Aktivpension ab Jänner 2027: bis zu 15.000 Euro Zuverdienst steuerfrei
Aktivpension ab Jänner 2027: bis zu 15.000 Euro Zuverdienst steuerfrei Aktivpension ab Jänner 2027: bis zu 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen, kein Pensionsbeitrag darauf. Wer profitiert und wer bleibt bei alten Regeln. Topics: Nachrichten, Wirtschaft, Politik.
Ab Jänner 2027 zahlt sich das Arbeiten in der Pension in Österreich spürbar besser aus. Die Regierung startet die Aktivpension — ein Paket aus Steuer- und Versicherungsprivilegien für alle, die nach dem Pensionsantritt weiterarbeiten wollen. Wie die Krone berichtet, bleibt ein Zuverdienst von bis zu 15.000 Euro pro Jahr komplett steuerfrei. Auch der Pensionsbeitrag auf dieses Einkommen entfällt. Der Nationalrat hat das Gesetz bereits am 23. September 2026 beschlossen, vorher änderten sich die Regeln nur in kleinen Schritten. Wir zeigen, wem die Aktivpension nützt, wie viel Sie ohne Verluste dazuverdienen können und wer bei den alten Grenzen bleibt. Am Ende beantworten wir die häufigsten Fragen und geben eine kurze Checkliste.
Was sich ab Jänner 2027 ändert
Die Aktivpension ist keine neue Leistung, sondern ein Steuer- und Versicherungsmodell für aktive Pensionisten. Ab 1. Jänner 2027 bleibt Arbeitseinkommen nach Erreichen des Regelpensionsalters bis 15.000 Euro pro Jahr von der Lohnsteuer befreit. Das sind rund 1.250 Euro pro Monat zusätzliches Gehalt, ohne dass ein Cent davon an das Finanzamt geht.
Der zweite Teil des Pakets betrifft die Versicherung. Der eigene Pensionsbeitrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (10,25% vom Bruttolohn) wird auf den Zuverdienst nach der Pension nicht mehr einbehalten. Laut Sozialministerium gilt das auch für Menschen, die ihren Pensionsantritt verschieben und weiterarbeiten. Bei Selbstständigen sinkt der Beitrag um rund 45%.
Welche Modelle gemeinsam mit der Reform starten, zeigt unser Überblick zum österreichischen Pensionssystem 2027.
15.000 Euro steuerfrei: So funktioniert der Freibetrag
Der Freibetrag heißt Aktivitätsfreibetrag und greift automatisch. Laut Finanzministerium fallen die ersten 15.000 Euro Arbeitseinkommen pro Jahr schlicht unter die Lohnsteuer. Alles darüber wird wie gewohnt besteuert — nur der Übersteigende Teil.
Wichtig ist: Der Freibetrag ersetzt nicht den üblichen Pensionistenabsetzbetrag, die Steuerabsetzkurve für Pensionisten mit bis zu 1.020 Euro im Jahr 2026. Er gilt zusätzlich für Arbeitseinkommen. Damit entsteht eine doppelte Entlastung: Die Pension bleibt begünstigt, und der Zuverdienst bleibt sauber.
Bis zur Reform wurde jeder Euro Zuverdienst nach dem normalen Tarif besteuert. Das Standard-Szenario „Pension plus Teilzeit” rechnet sich damit komplett neu.

Kein Pensionsbeitrag mehr auf den Zuverdienst
Der zweite Vorteil bringt sogar mehr als die Steuerersparnis. Ab 2027 wird auf Arbeitseinkommen nach dem Pensionsantritt kein eigener Pensionsbeitrag mehr eingehoben — jene 10,25%, die sonst jede Arbeitnehmerin zahlt. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert bestehen.
Ein Beispiel: Bei einem Zuverdienst von 2.000 Euro brutto monatlich flossen vorher 205 Euro pro Monat in die Pensionsversicherung. Ab 2027 bleibt dieses Geld in der Tasche — 2.460 Euro pro Jahr allein durch die Beitragsbefreiung.
Arbeiten in der Pension muss sich wieder auszahlen: Der erste Zuverdienst bleibt ohne Steuer und ohne eigenen Pensionsbeitrag.
