Einkaufen bis 20 Uhr am Samstag: Was hinter dem Wiener Vorstoß steckt
Einkaufen bis 20 Uhr am Samstag: Was hinter dem Wiener Vorstoß steckt Einkaufen bis 20 Uhr am Samstag: Wien will den Geschäften mehr Freiheit. Doch Öffnungszeitengesetz und Arbeitszeitgesetz machen den Vorstoß schwierig. Topics: Nachrichten, Wirtschaft, Politik.
In Wien wird wieder über die Öffnungszeiten diskutiert. Der Vorstoß klingt einfach: Geschäfte sollen samstags künftig bis 20 Uhr offen halten dürfen — bisher endet der Samstag um 18 Uhr. Hinter der Forderung stehen Einkaufszentren, große Handelsketten und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Idee folgt dem Zeitgeist: weniger Verbote, mehr Freiheit und entspannte Abendeinkäufe. Doch der Vorschlag hat rechtliche Haken — das bundesweite Öffnungszeitengesetz und das Arbeitszeitgesetz. Wir erklären, was Wien genau vorschlägt, was das Gesetz heute erlaubt, wer Widerstand leistet und was das für Konsumenten bedeutet. Vorweggenommen: Mit Änderungen ist in Monaten zu rechnen, nicht in Wochen.
Was Wien vorschlägt
Der Kern der Initiative ist keine Pflicht, sondern eine Erlaubnis. Jedes Geschäft soll selbst entscheiden, ob es am Samstag bis acht Uhr abends öffnet; niemand muss länger arbeiten. Die Befürworter erhoffen sich, dass Einkaufszentren und Einkaufsstraßen wie die Mariahilfer Straße am Abend Kunden gewinnen, die tagsüber keine Zeit haben.
Als Gewinne sieht man beides: Konsumenten bekommen zwei zusätzliche Stunden, der Handel Umsätze, die derzeit ins Internet abwandern. Die Stadt kann das Gesetz allerdings nicht selbst ändern: Es geht darum, dass der Bund die Regeln lockert und Wien Ausnahmen für seinen Handelsstandort erhält.
Dagegen formiert sich ein Teil des Kleinhandels. Kleine Geschäfte fürchten den Wettbewerb mit Ketten, die Personal und Budget für Abenddienste haben. Für einen Familienbetrieb bedeuten zwei Samstagsstunden mehr Kosten — ohne Garantie, dass sich das finanziert.
Was das Gesetz heute erlaubt
Die Regeln setzt das Öffnungszeitengesetz (ÖzTG, in der Novelle gültig seit 2008). Von Montag bis Freitag dürfen Geschäfte von 6 bis 21 Uhr öffnen, an Samstagen nur von 6 bis 18 Uhr. Einen Überblick über die geltenden Regeln liefert der Artikel zu Ladenöffnungszeiten: Die Gesamtoffenhaltezeit darf 72 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Ausnahmen sind möglich, liegen aber bei den Ländern, nicht bei der Stadt. Landeshauptleute dürfen erweiterte Zeiten verordnen — etwa für Bäckereien, Blumen- oder Obst- und Gemüsegeschäfte. Sonn- und Feiertage bleiben geschlossen; Ausnahmen gelten für Bäckereien, Tankstellen, Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Tourismusregionen.
Der Dezember lebt nach eigenen Regeln: Am 8. Dezember (Maria Empfängnis) darf der Handel in der Regel von 10 bis 18 Uhr öffnen, am 24. Dezember bis 14 Uhr, am 31. Dezember bis 17 Uhr. Wienerinnen und Wiener kennen das Prinzip flexibler Samstagzeiten also bereits — es geht nur darum, es aufs ganze Jahr auszuweiten.

Warum der Handel mehr Freiheit fordert
Das erste Argument ist wirtschaftlich. Die österreichische Wirtschaft stagniert — wir haben berichtet, wie das BIP Österreich im zweiten Quartal schrumpft — und der Einzelhandel spürt das als einer der ersten Branchen. Der Samstag ist der wichtigste Einkaufstag der Woche; jede „verlorene“ Abendstelle wandert in den Onlinehandel, der sich an Gesetze der Siebzigerjahre nicht hält.
Das zweite Argument betrifft die Lebensrealität der Kundschaft. Immer mehr Menschen arbeiten bis 17 oder 18 Uhr und schaffen den Weg ins Geschäft vor Ladenschluss schlicht nicht. Einkaufszentren, die an Wochentagen ohnehin vom Abendverkehr leben, sehen im Samstagabend eine ungenutzte Reserve. Der österreichische Handel verändert sich ohnehin rasant — darüber haben wir im Beitrag geschrieben, wie Supermärkte das Stadtbild verändern.
Die Forderung der Branche lässt sich kurz fassen: Freiheit statt Verbote. Jedes Geschäft soll selbst festlegen, wo seine Grenze liegt. Die Wirtschaftskammer argumentiert, Öffnungszeiten seien eine Frage des Wettbewerbs und der Kundenwünsche — kein staatlicher Stundenplan.
Die rechtlichen Haken: Öffnungszeiten und Arbeitszeit
Der erste Haken: Das Öffnungszeitengesetz kann nur der Bund ändern. Wien darf nicht per Gemeinderatsbeschluss „bis 20 Uhr“ erlauben — es braucht das Parlament. Der Weg über Landesverordnungen ist möglich, aber umständlich und auf bestimmte Kategorien beschränkt, wie das Beispiel der Bäckereien zeigt.
Der zweite Haken ist das Arbeitszeitgesetz (AzG): Der Gesetzestext auf jusline definiert Nachtarbeit als Tätigkeit zwischen 20 und 5 Uhr. Eine Schicht bis 18 Uhr bleibt unter dieser Grenze; ein Abend bis 20 Uhr liegt knapp davor, aber Reinigung und Inventur nach Ladenschluss überschreiten sie. Nachtarbeit bringt Zuschläge und Einschränkungen mit sich — zwei „zusätzliche Stunden“ kosten den Betrieb also mehr als die Konsumentinnen denken.
Dazu kommen die gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Diensten, Regeln zur Samstagsarbeit im Kollektivvertrag und die Frage, wer die Abenddienste überhaupt besetzen soll — häufig Studierende und junge Mitarbeiterinnen, wie wir in unserem Beitrag zum Arbeiten mit 14 in Österreich beschreiben. Genau daraus speist sich der Widerstand der Gewerkschaften: Eine längere Samstag gilt ihnen als erster Schritt zur Erosion des freien Sonntags.
Jedes Geschäft soll selbst entscheiden, wie lange es am Samstag öffnet: Die Kundschaft wählt mit dem Geldbeutel, nicht mit einem Stundenplan aus den Siebzigerjahren.
— Kern der Forderungen des österreichischen Handels (WKÖ und führende Ketten) in der Debatte um die Samstagsöffnung

