Steuern in Österreich: Das müssen Arbeitnehmer, Familien und Selbstständige wissen
Steuern in Österreich: Das müssen Arbeitnehmer, Familien und Selbstständige wissen Steuern in Österreich verstehen: Lohnsteuer-Tarif, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Familienbonus und FinanzOnline – der praxisnahe Überblick. Topics: Arbeit, Gehalt & Steuern, Wirtschaft.
Wer in Österreich arbeitet, zahlt Steuern – aber längst nicht jeder versteht, wie viel vom Bruttogehalt am Ende wirklich übrig bleibt. Zwischen Lohnsteuer, Sozialversicherung und gesetzlichen Absetzbeträgen geht oft ein Drittel des Einkommens an den Staat. Die gute Nachricht: Wer die Systematik kennt, kann mit einer Arbeitnehmerveranlagung deutlich Geld zurückholen.
Dieser Artikel erklärt die Steuern in Österreich von Grund auf. Sie lernen, wie der progressive Einkommensteuertarif funktioniert, welche Sozialabgaben Arbeitnehmer tragen, wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, und welche Ausgaben Sie steuerlich geltend machen können. Am Ende finden Sie einen Vergleich mit Deutschland und eine konkrete Checkliste für Ihre eigene Abgabe.
Wie das Steuersystem Österreichs aufgebaut ist
In Österreich gibt es eine einheitliche, bundesweit gültige Einkommensteuer. Die Steuer ist eine Gemeinschaftsabgabe: Das Aufkommen fließt dem Bund, den Bundesländern und den Gemeinden zu. Die Finanzämter – in Österreich „Finanzamt Österreich” mit dezentralen Standorten – verwalten und setzen die Steuern fest.
Drei Ebenen sind für Arbeitnehmer relevant. Erstens die Lohnsteuer: Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Bruttolohn ab und führt sie ab – für die meisten Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer damit bereits die endgültige Steuer. Zweitens die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls automatisch abgezogen werden. Drittens sogenannte Selbstberechnungen bei Selbstständigen: Wer kein Angestelltenverhältnis hat, muss Vorauszahlungen selbst berechnen und quartalsweise an das Finanzamt überweisen.
Wichtig zu verstehen: Österreich ist ein Steuerstaat mit hoher Abgabenquote. Laut Statistik Austria liegt die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote seit Jahren im Bereich von über 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – deutlich über dem EU-Durchschnitt. Gleichzeitig finanziert dieses System die Gesundheitsversorgung, die Pensionen und ein ausgebautes Sozialnetz.
Einkommensteuer: Der progressive Tarif im Detail
Die Einkommensteuer in Österreich ist progressiv: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz – allerdings nur auf den jeweiligen Einkommensanteil, nicht auf das gesamte Einkommen. Die Stufe genannten Betragsgrenzen werden jährlich an die Inflation angepasst (sogenannte Bracket-Creep-Beseitigung; seit der kalten Progression-Entschärfung 2023 bis 2025 wachsen die Grenzen regelmäßig).
Die Steuerstufen sehen vereinfacht so aus:
| Einkommen (Stufe) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis ca. 13.000 € (Grundfreibetrag) | 0 % |
| Nächste Stufe (ca. 13.000–21.000 €) | 20 % |
| Nächste Stufe (ca. 21.000–35.000 €) | 30 % |
| Nächste Stufe (ca. 35.000–66.000 €) | 40 % |
| Nächste Stufe (ca. 66.000–99.000 €) | 48 % |
| Nächste Stufe (ca. 99.000–1.000.000 €) | 50 % |
| Über 1.000.000 € | 55 % |
Die genauen Betragsgrenzen ändern sich jährlich; maßgeblich ist der aktuelle Einkommensteuertarif im EStG auf RIS. Der wichtigste Punkt für das Verständnis: Der Grenzsteuersatz von 48 % (und höher) gilt nie für das gesamte Gehalt, sondern nur für den Teil, der über der jeweiligen Grenze liegt. Wer 60.000 € brutto verdient, zahlt auf die untersten Stufen 0 % und 20 %, auf mittlere Stufen 30 % und nur auf den Spitzenteil 40 %. Der Durchschnittssatz liegt daher deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
Ein Beispiel zeigt den Effekt: Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt die Durchschnittsbelastung trotz eines Grenzsteuersatzes von 40 % real nur bei etwa 25 % – und das noch vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Absetzbeträgen. Genau deshalb lohnt es sich, in der Arbeitnehmerveranlagung nicht auf Belege zu verzichten: Jeder absetzbare Euro senkt die Bemessungsgrundlage an der Stelle Ihres aktuellen Grenzsteuersatzes. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % bringen 1.000 € absetzbare Ausgaben also rund 400 € weniger Steuer.
