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Zahnarzt: Was zahlt die Krankenkasse – moderne Zahnarztpraxis in Wien
Zahnarzt: Was zahlt die Krankenkasse?
Alltag

Zahnarzt: Was zahlt die Krankenkasse? Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt? ÖGK-Leistungen bei Füllungen, Zahnersatz, Implantaten und Zahnreinigung – mit Kostenbeispielen und Erstattungstipps. Topics: Alltag, Gesundheit.

Ob Füllung, Krone oder Zahnreinigung – die Frage, was die Krankenkasse beim Zahnarzt zahlt, beschäftigt fast jeden Versicherten. Die kurze Antwort: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt die tariflichen Kosten für Vertragsleistungen zur Gänze, doch viele moderne Behandlungen wie weiße Füllungen im Seitenzahnbereich oder Implantate bleiben Privatsache. Seit dem EU-weiten Amalgam-Verbot Anfang 2025 ist das Thema noch aktueller geworden.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche zahnärztlichen Leistungen die Krankenkasse konkret bezahlt, wo Sie selbst zuzahlen müssen und wie Sie als Wahlarzt-Patient maximal viel von Ihrer Rechnung zurückbekommen. Wir zeigen Ihnen die aktuellen Tarife der ÖGK-Zahngesundheitszentren, erklären den Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt und geben einen Überblick über die neuen Selbstbehalte beim Zahnersatz. Am Ende finden Sie eine Checkliste für den nächsten Zahnarztbesuch.

Kurzantwort: Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich übernimmt beim Kassen-Zahnarzt die vollen tariflichen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Dazu zählen laut Leistungsübersicht der ÖGK unter anderem Zahnfüllungen aus Glasionomerzement oder Alkasit im Seitenzahnbereich, Kompositfüllungen im Front- und Eckzahnbereich, Wurzelbehandlungen, Zahnsteinentfernung und chirurgische Eingriffe wie das Entfernen von Zähnen und Zahnwurzeln.

Nicht oder nur eingeschränkt übernommen werden: weiße Kompositfüllungen an Backenzähnen, professionelle Zahnreinigung, kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen sowie der Großteil des Zahnersatzes – Kronen, Brücken und Implantate. Für diese Leistungen zahlen Sie einen Eigenanteil oder die gesamte Rechnung selbst.

Ein zentraler Punkt: Die ÖGK zahlt nur im Rahmen des Vertragszahnarzttarifs. Wählen Sie einen Wahlzahnarzt ohne Kassenvertrag, erhalten Sie 80 Prozent dieses Tarifs erstattet – nicht 80 Prozent Ihrer tatsächlichen Rechnung. Die Differenz zwischen Tarif und Honorar zahlen Sie selbst.

Wichtig zu wissen: Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherungsträger. Die ÖGK deckt den Großteil der Arbeitnehmer ab, doch Beamte sind bei der BVAEB versichert, Selbständige bei der SVS. Die BVAEB bietet beim Zahnersatz bessere Konditionen und zahlt Zuschüsse auch für Einzelkronen und Brücken – laut Honorarordnung der Zahnärztekammer etwa 200 Euro pro Krone oder Brückenglied und 350 Euro pro Implantat. Die SVS gewährt dagegen geringere Erstattungen bei Füllungen, unterstützt aber regelmäßige Mundhygiene: Seit 2025 müssen dafür drei professionelle Zahnreinigungen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre nachgewiesen werden.

Kassenarzt oder Wahlarzt: Der Unterschied bei der Erstattung

In Österreich gibt es zwei Arten von Zahnärzten: Vertragszahnärzte (Kassenärzte) und Wahlzahnärzte. Beim Kassenarzt rechnen Sie direkt mit der Kasse ab – Sie zahlen nur den vorgesehenen Behandlungsbeitrag, der Rest läuft über Ihre e-card. Beim Wahlarzt zahlen Sie zuerst die ganze Rechnung und reichen sie anschließend bei der Krankenkasse ein.

Die Erstattung beim Wahlzahnarzt beträgt laut ÖGK 80 Prozent des Vertragszahnarzttarifs für konservierende Leistungen. Ein Beispiel: Kostet eine Kompositfüllung an einem Frontzahn beim Kassenarzt laut Tarif 40 Euro, erstattet die ÖGK beim Wahlarzt 32 Euro – egal ob dessen Rechnung 60 oder 120 Euro beträgt.

Die Erstattung beim Wahlzahnarzt beträgt laut ÖGK 80 Prozent des Vertragszahnarzttarifs für konservierende Leistungen. Ein Beispiel: Kostet eine Kompositfüllung an einem Frontzahn beim Kassenarzt laut Tarif 40 Euro, erstattet die ÖGK beim Wahlarzt 32 Euro – egal ob dessen Rechnung 60 oder 120 Euro beträgt.

