Welche Krankenkasse gibt es in Österreich? Alle Träger im Überblick Welche Krankenkasse gibt es in Österreich? ÖGK, SVS, BVAEB und Krankenfürsorgeanstalten im Vergleich — wer wo versichert ist, was es kostet und was abgedeckt wird. Topics: Alltag, Gesundheit.
Die Krankenversicherung in Österreich ist Pflicht und staatlich organisiert, funktioniert aber anders als in Deutschland. Man kann sich seine Kasse nicht frei aussuchen: Die Krankenkasse wird durch den Erwerbsstatus bestimmt — unselbständig Beschäftigter, Selbständiger, Beamter oder Landesbediensteter.
Dieser Artikel beantwortet die Frage, welche Krankenkasse es in Österreich gibt, warum ihre Zahl nach der Reform 2020 geschrumpft ist, wie sich ÖGK, SVS und BVAEB unterscheiden, was die Krankenfürsorgeanstalten sind, was die Versicherung kostet und welche Leistungen sie abdeckt. Am Ende wissen Sie, bei welcher Kasse Sie versichert werden und was Sie beim Arzt erwartet.
Welche Krankenkassen gibt es in Österreich: die Kurzantwort
Seit der Strukturreform der Sozialversicherung, die am 1. Jänner 2020 in Kraft trat, gibt es in Österreich drei Hauptkrankenkassen und eine separate Gruppe lokaler Kassen:
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) — die gemeinsame Kasse für unselbständig Beschäftigte, mit rund 7,6 Millionen Versicherten — etwa 82 % der Bevölkerung.
- SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) — die Kasse für Selbständige, Gewerbetreibende, Bauern und Freiberufler.
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) — die Kasse für Beamte, Eisenbahner und Bergarbeiter.
- Krankenfürsorgeanstalten (KFA) — rund 15 eigenständige Kassen für Bedienstete der Länder und Städte sowie bestimmte Lehrergruppen.
Die vollständige Liste der Sozialversicherungsträger bestätigt oesterreich.gv.at: In der Krankenversicherung sind ÖGK, SVS und BVAEB tätig, die übrigen Kassen gehören zur eigenen Kategorie der Krankenfürsorgeanstalten.
Vor der Reform gab es 21 Kassen — neun regionale Gebietskrankenkassen, fünf Betriebskrankenkassen und mehrere Branchenträger. Heute ist die Struktur deutlich einfacher: Bei Arbeitsantritt werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der ÖGK versichert.
Die Reform 2020: wie aus 21 Kassen fünf wurden
Die Regierung beschloss die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger bereits 2018, zum 1. Jänner 2020 ging die neue Struktur in Betrieb. Das offizielle Portal der Sozialversicherung fasst den Prozess als «Aus 21 werden 5» zusammen — aus 21 Trägern wurden fünf, einschließlich Pensions- und Unfallversicherung.
Was im Bereich Krankenversicherung zusammengelegt wurde:
- Neun Gebietskrankenkassen (BGKK, KGKK, NGKK, OGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK) wurden zur ÖGK — früher hatte jedes Bundesland seine eigene Kasse.
- SVA (Kasse der Gewerbetreibenden) und SVB (Kasse der Bauern) wurden zur SVS.
- BVA (Kasse der Beamten) und VAEB (Kasse für Eisenbahn und Bergbau) wurden zur BVAEB, dazu kam die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe.
- Die fünf Betriebskrankenkassen der Unternehmen (etwa voestalpine, Mondi, Zeltweg) gingen in der ÖGK auf.
Hauptziel der Reform war laut Sozialministerium, Verwaltungskosten zu senken und die Leistungen österreichweit anzugleichen. Früher wurden etwa Zahnbehandlungen oder Physiotherapie in einem Bundesland großzügiger bezahlt als im Nachbarland. Heute ist der Basisleistungskatalog für alle ÖGK-Versicherten einheitlich.
Für Neuzugezogene ist die Reform ein Vorteil: Man muss sich nicht in die Feinheiten von neun regionalen Kassen einarbeiten — in fast jedem Fall wird Ihre Versicherung bei der einen ÖGK eingerichtet, ob Sie in Wien oder in Vorarlberg arbeiten.