Sozialversicherungsbeiträge: Was vor der Steuer abgeht
Bevor die Lohnsteuer überhaupt berechnet wird, gehen die Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Arbeitnehmer-Anteil umfasst Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung (diese zahlt allein der Arbeitgeber). In Summe belaufen sich die Arbeitnehmerbeiträge auf rund 18 Prozent des Bruttogehalts.
Eine Besonderheit in Österreich ist die Höchstbeitragsgrundlage: Über einem bestimmten Monatseinkommen (der Wert wird jährlich von der Österreichischen Gesundheitskasse veröffentlicht) steigen die Beiträge nicht weiter. Zusätzlich gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze – liegt das Einkommen darunter, sind Sie sozialversicherungsrechtlich nicht voll pflichtversichert.
Arbeitgeber zahlen im Übrigen einen ähnlich hohen Beitrag dazu. Wer nur die 18 Prozent Arbeitnehmeranteil betrachtet, unterschätzt daher, wie teuer Arbeit für den Dienstgeber insgesamt ist – und wie viel Sozialleistung diesem Gegenwert entspricht, etwa im Krankheitsfall oder bei der Pension. Für Ihre eigene Planung zählt jedoch nur der Arbeitnehmeranteil: Er bestimmt zusammen mit der Lohnsteuer, wie viel Netto am Monatsende tatsächlich am Konto ankommt. Praktisch jeder Lohnzettel zeigt diese Posten einzeln aus – ein kurzer Blick darauf lohnt sich, bevor Sie die Arbeitnehmerveranlagung starten.

Arbeitnehmerveranlagung: Wer muss, wer sollte?
Die Arbeitnehmerveranlagung (offiziell Arbeitnehmerveranlagung L1, historisch „Formular L1”) ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer. Vom Grundsatz her ist sie freiwillig: Da die Lohnsteuer bereits endgültig gezahlt wurde, hat das Finanzamt nur Interesse an einer Pflichtveranlagung, wenn Sie Nebeneinkünfte über dem freien Betrag hatten – etwa aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder mehreren Arbeitgebern gleichzeitig.
Für die meisten Arbeitnehmer ist die Veranlagung aber ein Geld-zurück-Button. Wiederkehrende Ausgaben wie Werbungskosten und Sonderausgaben sind in der monatlichen Lohnabrechnung oft nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Wer eine Erklärung abgibt, bekommt diese Beträge im Schnitt als Erstattung zurück. In vielen Jahren lag die durchschnittliche Gutschrift laut Finanzamt Österreich im Bereich von mehreren hundert Euro pro Erklärung.
Abgegeben wird die Veranlagung über FinanzOnline – das elektronische Portal der Finanzverwaltung. Die Erklärung ist dort vorbefüllt: Das Finanzamt zieht Lohnzettel-Daten und meldete Versicherungsbeiträge automatisch ein. Sie prüfen, ergänzen Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben und senden ab. Nach der Prüfung kommt der Bescheid, und das Geld landet innerhalb weniger Wochen auf Ihrem Konto. Für Selbstständige und Buchhaltungspersonen gilt: Die elektronische Abgabe ist verpflichtend; auch private Arbeitnehmer nutzen in der Praxis fast ausschließlich FinanzOnline.
Eine Frist gibt es trotzdem: Die freiwillige Veranlagung können Sie jeweils fünf Jahre rückwirkend einreichen. Verlieren Sie Geld nicht durch Vergessen – fünf Jahre Erstattungen können sich summieren.
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Drei Kategorien von Ausgaben senken die Bemessungsgrundlage – und damit Ihre Steuer.
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die mit der Erzielung des Einkommens zusammenhängen. Dazu gehören: Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (Pauschale; bei öffentlichen Verkehrsmitteln mit Klimabonus-Verknüpfung deutlich höher), Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und durchlaufende Spesen. Ein automatisch berücksichtigter Werbungskosten-Pauschbetrag von rund 130 € jährlich ist bereits im Lohnsteuerabzug eingerechnet – erst was darüber hinausgeht, bringt Geld zurück.