Der Vorteil des Wahlarztes liegt in der Terminflexibilität und modernen Ausstattung. Für umfangreiche Behandlungen wie Zahnersatz lohnt es sich, vorab einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen und bei der ÖGK einzureichen. So wissen Sie vor der Behandlung, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Dass die Gesundheitskasse insgesamt unter Druck steht, zeigt der Bericht über die Verluste der ÖGK – ein Grund, warum Leistungen wie die Erstattung beim Zahnarzt immer wieder angepasst werden.

Füllungen: Welche Zahnfüllungen übernimmt die ÖGK?

Seit dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich und der gesamten EU ein Verbot neuer Amalgam-Füllungen. Die ÖGK bezahlt seither Zahnfüllungen aus Glasionomerzement oder Alkasit im Seitenzahnbereich vollständig. Weiße Füllungen aus Komposit werden nur für Front- und Eckzähne erstattet. Wer an einem Backenzahn eine weiße Füllung wünscht, bezahlt diese auch beim Kassenarzt privat.

Die Tarife für Zahnbehandlungen in den Zahngesundheitszentren der ÖGK zeigen die Größenordnung (Stand 1. Juli 2026): eine einfache Kompositfüllung kostet 90,40 Euro, eine zweiflächige 130,70 Euro, eine dreiflächige 170,30 Euro. Diese Beträge zahlen Sie selbst, wenn Sie im Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung möchten.

Zur konservierenden Zahnbehandlung gehören auch Wurzelbehandlungen, die die Krankenkasse als Vertragsleistung voll übernimmt. Gleiches gilt für die Fissurenversiegelung bei Kindern und die Milchzahnkrone – beides medizinisch sinnvolle Prophylaxe-Leistungen.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Anästhesie: Eine örtliche Betäubung im Rahmen einer Kassenbehandlung ist inklusive. Wünschen Sie hingegen eine Vollnarkose aus Bequemlichkeit, zahlen Sie dafür im Zahngesundheitszentrum laut Tarifliste 18 Euro selbst – außer die Narkose ist aus medizinischen Gründen, etwa bei Angstpatienten mit schwerer Zahnarztphobie, notwendig.

Beachten Sie auch: Für jede konservierende und chirurgische Zahnbehandlung wird ein Behandlungsbeitrag eingehoben – zehn Prozent der Kosten, mindestens 5,45 und höchstens 21,80 Euro pro Behandlung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen.

Erwähnenswert ist Vorarlberg – das einzige Bundesland, in dem Amalgam-Alternativen Kassenleistung sind. Dort wurde bereits 2024 statt eines Kassenvertrags ein besonderes Abrechnungs-Abkommen geschlossen, nach dem weiße Füllungen auf Backenzähnen von der Versicherung übernommen werden. In allen anderen Bundesländern bleibt Komposit im Seitenzahnbereich eine Privatleistung.

Zahnarzt Krankenkasse: Zahnfüllungen und Behandlungskarte in der Ordination

Zahnreinigung und Prophylaxe: Kassenleistung oder Privatzahlung?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist in Österreich grundsätzlich keine Kassenleistung. Die ÖGK übernimmt sie nur in besonderen medizinischen Fällen, etwa bei schweren Zahnfleischerkrankungen. Im Zahngesundheitszentrum der ÖGK kostet eine professionelle Zahnreinigung laut aktueller Tarifliste 83,70 Euro – bei privaten Ordinationen sind 100 bis 200 Euro üblich.

Was die Kasse hingegen jährlich bezahlt, ist die Zahnsteinentfernung als Teil der konservierenden Behandlung. Auch die Parodontitis-Behandlung – die Therapie von Zahnfleischerkrankungen – ist eine Kassenleistung, wenn sie medizinisch notwendig ist. Die Kosten für die parodontale Diagnostik sind in den ÖGK-Tarifen festgeschrieben.

Tipp: Viele Zusatzversicherungen übernehmen die professionelle Zahnreinigung ganz oder teilweise. Auch die SVS bezuschusst Mundhygiene-Sitzungen, wenn Sie in den letzten Jahren regelmäßig zur Zahnreinigung gegangen sind – ein Anreiz für kontinuierliche Prophylaxe.

Zahnersatz: Was zahlt die Kasse bei Kronen, Brücken und Prothesen?