ÖGK: die Kasse für die meisten Beschäftigten
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die größte Krankenkasse Österreichs. Laut ÖGK selbst sind rund 7,6 Millionen Menschen versichert — etwa 82 % der Bevölkerung. Unselbständig Beschäftigte (Angestellte und Arbeiter), ihre Familien und die meisten Pensionistinnen und Pensionisten sind hier versichert.
Was das für Versicherte der ÖGK praktisch bedeutet:
- e-card — die elektronische Versicherungskarte, die Sie nach Arbeitsantritt erhalten und bei jedem Arztbesuch nutzen.
- Beitrag — 7,65 % vom Entgelt: 3,87 % zahlt der Dienstnehmer, 3,78 % der Dienstgeber.
- Leistungen — Arztbesuche mit Kassenzettel, Krankenhausaufenthalte, Medikamente auf Rezept (mit Zuzahlung), Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlung im Basisleistungsumfang.
Wichtig zu verstehen: In Österreich ist die Versicherung an den Arbeitgeber gebunden, nicht an den Wohnort. Bei einem Jobwechsel bleibt die Kasse dieselbe — die ÖGK —, nur der Versicherungsdatensatz ändert sich. Verlieren Sie Ihre Arbeit, läuft die staatliche Versicherung weiter: Für einen bestimmten Zeitraum übernimmt das Arbeitsmarktservice AMS die Versicherung, und Sie behalten den Anspruch auf medizinische Versorgung.

SVS: die Versicherung für Selbständige
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist die Krankenkasse für alle, die selbständig arbeiten: Gewerbetreibende, Bauern, Freiberufler und sogenannte Neue Selbständige — Selbständige ohne Gewerbeschein (etwa IT-Fachleute, Berater, Künstler).
Die wichtigsten Unterschiede zwischen SVS und ÖGK:
- Niedrigerer Beitrag — für Selbständige beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 6,80 % der Bemessungsgrundlage, der Mindestbeitrag liegt 2025 bei etwa 160 Euro monatlich.
- Der Beitrag hängt vom Einkommen ab — die Kasse berechnet die Beiträge einmal jährlich anhand der Steuererklärung neu; in den ersten Jahren mit niedrigerem Einkommen fällt auch der Beitrag geringer aus.
- Anspruch auf Krankengeld — Selbständige erhalten es bereits ab dem vierten Krankheitstag, ohne entgeltfortzahlungsfreie Zeit durch den Arbeitgeber.
Auch die Bauern (Land- und Forstwirtschaft) sind bei der SVS versichert — früher gab es dafür die eigene Kasse SVB, die 2020 mit der SVA zusammengelegt wurde.
Wenn Sie sich selbständig anmelden (etwa über die WKO oder das Finanzamt), beginnt die Versicherung bei der SVS automatisch — ein eigener Antrag bei der Kasse ist nicht nötig. Wie die Krankengeld-Leistungen für die verschiedenen Gruppen funktionieren, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Krankengeld in Österreich.
BVAEB: die Kasse für Beamte, Eisenbahn und Bergbau
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) ist die Krankenkasse für öffentlich Bedienstete und Beschäftigte ausgewählter Branchen. Versichert sind:
- Beamte — Bundesbeamte;
- Vertragsbedienstete — Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder, deren Dienstverhältnis nach einem bestimmten Stichtag begründet wurde;
- Beschäftigte der ÖBB (Österreichische Bundesbahnen);
- Beschäftigte des Bergbaus.
Die BVAEB gilt oft als Kasse mit etwas großzügigeren Konditionen als die ÖGK — historisch bedingt durch den besonderen Status der Beamten. In der Praxis betrifft der Unterschied einzelne Zusatzleistungen, etwa bestimmte Vorsorgeprogramme oder die Arztwahl.
Eine eigene Kategorie sind die Krankenfürsorgeanstalten (KFA). Das sind eigenständige Kassen für Bedienstete der Länder und Städte: Die bekannteste ist die KFA Wien für Mitarbeiter der Stadt Wien, daneben gibt es unter anderem die KFA Graz. Insgesamt sind es rund fünfzehn; sie gehören nicht zum gemeinsamen Dachverband der Sozialversicherung, sondern werden eigenständig verwaltet.