Sonderausgaben sind persönliche und familiäre Aufwendungen wie Lebensversicherungsprämien, Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Kirchenbeitrag (begrenzt). Auch hier gibt es automatisch geltende Pauschbeträge – etwa für Selbstbehalt der Sozialversicherungsbeiträge und Erwerb von Eigentumswohnungen.
Außergewöhnliche Belastungen schließlich sind unverschuldete, zwangsläufige Ausgaben, die das Existenzminimum beeinträchtigen: Krankheitskosten, Arzneimittel, Zahnersatz, Steuerberatungspauschalen für Menschen mit Behinderung oder Pflegeaufwendungen. Für Krankheitskosten gilt: Nur der Teil, der einen vom Einkommen abhängigen Selbstbehalt übersteigt, wird berücksichtigt.

Der Staat belohnt nicht, wer alles dokumentiert hat – er bestraft, wer nichts nachweisen kann. Ohne Beleg keine Absetzbarkeit, und ohne Absetzbarkeit keine Erstattung.
— Österreichische Steuerberatungskammer, Arbeitnehmer-Merkblatt
Familien: Familienbonus, Kinderabsetzbeträge und Unterhalt
Familien werden in Österreich auf mehreren Wegen entlastet. Der wichtigste Hebel ist der Familienbonus – ein Familienabsetzbetrag, der die Steuer direkt reduziert. Er unterscheidet sich nach Anzahl der Kinder und wird jährlich erhöht; pro erstem und zweitem Kind liegt er im Bereich von gut 1.500 € jährlich, ab dem dritten Kind steigt der Betrag deutlich. Wichtig: Vom Familienbonus profitieren nur Familien mit ausreichend hohem Einkommen, denn er mindert die Steuer, nicht den Lohn selbst.
Zusätzlich gibt es Kinderabsetzbeträge, die auch bei niedrigerem Einkommen greifen. Sie sind von der Familienbeihilfe zu unterscheiden: Die Familienbeihilfe ist eine Sozialleistung, die direkt von der Familienlastenausgleichsfonds-Verwaltung über oesterreich.gv.at (im Alltagsgebrauch über die Finanzämter abgewickelt) ausgezahlt wird – sie ist keine Steuerermäßigung. Beide Systeme greifen nebeneinander.
Für Alleinverdiener und Alleinerzieher gibt es weitere Absetzbeträge, etwa den Alleinverdienerabsetzbetrag oder den Alleinerzieherabsetzbetrag (letzterer erhöht sich pro Kind). Wer Kindergarten- oder Schulgeld zahlt, kann Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, soweit der Selbstbehalt überschritten wird. Details zu Auszahlung, Anspruch und Höchstalter der Familienbeihilfe erklären wir in unserem Artikel Kindergeld in Österreich beantragen.
Besondere Fälle: Studierende, geringfügige Beschäftigung, Seiteneinkünfte
Studenten, Nebenjobber und Menschen mit mehreren Einkünften liegen in einem Sonderbereich der Steuer. Wichtig ist hier die Geringfügigkeitsgrenze: Liegt das monatliche Einkommen unter dieser Grenze (jährlich angepasst, grob im Bereich von 500 € pro Monat), sind Sie von der Sozialversicherung weitgehend befreit. Die Steuer behandelt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in der Regel mit einem besonderen Pauschalsteuersatz von 20 % – ein „Reallohn” ohne Veranlagungspflicht, wenn Sie nur einen einzigen geringfügigen Job haben.
Studierende mit normalem Studentenjob zahlen reguläre Lohnsteuer. Da ihr Jahreseinkommen oft unter dem steuerfreien Grundbetrag liegt, wird diese Lohnsteuer in der Arbeitnehmerveranlagung praktisch vollständig erstattet. Wer nicht einreicht, verschenkt Geld.
Vorsicht bei Nebeneinkünften: Selbstständige Tätigkeit neben dem Angestelltenverhältnis kann eine Pflichtveranlagung auslösen – freie Beträge (für sonstige selbstständige Einkünfte aktuell rund 730 € jährlich) gelten nur, wenn mehrere solcher Einkünfte zusammengerechnet die Grenze nicht überschreiten. Wer regelmäßige Einnahmen aus z. B. Vermietung oder neuer Selbstständigkeit hat, sollte sich rechtzeitig über Buchführungspflichten, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und die Pflicht zur Umsatzsteuer informieren. Krypto-Gewinne werden in Österreich seit 2022 als sonstige Einkünfte mit 27,5 % besteuert – Details dazu in unserem Artikel Krypto-Steuer in Österreich.