Beim Zahnersatz ist die Krankenkasse deutlich zurückhaltender. Die ÖGK übernimmt grundsätzlich nur einfache, medizinisch notwendige Versorgungen: einfache Metallkronen im Seitenzahnbereich, einfache Brücken in medizinisch begründeten Fällen sowie herausnehmbare Teil- und Vollprothesen. Hochwertige oder ästhetische Lösungen gelten als Privatleistungen.

Seit 1. Mai 2026 wurde der Selbstbehalt für den unentbehrlichen Zahnersatz von 25 auf 30 Prozent erhöht. Das bestätigt die Österreichische Zahnärztekammer: Die höheren Zuzahlungen gelten für Anträge, die nach dem 30. April 2026 bei der ÖGK eingelangt sind. Für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, beträgt der Selbstbehalt weiterhin 20 Prozent.

Ein Beispiel aus der Honorarordnung: Eine totale Kunststoffprothese hat einen Gesamttarif von rund 948 Euro. Davon übernimmt die ÖGK 75 Prozent, der Patient zahlt bei einem 30-Prozent-Selbstbehalt rechnerisch deutlich mehr als früher. Bei einer Verblend-Metall-Keramikkrone (VMK) im Zahngesundheitszentrum zahlen Sie rund 784 Euro selbst – die Kasse beteiligt sich hier nur in medizinischen Sonderfällen.

Die gute Nachricht: Reparaturen bestehender Prothesen sind Kassenleistung. Auch die professionelle Prothesenreinigung wird im Zahngesundheitszentrum zu einem Festpreis von 31,80 Euro angeboten. Entscheidend ist die Regelversorgung: Ist der abnehmbare Zahnersatz medizinisch möglich, übernimmt die Kasse ihn. Wünschen Sie stattdessen eine Krone oder ein Implantat, müssen Sie die Differenz zum Regelversorgungstarif selbst tragen – in der Praxis oft mehrere hundert Euro.

Wer eine Zusatzversicherung abschließt, sollte die Wartezeiten beachten: Die meisten privaten Krankenzusatzversicherungen zahlen erst nach drei bis zwölf Monaten Wartezeit für Zahnersatz. Planen Sie größere Behandlungen, lohnt sich der Abschluss daher frühzeitig.

Implantate: Nur in medizinischen Sonderfällen

Zahnimplantate sind in Österreich reine Privatleistung. Die ÖGK leistet keinen Zuschuss für festsitzenden Zahnersatz – es sei denn, ein abnehmbarer Zahnersatz ist aus besonderen medizinischen Gründen nicht möglich. Im Zahngesundheitszentrum kostet ein Implantat laut Tarifliste 1.149,50 Euro, dazu kommen Halteelemente, Matrizen und Kronen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In gravierenden medizinischen Sonderfällen – etwa bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Tumorpatienten oder Unfallfolgen – gewähren die Kassen nach vorheriger Bewilligung Zuschüsse. Die Einstufung als medizinischer Sonderfall erfolgt durch den Zahnmedizinischen Dienst der ÖGK im Einvernehmen mit der behandelnden Zahnärztin oder dem Zahnarzt.

Praktische Alternative für preisbewusste Patienten: die Zahngesundheitszentren der ÖGK mit ihren fixen Tarifen. Für Implantate gelten dort die oben genannten Gesamttarife – deutlich günstiger als in privaten Ordinationen, aber immer noch vierstellig.

Ein verbreiteter Tipp für Österreich: die Behandlung im EU-Ausland, besonders in Ungarn. Als ÖGK-Versicherter haben Sie das Recht, sich in jedem EU-Land behandeln zu lassen. Für konservative Leistungen wie Füllungen, Röntgen und Zahnreinigung erstattet die ÖGK 80 Prozent des Vertragszahnarzttarifs – unabhängig davon, was die ausländische Praxis tatsächlich verrechnet. Für festsitzenden Zahnersatz bleibt die Erstattung auf medizinische Sonderfälle beschränkt. Eine vorherige Genehmigung ist für konservative Behandlungen nicht nötig, für abnehmbare Prothesen empfiehlt die ÖGK jedoch eine Vorab-Genehmigung.

Vorsicht bei der Steuer: Zahnbehandlungskosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben einen Selbstbehalt überschreiten, der vom Einkommen abhängt. Die Rechnungen und den Nachweis der nicht übernommenen Kassenleistung sollten Sie dafür sorgfältig aufbewahren.

Zahnarzt Krankenkasse: Kieferorthopädische Behandlung und Zahnspange

Kieferorthopädie: Wann zahlt die Kasse die Zahnspange?

