozialleistungen kombinieren — etwa mit der Elternzeit oder dem Zuschuss zur Mindestsicherung. Die Kombination hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab, daher lohnt es sich, die Bedingungen vor dem Antrag bei der ÖGK zu klären.
Krankengeld ist keine automatische Leistung. Es wird nur auf Antrag gewährt — stellen Sie ihn bei der Krankenkasse, am besten bevor der Entgeltfortzahlungszeitraum des Arbeitgebers endet.
— Beratung der Arbeiterkammer Österreich
So beantragen Sie Krankengeld: Schritt für Schritt
Der Antrag ist der entscheidende Schritt, der oft übersehen wird. Ohne ihn zahlt die Kasse nicht, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Lassen Sie sich krankschreiben. Die Ärztin oder der Arzt meldet den Beginn des Krankenstandes elektronisch an die ÖGK — das geschieht automatisch bei der Krankschreibung.
- Erkundigen Sie sich, wann die Entgeltfortzahlung endet. Die Personalabteilung nennt Ihnen das genaue Datum. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit keine Zahlungslücke entsteht.
- Reichen Sie den Antrag ein. Das Formular können Sie online über das ÖGK-Portal, per Post oder persönlich in einer Filiale einreichen. Die Kasse kann zusätzlich eine Arbeits- und Entgeltbestätigung des Arbeitgebers anfordern.
- Geben Sie Ihre Bankverbindung an (IBAN) — die Auszahlung erfolgt alle vier Wochen im Nachhinein.
- Behalten Sie die Entscheidungen der Kasse im Blick. Verlängert die Ärztin den Krankenstand, kann die ÖGK eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst veranlassen — vor allem bei längeren Krankenständen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Die erste Zahlung kommt, nachdem die Kasse die Unterlagen verarbeitet hat — zögern Sie den Antrag also nicht hinaus: Ein Monat Verzögerung bedeutet, dass Sie das Geld für den ersten Monat verspätet erhalten.
Häufige Fehler beim Krankengeld-Antrag
Auch erfahrene Beschäftigte machen Fehler im Verfahren. Die häufigsten, die zu Verzögerungen oder Geldverlust führen:
- Zu späte Antragstellung. Viele warten, bis die Entgeltfortzahlung endet, und reichen den Antrag «später» ein. Die Kasse braucht dann mehrere Wochen — und es entsteht eine Lücke ohne Geld.
- Falsche Bankverbindung. Ein Tippfehler in der IBAN verschiebt die Zahlung um einen weiteren Zyklus. Prüfen Sie die Nummer doppelt.
- Der Familienzuschlag wird ignoriert. Familien mit Kindern und Angehörigen wissen oft nichts vom Zuschlag ab dem 43. Tag und verlieren hunderte Euro.
- Verlängerungen des Krankenstandes werden verpasst. Verlängert die Ärztin den Krankenstand, Sie melden es aber nicht rechtzeitig, kann die Zahlung gestoppt werden.
- Belege gehen verloren. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage stützt sich die Kasse auf Arbeitgeberdaten; Einkommensbestätigungen brauchen Sie, um Fehler anzufechten.
Krankengeld nach einem Unfall: der Unterschied zum Verletztengeld
Eine wichtige Abgrenzung: Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit, zahlt nicht die ÖGK, sondern die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) — die Leistung heißt dann Verletztengeld.
Die zentralen Unterschiede, wie sie karriere.at darstellt:
| Parameter | Krankengeld (ÖGK) | Verletztengeld (AUVA) |
|---|---|---|
| Beginn der Zahlung | 4. Tag (nach Entgeltfortzahlung) | 2. Tag nach dem Unfall |
| Höhe | 50 % → 60 % der Basis | 60 % → 80 % der Basis (ab dem 43. Tag) |
| Steuer | Teilweise steuerpflichtig | Steuerfrei |
| Höchstdauer | 26–78 Wochen | Unbegrenzt, bis zur Genesung |
Ist Ihre Verletzung auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) oder am Arbeitsplatz passiert, informieren Sie unbedingt Arbeitgeber und Ärztin, damit der Fall als Arbeitsunfall eingestuft wird. Das beeinflusst direkt Höhe und Dauer der Zahlungen: Verletztengeld ist höher, beginnt früher und ist steuerfrei.

Was sich 2025–2026 geändert hat: das Ende der Valorisierung und Reformdebatten
Das österreichische Krankengeld-System ist nicht statisch — in den letzten Jahren gab es Änderungen, die man bei der Budgetplanung kennen sollte.