Kirchenbeitrag und andere „versteckte” Abgaben
Neben den klassischen Steuern fallen in Österreich mehrere Zahlungen an, die im Alltag wie Steuern wirken – rechtlich aber keine sind. Der Kirchenbeitrag ist eine Abgabe an die anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft, die faktisch wie eine Steuer wirkt, rechtlich aber eine Mitgliedschaftsabgabe ist. Er wird vom Arbeitgeber automatisch über die Lohnabrechnung eingezogen, sofern Sie nichts dagegen unternehmen. Wer aus der Kirche austritt, zahlt keinen Kirchenbeitrag mehr – der Austritt ist beim Zivilstandsamt bzw. bei der Kirche selbst zu erklären. Steuerlich lässt sich der gezahlte Kirchenbeitrag als Sonderausgabe absetzen, begrenzt.
Ähnlich gelagert ist der ORF-Beitrag: Die frühere „GIS-Gebühr” ist heute eine Rundfunkfinanzierung auf Grundlage des ORF-Gesetzes, kein Steuergeld im engeren Sinn. Sie fällt pauschal pro Hauptwohnsitz an, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ORF-Programme empfangen – ein Abschnitt, der in den letzten Jahren für viel Diskussion gesorgt hat. Daneben gibt es noch Abgaben im Zusammenhang mit Reisen: Die Orts- und Nächtigungsabgabe der Gemeinden fällt bei Beherbergungen an. Autofahrter treffen zudem die motorbezogene Versicherungssteuer, die mit der Kfz-Haftpflicht eingehoben wird, sowie den NOx-Aufschlag für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Genaueres dazu in unserem Beitrag KFZ-Steuer in Österreich.

Österreich im Vergleich: Steuern in Deutschland und Österreich
Viele Menschen in Österreich arbeiten grenzüberschreitend oder vergleichen mit Deutschland. Kernunterschied: Die deutschen Steuerstufen sind andere und der Einkommensteuertarif in Österreich früher progressiv – die ersten Prozent steigen schneller, dafür liegen die Spitzensätze in Österreich mit 50 % und 55 % (über 1 Mio. €) über dem deutschen Regelspitzensteuersatz von 45 %. Bei mittleren Einkommen (etwa 40.000–70.000 €) sind die Unterschiede der Nettolast moderat; bei hohen Einkommen wird Österreich spürbar teurer.
| Merkmal | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Spitzensteuersatz (normal) | 50 % | 45 % |
| Reichensteuer | 55 % (ab ca. 1 Mio. €) | 45 % (keine eigene Stufe seit 2021) |
| Arbeitnehmer-SV-Beitrag | ca. 18 % | ca. 20 % |
| Kirchensteuer | Kirchenbeitrag der Kirche selbst, absetzbar | Staatskirchensteuer, absetzbar |
| Steuererklärung Arbeitnehmer | Freiwillig (Ausnahmen) | Freiwillig/Pflicht je nach Fall |
| Portal | FinanzOnline | ELSTER |
| Grundfreibetrag | ca. 13.000 € | ca. 12.000 € |
Für Grenzgänger und Zweitbeschäftigte gilt: Die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitzstaat und Doppelbesteuerungsabkommen. Auch der Arbeitsmarkt und die Durchschnittslöhne in Österreich relativieren die Belastung: Bei höheren Bruttoeinkommen bleibt die Nettolast zwar hoch, aber die Sozialleistung ist umfangreicher – etwa bei Krankenstand oder Pension.
Fristen, Bußgelder und elektronische Abgabe
Wer selbstständig ist oder verpflichtet veranlagt wird, hat es mit echten Fristen zu tun. Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige ist grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres einzureichen; bei Steuerberatung verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Juni bzw. – mit Antrag – noch weiter. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge, die vom Einkommen und der Länge der Verspätung abhängen. Bei nicht gezahlten Steuern kommen Säumniszuschläge hinzu.