Die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist in Österreich teilweise eine Kassenleistung. Die ÖGK übernimmt die Kosten für Kieferregulierungen nach § 153 ASVG bei bestimmten Schweregraden – konkret bei IOTN-Graden 4a, 4f und 5a. Seit 1. März 2026 wurden die Leistungen bei IOTN-Grad 3a und 3f gestrichen, wie die Zahnärztekammer berichtet.

Der Gesamtvertrag Kieferorthopädie nach § 153a ASVG – die sogenannte Gratiszahnspange – bleibt von den Satzungsänderungen unberührt. Für die kieferorthopädische Behandlung zahlen Patienten einen 20-prozentigen Behandlungsbeitrag selbst. Erwachsene erhalten in der Regel keine Zuschüsse für Zahnspangen – für sie ist Kieferorthopädie eine reine Privatleistung.

Vor der Behandlung verlangt die ÖGK einen Heil- und Kostenplan und eine Begutachtung durch den Zahnmedizinischen Dienst. Die Entscheidung über die Kostenübernahme fällt auf Basis des Schweregrads und der medizinischen Notwendigkeit – nicht auf Basis ästhetischer Wünsche.

Kinder und Jugendliche: Kostenlose Zahnbehandlung

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr entfällt der Behandlungsbeitrag für konservierende und chirurgische Zahnbehandlung. Das bedeutet: Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnentfernungen sind für junge Patienten beim Kassenarzt kostenlos. Auch die Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne gehört zum Leistungskatalog.

Die Ausnahme bildet die Kieferorthopädie: Dafür bleibt der 20-prozentige Behandlungsbeitrag auch bei Kindern bestehen. Zusätzlich können Eltern die Zahngesundheitszentren der ÖGK nutzen, die spezielle Tarife für Kinderbehandlungen anbieten.

Wer die Wahl hat, sollte auf Vorsorge setzen: Regelmäßige Kontrolle und Fissurenversiegelung sind die günstigste Medizin. Die ÖGK übernimmt die tariflichen Kosten für Vertragsleistungen zur Gänze – Sonderwünsche bleiben Privatsache.

— Österreichische Gesundheitskasse, Leistungsübersicht Zahnbehandlung

Zahngesundheitszentren der ÖGK: Die günstige Alternative

Die Zahngesundheitszentren der ÖGK sind eine Besonderheit des österreichischen Systems: In 61 Zentren in ganz Österreich behandeln angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte zu fixen, leistbaren Tarifen. Laut einem Bericht von profil.at wurden dort im Jahr 2025 rund 270.000 Füllungen gesetzt – ein Plus von 5,5 Prozent gegenüber 2024.

Die Verteilung ist allerdings ungleich: Während es in Wien acht Zentren gibt, steht Burgenländerinnen und Burgenländern nur ein einziges in Eisenstadt zur Verfügung. In ländlichen Gebieten sind diese Praxen oft schwer erreichbar – ein Kritikpunkt, den auch die Zahnärztekammer gegenüber der ÖGK äußert.

Dass Zahnbehandlung für viele Menschen zum Luxus wird, zeigt ein Bericht von profil.at über reale Patientenfälle: Eine Invaliditätspensionistin zahlte für zwei Füllungen samt Betäubungsspritze 430 Euro und erhielt von der Krankenkasse nur 85 Euro zurück – die Rechnung musste sie in Raten abbezahlen. Solche Beispiele verdeutlichen, wie wichtig eine realistische Kostenplanung vor der Behandlung ist. Das Klima zwischen ÖGK und Österreichischer Zahnärztekammer (ÖZAK) ist angespannt: Auf Anfrage von profil verwiesen beide Seiten auf die offizielle Kommunikation.

Die Tarife in den Zahngesundheitszentren sind transparent: eine Kompositfüllung kostet 90,40 bis 170,30 Euro je nach Flächenzahl, die professionelle Zahnreinigung 83,70 Euro, eine Vollkeramikkrone aus Zirkonoxid 888 Euro. Die aktuelle Tarifliste der ÖGK gibt für jede Leistung einen festen Preis vor – keine versteckten Kosten.

Zahnarzt Krankenkasse: Wartezimmer im Zahngesundheitszentrum der ÖGK

So reichen Sie Ihre Zahnarztrechnung ein

Wenn Sie bei einem Wahlzahnarzt behandelt wurden, reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Dafür genügen meist die Originalrechnung und das Formular für die Kostenerstattung – beides können Sie online über das Serviceportal der ÖGK einreichen. Die Erstattung erfolgt auf Ihr Bankkonto.

Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt: Beantragen Sie vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bei der ÖGK. Dafür erstellen Sie mit Ihrer Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan, der die geplanten Leistungen und Kosten auflistet. Erst nach der Bewilligung durch den Zahnmedizinischen Dienst ist die Kostenübernahme gesichert.

Die e-card ist Ihre Eintrittskarte zu allen Leistungen: Sie ist kostenlos, für sie wird aber jährlich ein Service-Entgelt eingehoben – für 2026 sind das laut WKO 26,85 Euro, die der Arbeitgeber jeweils im November einzieht. Ohne gültige e-card können Sie beim Kassenarzt keine Leistung in Anspruch nehmen. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt auch kein Service-Entgelt – der Antrag läuft über die ÖGK oder das Portal oesterreich.gv.at.

Wer sich um einen kranken Angehörigen kümmert, findet in unserem Ratgeber zu Pflegeurlaub und Pflegefreistellung weitere Leistungen der Krankenkasse, die über die Zahnmedizin hinausgehen.

Wichtig zu wissen: Die Erstattung beträgt 80 Prozent des Vertragszahnarzttarifs, nicht 80 Prozent des tatsächlichen Honorars. Die Differenz kann erheblich sein. Holen Sie daher vor der Behandlung immer eine Kostenschätzung ein und vergleichen Sie – oder bleiben Sie beim Kassenarzt, wenn Sie die Kosten minimieren möchten.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Zahnreinigung? In der Regel nein. Die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung und kostet in privaten Ordinationen 100 bis 200 Euro, im Zahngesundheitszentrum 83,70 Euro. Nur in medizinischen Sonderfällen beteiligt sich die ÖGK.

Was kostet eine Zahnfüllung beim Zahnarzt in Österreich? Beim Kassenarzt zahlen Sie für eine Glasionomer- oder Alkasitfüllung im Seitenzahnbereich nichts. Eine weiße Kompositfüllung am Backenzahn kostet je nach Größe 90,40 bis 170,30 Euro im Zahngesundheitszentrum – beim privaten Zahnarzt deutlich mehr.

Übernimmt die Krankenkasse Implantate? Grundsätzlich nicht. Zahnimplantate sind Privatleistung. Nur in medizinischen Sonderfällen – etwa nach Tumoroperationen oder bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten – gibt es nach Bewilligung Zuschüsse.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Zahnersatz? Seit 1. Mai 2026 beträgt der Selbstbehalt für unentbehrlichen Zahnersatz 30 Prozent (vorher 25 Prozent). Für von der Rezeptgebühr befreite Versicherte gilt weiterhin ein Selbstbehalt von 20 Prozent.

Kann ich die Zahnarztkosten von der Steuer absetzen? Ja. Selbst bezahlte Zahnbehandlungskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern sie den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen. Bewahren Sie Rechnungen und einen Nachweis der Kassenleistungen auf.

Was ist der Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt beim Zahnarzt? Beim Kassenarzt (Vertragszahnarzt) rechnen Sie direkt mit der ÖGK ab und zahlen nur den Behandlungsbeitrag. Beim Wahlarzt zahlen Sie zuerst die ganze Rechnung und bekommen 80 Prozent des Vertragszahnarzttarifs erstattet – die Differenz zum tatsächlichen Honorar bleibt an Ihnen hängen.

Fazit: Zahnarztbesuch ohne böse Überraschung

Die Krankenkasse in Österreich übernimmt beim Zahnarzt mehr, als viele glauben – aber längst nicht alles. Unsere Checkliste für den nächsten Besuch:

  • Kassenarzt wählen für Standardbehandlungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnsteinentfernung – kostenlos oder mit minimalem Beitrag.
  • Heil- und Kostenplan vor Zahnersatz oder Kieferorthopädie einreichen und die Bewilligung der ÖGK abwarten.
  • Wahlarzt-Erstattung realistisch kalkulieren: 80 Prozent des Tarifs, nicht der Rechnung.
  • Zahngesundheitszentrum nutzen, wenn Sie Kosten sparen möchten – mit fixen Tarifen und ohne Überraschungen.
  • Für Kinder gilt: konservierende Behandlung bis 18 Jahre beitragsfrei, Kieferorthopädie mit 20 Prozent Eigenanteil.

Informieren Sie sich vor jeder größeren Behandlung über die Leistungen der ÖGK und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen an der Ordinationskassa. Wussten Sie übrigens, dass die Krankenkasse auch medizinische Trainingstherapie und andere Leistungen außerhalb der Zahnmedizin übernimmt? Lesen Sie dazu unseren Überblick über die Fallstricke bei Versicherungsleistungen und bleiben Sie über die Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen informiert. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine Änderungen bei Kassenleistungen zu verpassen.

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