Was der Vorstoß für Konsumenten bedeutet
Solange das Gesetz nicht geändert ist, bleibt alles beim Alten: Der Samstag endet um 18 Uhr, der Sonntag ist geschlossen, die Dezember-Ausnahmen laufen wie gewohnt. Größere Einkäufe plant man weiterhin am Samstagsvormittag oder in der Mittagspause unter der Woche — nach 18 Uhr schließen die meisten Geschäfte wie bisher.
Wird die Initiative umgesetzt, wird der Einkaufsalltag flexibler. Zwei Stunden klingen bescheiden, doch sie schließen genau die Lücke für Berufstätige: der Abendeinkauf für Lebensmittel, Kleidung oder Technik. Offen bleiben wird aber längst nicht alles — Kleinbetriebe behalten vermutlich ihre gewohnten Zeiten, sodass man die Öffnungszeiten des einzelnen Geschäfts weiter prüfen muss.
Die Sonntagsfrage stellt der Vorstoß nicht zur Debatte: Die Sonntagsruhe ist eine verfassungsrechtliche und kulturelle Säule des österreichischen Alltags, und der Handel dürfte sie nicht antasten. Streitpunkt sind allein zwei Stunden am Samstag.

Häufig gestellte Fragen
Bis wann dürfen Geschäfte in Wien am Samstag öffnen?
Bis 18 Uhr. Das Öffnungszeitengesetz erlaubt an Samstagen 6 bis 18 Uhr; Ausnahmen sind auf einzelne Kategorien beschränkt — etwa Bäckereien oder Blumengeschäfte.
Müssen Geschäfte dann bis 20 Uhr offen halten, wenn der Vorstoß umgesetzt wird?
Nein. Es geht um eine Erlaubnis, nicht um eine Pflicht: Jedes Geschäft entscheidet selbst. Ketten und Einkaufszentren werden das Angebot nutzen, kleine Betriebe vermutlich nicht.
Warum kann Wien das nicht einfach selbst verordnen?
Die Ladenöffnungszeiten regelt ein Bundesgesetz, nicht die Stadt. Wien kann Ausnahmen anstreben, aber an den Grundregeln darf nur das Parlament etwas ändern — das ist der zentrale rechtliche Haken.
Was ändert sich für Beschäftigte im Handel?
Dienste, die über 20 Uhr hinausgehen, fallen unter die Regeln für Nachtarbeit: Zuschläge und Einschränkungen nach dem Arbeitszeitgesetz. Deshalb kostet der Abend Personal — nicht nur gute Willen.
Wie es weitergeht
Der Weg der Initiative: Position von Stadt und Handel → Verhandlungen im Parlament → Entscheidung über das Bundesgesetz. Realistisch sind Monate, nicht Wochen — bis dahin gilt „Samstag bis 18 Uhr“. Ihre kurze Checkliste:
- Öffnungszeiten prüfen: Der Fahrplan des einzelnen Geschäfts lohnt sich vor jedem Weg — Ausnahmen gibt es schon, und sie werden punktuell erweitert.
- Dezember ist besonders: Am 8., 24. und 31. Dezember gelten eigene Zeiten — planen Sie Einkäufe früh.
- Samstagvormittag nutzen: Bis der Grenzwert fällt, gehören größere Einkäufe in die erste Tageshälfte.
- Entwicklung verfolgen: Sobald sich das Parlament dem Gesetz annimmt, erklären wir die Änderungen im Detail.
Abonnieren Sie unseren Newsletter — wir verfolgen Gesetzesänderungen, die den Alltag in Österreich betreffen, und übersetzen sie jede Woche in klare Sprache. Bis dahin endet der Samstag weiterhin um sechs: Planen Sie den Abend lieber klassisch.
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