Die elektronische Abgabe über FinanzOnline ist für verpflichtend Veranlagte und für alle buchführungspflichtigen Unternehmen verpflichtend – Papierformulare sind in diesen Fällen keine Alternative mehr. Für freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen gilt das streng genommen nicht, praktisch läuft dort ohnehin alles über das Portal. Zusätzlich wichtig: Bescheide kommen elektronisch ins Postfach in FinanzOnline; wer sie nicht abruft, verpasst die 30-tägige Berufungsfrist. Ein Blick ins Portal einmal pro Monat ist daher empfehlenswert.
Ein weiterer Praxistipp: Wer Umzug, Namensänderung oder Kontowechsel dem Finanzamt nicht mitteilt, riskiert Zustellungsprobleme und verspätete Erstattungen. Die Meldung läuft ebenfalls über FinanzOnline – in wenigen Minuten erledigt.
Noch ein Wort zur Sicherheit: Vor Fake-E-Mails im Namen des Finanzamts wird gewarnt. Das Finanzamt Österreich verschickt keine Links zu „Erstattungen” per E-Mail und fordert niemals per Nachricht zur Eingabe von Zugangsdaten auf. Wer unsicher ist, ruft direkt beim zuständigen Finanzamt an oder prüft den Vorgang ausschließlich im echten FinanzOnline-Portal.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich in Österreich eine Steuererklärung machen?
Nein, für Arbeitnehmer ist die Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich freiwillig. Verpflichtend ist sie nur bei bestimmten Nebeneinkünften über den Freibeträgen, bei gleichzeitigen Einkünften von zwei oder mehr Arbeitgebern im Kalenderjahr (mit Ausnahmen) oder bei bestimmten Kombinationen von Einkunftsarten. Für Selbstständige gilt ohnehin eine Pflichtveranlagung.
Wie viel verdient man in Österreich steuerfrei?
Der steuerfreie Grundbetrag („Stufe 0”) liegt bei rund 13.000 € Jahreseinkommen. Wer weniger verdient, zahlt keine Einkommensteuer – Sozialversicherungsbeiträge fallen dennoch an, sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
Wie lange dauert die Steuererstattung in Österreich?
Nach der Abgabe über FinanzOnline dauert es in der Regel zwei bis sechs Wochen, bis der Bescheid und anschließend die Gutschrift kommen. Komplexe Fälle mit vielen Belegen können länger dauern; das Finanzamt fragt bei Bedarf Belege nach.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Bei freiwilliger Arbeitnehmerveranlagung gibt es keine Frist – Sie können bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen. Bei Pflichtveranlagungen (etwa für Selbstständige) drohen Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Wer einen verpassten Termin erkennt, sollte sofort einreichen: Zuschläge richten sich nach der Dauer der Verspätung.
Fazit: Ihr Aktionsplan für die nächste Veranlagung
Die Steuern in Österreich sind komplex, aber durchschaubar – und für die meisten Arbeitnehmer ist die Steuererklärung kein Risiko, sondern eine Einnahmequelle. Der progressive Tarif bedeutet, dass hohe Grenzsätze nicht das gesamte Gehalt treffen, sondern nur den obersten Teil des Einkommens. Sozialabgaben sind der größte Einzelposten, aber sie finanzieren Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenschutz. Und die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind der Hebel, mit dem Sie zu viel Gezahltes zurückholen. Wer freiwillig einreicht, bekommt im Schnitt mehrere hundert Euro zurück – das ist eine der einfachsten Möglichkeiten, mehr aus dem Gehalt herauszuholen.
Ihre Checkliste:
- FinanzOnline-Konto einrichten, falls noch nicht geschehen (Anmeldung mit Bürgerkarte, ID Austria oder Handy-Signatur).
- Belege sammeln: Fahrten, Fortbildung, Arbeitsmittel, Spenden, Kirchenbeitrag, Krankheitskosten.
- Prüfen, ob Sonderfälle greifen: Kinder (Familienbonus!), alleinerziehend, geringfügige Beschäftigung, Nebeneinkünfte.
- Vorbefüllte Erklärung kontrollieren und abschicken – im Schnitt sind mehrere hundert Euro drin.
- Fünf Jahre rückwirkend einreichen, wo Sie bisher nichts gemacht haben.
Wenn Sie mehr über Absetzbares wissen wollen, werfen Sie einen Blick auf unseren Artikel Steuerlich absetzen: Sprachkurs in Österreich oder informieren Sie sich über die Ehegattenbesteuerung und Ehevorteile. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine Frist und keine neue Absetzmöglichkeit zu verpassen – wir fassen jede Änderung der Steuerregeln verständlich zusammen.
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