Wenn Sie eine Stelle im öffentlichen Dienst Österreichs antreten, fragen Sie in der Personalabteilung nach, bei welcher Kasse Sie versichert werden: Es kann die BVAEB oder eine regionale KFA sein, je nach Bundesland und Vertragsart.

Kann man seine Krankenkasse selbst wählen
Die kurze Antwort lautet: nein. Anders als in Deutschland, wo Versicherte die Krankenkasse frei wechseln können, wird die Kasse in Österreich strikt durch den Erwerbsstatus bestimmt:
| Ihr Status | Ihre Krankenkasse |
|---|---|
| Unselbständig Beschäftigter (Angestellter, Arbeiter) | ÖGK |
| Pensionist aus dem unselbständigen System | ÖGK |
| Gewerbetreibender, Freiberufler, Bauer | SVS |
| Beamter, ÖBB-Beschäftigter | BVAEB |
| Bediensteter eines Landes oder einer Stadt | KFA (regional) |
| Student (nur mit ausländischer Versicherung) | abhängig vom Status |
Eine freie Wahl gibt es nur in einem Sinne: Entspricht jemand mehreren Status gleichzeitig (etwa unselbständige Arbeit plus Nebenunternehmen), läuft die Hauptversicherung über die hauptberufliche Beschäftigung, und auf das Zusatzeinkommen werden nur Teile der Beiträge fällig.
Dieses Prinzip überrascht oft Zugezogene aus Deutschland, wo der Kassenwettbewerb Teil des Systems ist. In Österreich gehören alle drei Hauptkassen zum gemeinsamen Dachverband — daher ist das Niveau der Basisleistungen praktisch identisch.
Was kostet die Krankenversicherung in Österreich
Der Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Prozentsatz des Einkommens, keine feste Summe. Die aktuellen Sätze für 2025–2026:
- Unselbständig Beschäftigte: 7,65 % vom Bruttoentgelt — 3,87 % zahlt der Dienstnehmer, 3,78 % der Dienstgeber. Das bestätigt die WKO in ihrer Beitragstabelle.
- Selbständige (SVS): 6,80 % der Bemessungsgrundlage, Mindestbeitrag etwa 160 Euro monatlich.
- Pensionistinnen und Pensionisten: 5,1 % der Pension, ab 1. Juni 2025 6 % (eine parlamentarische Änderung, über die auch die PV berichtet).
- Studenten und Personen ohne Einkommen: freiwillige Versicherung zu Pauschalbeiträgen, für Studierende etwa 80 Euro monatlich.
Wichtige Grenzen: Beiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage eingehoben — der Höchstgrenze für beitragspflichtiges Einkommen, die 2025 bei 6.450 Euro monatlich liegt. Alles darüber ist krankenversicherungsfrei. Geringfügig Beschäftigte (bis 551,10 Euro monatlich, die Geringfügigkeitsgrenze) sind über die Kasse nur unfallversichert und schließen die Krankenversicherung freiwillig ab.
Praktisch bedeutet das: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro fließen monatlich rund 115 Euro aus eigener Tasche in die Krankenversicherung — und dieser Betrag ist bereits Teil der üblichen Lohnabzüge, separat zahlen müssen Sie nichts.
Was die Krankenkasse abdeckt
Der Basisleistungskatalog ist für alle drei Hauptkassen gesetzlich einheitlich geregelt:
- Arztbesuche bei Kassenärzten — kostenlos mit der e-card.
- Krankenhausaufenthalte — im Standardzimmer, inklusive Verpflegung und Grundpflege.
- Medikamente auf Rezept — teilweise abgedeckt, mit einer Zuzahlung von etwa 10 % pro Medikament (Rezeptgebühr).
- Vorsorgeuntersuchungen — jährliche Checks, Krebsvorsorge, Impfungen aus dem nationalen Impfplan.
- Zahnbehandlung — im Basisleistungsumfang: Behandlung, Füllungen, Extraktionen; Implantate und Prothesen teilweise.