— Sozialministerium, zur Begründung der Reform
Wer am meisten profitiert: Zwei Rechenbeispiele
Das Ministerium nennt zwei typische Szenarien, und der Unterschied ist aufschlussreich. Eine Verkäuferin mit 2.000 Euro Pension, die nach dem Pensionsantritt auf Halbtags bleibt und weitere 2.000 Euro brutto verdient, gewinnt durch die Aktivpension rund 7.648 Euro pro Jahr. Ein Ingenieur mit 2.400 Euro Pension und einem bescheidenen Zuverdienst von 1.250 Euro spart etwa 6.079 Euro pro Jahr.
| Profil | Pension | Zuverdienst | Vorteil ab 2027 |
|---|---|---|---|
| Verkäuferin, Halbtags | 2.000 €/Monat | 2.000 € brutto/Monat | ~7.648 €/Jahr |
| Ingenieur, leichter Zuverdienst | 2.400 €/Monat | 1.250 € brutto/Monat | ~6.079 €/Jahr |
Die Logik ist einfach: Je höher der Zusatzverdienst, desto stärker die Wirkung. Genau deshalb heißt die Reform Aktivpension — wer länger arbeitet, soll mehr haben. Wer den Pensionsantritt ganz verschiebt, bekommt zusätzlich eine Warteprämie: +5,1% pro Jahr, maximal +15,3% nach drei Jahren.
Wer bei den alten Regeln bleibt
Die Aktivpension ist an das Erreichen des Regelpensionsalters gebunden (65 Jahre bei Männern; das Frauenalter steigt schrittweise bis 2033 auf 65). Frühpensionierte gehen leer aus. Für die Korridorpension gilt weiter die Zuverdienstgrenze von 551,10 Euro pro Monat im Jahr 2026, mit einer weichen Toleranz von 40% über dem Schwellenwert.
Auch bei Invaliditätspensionen vor dem Regelalter greift das Modell nicht: Ein 59-jähriger Invaliditätspensionist bekommt weder Freibetrag noch Beitragsbefreiung. Die kompletten Zuverdienstregeln je Pensionstyp haben wir im Guide zum Zuverdienst in der Pension erklärt, die allgemeinen Arbeitsregeln im Artikel über Arbeiten in der Pension.
Wie oesterreich.gv.at bestätigt, war unbegrenzter Zuverdienst neben einer regulären Alterspension auch früher schon erlaubt — die Reform fügt Geld hinzu, nicht Volumen.

Häufig gestellte Fragen
Muss man die Aktivpension beantragen? Nein. Freibetrag und Beitragsbefreiung greifen automatisch, sobald das Regelpensionsalter erreicht ist und weitergearbeitet wird. Es gibt kein eigenes Formular — der Vorteil zeigt sich direkt auf dem Lohnzettel.
Was passiert mit Zuverdienst über 15.000 Euro pro Jahr? Der Betrag über dem Freibetrag wird nach dem normalen Tarif besteuert. Der Pensionsbeitrag entfällt unabhängig von der Einkommenshöhe — die Befreiung hat keine Deckelung.
Lässt sich die Aktivpension mit einer Teilpension kombinieren? Ja. Die Teilpension mit reduzierten Stunden erhält ab 2027 dieselben Vorteile, sobald das Regelpensionsalter erreicht ist. Hybridszenarien werden nach den allgemeinen Regeln verrechnet.
Gelten die Vorteile auch für Selbstständige? Ja, mit Unterschied: Der Pensionsbeitrag von Unternehmerinnen in der Pension sinkt um rund 45%, der Steuerfreibetrag wirkt gleich — bis zu 15.000 Euro Arbeitseinkommen pro Jahr.
Was jetzt zu tun ist
Die Reform ist beschlossen, und bis Jänner 2027 bleibt Zeit zur Vorbereitung. Wer dem Pensionsalter nahe ist und weiterarbeiten möchte, für den rechnet sich die Aktivpension klar zu Ihren Gunsten.
- Prüfen Sie Ihr Pensionskonto und Ihr voraussichtliches Regelpensionsalter.
- Rechnen Sie mit dem Arbeitgeber durch, wie ein Halbtags-Lohnzettel ab 2027 aussieht.
- Vergleichen Sie die Szenarien: sofortiges Weiterarbeiten gegen Aufschub mit der +15,3%-Prämie.
- Als Korridorpensionist:in sollten Sie die Grenze von 551,10 Euro bis zum Übergang in die Regel-Alterspension im Blick behalten.
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