Die wichtigste Änderung — das Ende der Valorisierung. In den Jahren 2023–2024 wurden die Bemessungsgrundlage und das Krankengeld selbst jährlich mit dem Anpassungsfaktor indexiert. Seit 1. Jänner 2025 wurde diese Regel in der Satzung der ÖGK nicht verlängert — die Leistung wächst seither nicht mehr mit der Inflation. Die praktische Konsequenz: Wenn Sie 2024 und 2026 bei gleichem Gehalt krank waren, ist der Auszahlungsbetrag identisch — obwohl die Preise in diesen zwei Jahren gestiegen sind.
Parallel laufen politische Debatten. Immer wieder tauchen Vorschläge auf, die Entgeltfortzahlung zu verkürzen, einen «Karenztag» einzuführen oder den Prozentsatz der Leistung zu ändern. Bisher ist keine dieser Initiativen Gesetz geworden, aber es lohnt sich, die Gesundheitsnachrichten zu verfolgen — etwa, wie die Regierung über die Gesundheitsreform diskutiert.
Was sich nicht geändert hat: Der Anspruch auf die Leistung, die Höchstbeitragsgrundlage und die Gesamtlogik «zuerst der Arbeitgeber, dann die Kasse» bleiben gleich. Für die meisten Beschäftigten ist das praktische Vorgehen unverändert: rechtzeitig den Krankenstand melden, das Ende der Entgeltfortzahlung abwarten und den Antrag bei der ÖGK stellen.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Krankengeld, wenn ich im ersten Monat der Beschäftigung erkranke?
Ja, aber die Entgeltfortzahlung ist zu Beginn kürzer: Bei weniger als 5 Jahren Dienstzeit zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen. Danach greift das Krankengeld, sofern Sie bei der ÖGK versichert sind.
Muss ich Krankengeld selbst beantragen?
Ja, unbedingt. Die Leistung wird nicht automatisch ausgezahlt — stellen Sie den Antrag bei der ÖGK vor Ende der Entgeltfortzahlung, um eine Zahlungslücke zu vermeiden.
Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Teilweise. Die ersten 30 € pro Tag sind steuerfrei, darüber hinaus werden 20 % Lohnsteuer einbehalten. Die Arbeitnehmerveranlagung ist verpflichtend.
Was passiert, wenn ich erneut an derselben Krankheit erkranke?
Frühere Bezugszeiten werden angerechnet — ein neuer 26/52-Wochen-Zeitraum beginnt erst nach einer bestimmten Mindestdauer der Genesung.
Erhalten Arbeitslose Krankengeld?
Ja, ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit in Höhe der letzten AMS-Leistung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe).
Was tun, wenn die Kasse den Antrag ablehnt?
Die Entscheidung kann bekämpft werden. Sammeln Sie Unterlagen zu Einkommen und Arbeitsunfähigkeit und legen Sie bei der ÖGK Einspruch ein. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Arbeiterkammer, die kostenlos zu Arbeits- und Sozialrecht berät.
Das Wichtigste zum Krankengeld in Österreich
Hier die wichtigsten Punkte als kurze Checkliste.
- Die ersten 42 Tage der Krankheit zahlt der Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung) — die Dauer hängt von Ihrer Dienstzeit ab.
- Ab dem 43. Tag greift das Krankengeld der ÖGK: 60 % der Bemessungsgrundlage (vom 4. bis 42. Tag sind es 50 %, diesen Zeitraum deckt aber meist der Arbeitgeber ab).
- Sie müssen den Antrag stellen — ohne Antrag beginnt keine Zahlung.
- Bezugsdauer — 26 Wochen im Grundfall, 52 Wochen bei 6+ Monaten Versicherung im letzten Jahr, bis zu 78 Wochen nach Entscheidung der Kasse.
- Steuer — die ersten 30 € pro Tag sind steuerfrei, danach 20 % Lohnsteuer, die Arbeitnehmerveranlagung ist Pflicht.
- Familienzuschlag — der Zuschlag ab dem 43. Tag, oft vergessen.
Wenn Sie sich im österreichischen Gesundheitssystem zurechtfinden möchten, helfen Ihnen auch unsere Beiträge dazu, was die Krankenkasse beim Zahnarzt zahlt, ob die Krankenkasse Fitnesstraining bezahlt und wie der bezahlte Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes funktioniert. Eine Übersicht zur Pflegefreistellung und zum Pflegeurlaub finden Sie in unserem Leitfaden.
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