- Schwangerschaft und Geburt — vollständig abgedeckt im Rahmen von Wochengeld und Mutterschutzprogrammen.
- Krankengeld — ab dem 43. Krankheitstag (mehr dazu in unserem Ratgeber).
Was die Versicherung nicht abdeckt: Wahlärzte (sie verrechnen privat, die Kasse ersetzt nur einen Teil), medizinische Leistungen im Ausland über die Grenzwerte hinaus, kosmetische Zahnbehandlungen, alternative Medizin ohne ärztliche Verordnung.
Die häufigste Frage von Neuzugezogenen ist, was die Kasse beim Zahnarzt bezahlt. Das haben wir separat im Artikel «Zahnarzt in Österreich: Was zahlt die Krankenkasse» aufbereitet. Wenn Sie unsicher sind, ob eine bestimmte Leistung im Katalog ist — rufen Sie Ihre Kasse an: ÖGK, SVS und BVAEB haben Hotlines und Online-Portale. Auch ungewöhnliche Anfragen wie Fitnesstraining lassen sich prüfen: Unser Artikel über die Übernahme von Kieser-Training zeigt, dass die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen sogar solche Leistungen übernimmt.

Mitversicherung und e-card: Familienversicherung und Karte
Eine besonders wichtige Möglichkeit des österreichischen Systems ist die Mitversicherung — die beitragsfreie Familienversicherung. Ein versicherter Beschäftigter kann Familienangehörige ohne Zusatzkosten in seiner Kasse mitversichern:
- Ehepartner — wenn das Einkommen 606,30 Euro monatlich (Wert 2025) nicht übersteigt und keine eigene Pflichtversicherung besteht.
- Kinder — bis 18 Jahre ohne Einschränkung, bis 27 Jahre während Studium oder Ausbildung, in Einzelfällen länger.
- Partner — in eingetragenen Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie bei Ehepaaren.
Praktisch bedeutet das: Eine vierköpfige Familie, in der ein Elternteil arbeitet, zahlt einen Beitrag — alle anderen sind über die Mitversicherung beitragsfrei abgesichert. Der Ehepartner erhält eine eigene e-card und hat dieselben Ansprüche beim Arzt.
Bei der Anmeldung zur Familienversicherung ist es wichtig, die Unterlagen rechtzeitig bei der Kasse einzureichen: Den Antrag stellt der Hauptversicherte über den Arbeitgeber oder direkt bei der ÖGK. Wird die Frist versäumt, wird die Versicherung rückwirkend eingerichtet, allerdings erst nach Prüfung des Einkommens des Partners.
Die e-card ist eine Kunststoffkarte mit Chip, die Ihren Anspruch auf medizinische Versorgung bestätigt. Sie wird nach der Anmeldung bei der Krankenkasse automatisch ausgestellt und innerhalb weniger Wochen per Post zugestellt.
Was Sie über die e-card wissen sollten:
- Arztbesuche — zeigen Sie die Karte an der Ordination: Der Besuch beim Kassenarzt ist kostenlos.
- Apotheken — beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente erfasst die e-card Ihre Zuzahlung (Rezeptgebühr).
- Krankenstand — bei Krankheit erfasst der Arzt die e-card im System, und der Arbeitgeber sieht Ihren Krankenstand.
- Foto — auf der Karte ist ein Foto; für dessen Aktualisierung wenden Sie sich an die Kasse.
Ist die Karte verloren oder gestohlen, rufen Sie Ihre Krankenkasse an — Sperre und Neuausstellung sind kostenlos. Bis zur neuen Karte gilt der papierne Krankenschein, den Sie bei der Kasse oder beim Arbeitgeber erhalten.
Private Zusatzversicherung
Die staatliche Krankenkasse deckt die Grundversorgung, aber viele Österreicher schließen zusätzlich eine Zusatzversicherung ab. Wofür sie sinnvoll ist:
- Wahlarzt — die Möglichkeit, Privatärzte aufzusuchen und bis zu 80 % der Kosten erstattet zu bekommen;
- Einbettzimmer im Krankenhaus und Behandlung durch den Abteilungsvorstand;
- bessere Zahnbehandlung — Implantate, Keramik, Kieferorthopädie;
- Deckung außerhalb Österreichs — etwa Behandlungen in anderen EU-Ländern über die Grenzwerte hinaus.
Private Versicherungen bieten kommerzielle Gesellschaften an (UNIQA, Wiener Städtische, Allianz, Generali); sie ersetzen die staatliche Kasse nicht, sondern ergänzen sie. Sinnvoll ist sie vor allem für jene, die schneller zu Ärzten kommen und komfortablere Behandlungsbedingungen wünschen.
Fachleute sind sich einig: Die private Zusatzversicherung ist eine Frage von Budget und Prioritäten, nicht der Notwendigkeit. Die medizinische Grundversorgung in Österreich ist hochwertig, und für die meisten Situationen reicht die staatliche Krankenkasse aus.
Das österreichische Sozialsystem beruht auf dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Gesundheitszustand. Deshalb bleibt die staatliche Krankenversicherung für alle leistbar — unabhängig von Alter und Krankheit.
— Überblick über das österreichische Gesundheitssystem, Sozialversicherung.at
Häufig gestellte Fragen
Welche Krankenkassen gibt es in Österreich?
Seit der Reform 2020 gibt es drei Hauptkassen: die ÖGK (für unselbständig Beschäftigte, rund 82 % der Bevölkerung), die SVS (für Selbständige und Bauern) und die BVAEB (für Beamte, Eisenbahner und Bergarbeiter). Dazu kommen die Krankenfürsorgeanstalten (KFA) — etwa 15 lokale Kassen für Bedienstete der Länder und Städte.
Kann ich meine Krankenkasse in Österreich frei wählen?
Nein. Die Kasse wird durch den Erwerbsstatus bestimmt: Unselbständig Beschäftigte werden automatisch bei der ÖGK versichert, Gewerbetreibende bei der SVS, Beamte bei der BVAEB oder einer regionalen KFA. Eine freie Kassenwahl wie in Deutschland sieht das österreichische System nicht vor.
Was kostet die Krankenversicherung in Österreich?
Für unselbständig Beschäftigte beträgt der Beitrag 7,65 % des Bruttoentgelts (3,87 % Dienstnehmeranteil, 3,78 % Dienstgeberanteil). Selbständige zahlen 6,80 % der Bemessungsgrundlage, mindestens etwa 160 Euro monatlich. Pensionistinnen und Pensionisten zahlen seit Juni 2025 6 % der Pension.
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich meinen Job verliere?
Sie läuft weiter. Solange Sie Arbeitslosengeld vom AMS beziehen, bleibt die staatliche Versicherung aufrecht. Nach Ablauf des Anspruchs können Sie sich freiwillig bei derselben Kasse versichern oder über die Familienversicherung (Mitversicherung) abgesichert sein.
Was Sie über die Krankenversicherung in Österreich wissen sollten
Die wichtigsten Fakten zu den Krankenkassen in Österreich:
- Es gibt drei Hauptkassen — ÖGK, SVS und BVAEB — plus rund 15 lokale KFA für Landesbedienstete.
- Ihre Kasse wird nicht gewählt, sondern durch den Erwerbsstatus bestimmt — in den meisten Fällen ist es die ÖGK.
- Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Einkommens: 7,65 % für unselbständig Beschäftigte.
- Die e-card ist Ihr Zugang zum Gesundheitssystem und wird nach der Anmeldung bei der Kasse ausgestellt.
- Der Basisleistungskatalog ist einheitlich; eine private Zusatzversicherung ist optional.
Und einige Warnhinweise: Klären Sie direkt nach Vertragsunterzeichnung in der Personalabteilung, ab wann die Versicherung beginnt; verwechseln Sie die staatliche Kasse nicht mit der privaten Zusatzversicherung; reichen Sie die Unterlagen für die Familienversicherung rechtzeitig ein; und prüfen Sie vor dem Wahlarztbesuch, ob der Arzt einen Kassenvertrag hat — sonst erstattet die Kasse nur einen Teil des Honorars.
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